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Februar 1635.
der rings um sein Gebiet liegenden französischen lind kaiserlichen Armee stehe, und das; es stündlichUngelegenheit gewärtige. Es bittet deßhalb nochmals angelegentlich um eidgenössisches Aufsehen underste Mahnung um schnelle Hülfe. Zugleich berichtet Basels Gesandter, was für Insolenzen unln'^zunächst bei seiner Stadt von etlichen kaiserlichen Reitern mit Schädigung, Tvdtschlag und Hinwegfüh""''der Seinigcn verübt worden sei, was sich in der Stadt Nheinfcldcn zwischen ihren geworbenen Solvn'und dem daselbst befindlichen straßenräubcrischen Gesindel zugetragen habe, was in Folge dessenBeschwerliches begegnet sei, wie sich der Kriegsschauplatz allem Anschein nach in die Nachbarschaft in ^Elsaß ziehen werde, was für beschwerliche und ganz unerfüllbare Zumuthuugen dermalen von beidenan Basel gemacht werden, und wie es dieselben bisher beantwortet habe. — Die Gesandten werden dieß "sowie dasjenige, was dem Gesandten Basels vertraulich wieder eröffnet worden ist, den Obrigkeiten beru'^Basel wird sich unter diesen Verhältnissen nach der Zeiten und Sachen Beschaffenheit mit der g^^Vorsicht zu verhalten und besonders der Neutralität sich bestmöglich weiter zu befleißen wissen. ^ ,Bezug aus die Beantwortung des zu Gunsten der Neichsritterschaft an der Donau, im Hegau und in ^bigen Gegenden au die XIII Orte ergangenen kaiserlichen und von der Ritterschaft au Zürich allein erlafß"Schreibens wird als das Thunlichste erachtet, daß zu Zürich das Conccpt einer allgemeinen Antwort i"geachtet man nicht weiß, ob vielleicht die katholischen Orte für sich selbst bereits geantwortet haben,aber wohl zu glauben ist) ausgefertigt, aber zuvor nach Lucern in folgendem Sinne geschrieben iv^Ob man nicht, weil man jenes Schreiben nunmehr beantworten müsse und der namhaft gemachtenVerantwortung bereits eingelangt sei, gestatten möchte, daß diese Antwort auch unter der übrigen kathobß^,Orte Namen ausgefertigt werde. Mau habe auf gehaltene Nachfrage nicht erfahren können, das; d"dort etwas zurückbehalten oder aufgetauft worden sei, was der Neichsritterschaft zugehöre. Was widc> ^ergangenen Mandate und Verbote bei weiterer Nachforschung in des einen oder andern Ortes Botinäb"^hinter ungehorsamen Angehörigen betreten würde, das wolle man den rechtmäßigen Ansprechenverabfolgen lassen und darum gebührend Recht halten. — Heruach soll die Antwort au die Reichsschaft in ungefährlichen Ausdrücken und aufs glimpflichste verfaßt, darin aber des Durchpasses Z" ^nicht gedacht werden. Man werde wohl vernehmen, ob die katholischen Orte sich verantwortet habe" ^nicht. Wenn es bereits geschehen ist, solle jenes Antwortschreiben doch nicht aufgegeben, sonderngesainmten evangelischen Orte Namen erlassen, und was in das eine oder andere Ort geschriebenübrigen evangelischen Orten von. Zürich aus auch mitgethcilt werden. «. Es werden eine subst""'^.Erzählung von Kilian Kesselrings Verhaftung und jüngster Erledigung, die deßhalb gestellten Beschspunkte und das Urtheil der vierörtischen Kriegsräthe verlesen. Hierauf ersuchen Zürich undanwesenden uninteressierten Orte, sich dieses Geschäft auch ferner angelegen sein zu lassen, damit dieStädte für die schändlichen Proceduren und die mehrmalige Verweigerung des eidgenössischen Neckst^ " ^factivn erhalten und Kcsselring Ehr und Gewehr zurückgegeben und er der Kosten enthoben wer^ ^uninteressierten Orte wollen auch ferner nichts ermangeln lassen, bitten aber, das; man passendere ^ ^Gelegenheit abwarte. — Es wird in Berathung gezogen, ob nicht Zürich und Bern gegen dasund ungerechte Urtheil der vierörtischen Kriegsräthe ein Protestatiousschreibeu an Lucern erlasse"Man erachtet aber für besser, daß die beiden Städte ein ernstliches Schreiben an die Obrigkeiten derräthe abgehen lassen und von denselben begehren, sie möchten das unförmliche Urtheil cassiereu, weil " ^gar keine Gültigkeit haben könne, da die Kriegsräthe sich eine unbefugte Judicatur angemaßt hnM"