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September 1634.
Uri ersucht, das unlängst vom Ambassadvr Vialard au die vler Orte gerichtete Schreiben zu beantwm^'il». Da ulan vernimmt, daß Cardinal Albcrnozzi als Gnbcrnaror von Mailand seiil Amt angetreten hci'^wird für passend erachtet, ihm zu gratulieren und die Angelegenheiten der Orte ihm zu empfehlen. Grafwird zugleich angegangeil, diese Empfehlung zu unterstützen. «. 1) Der Herzog von Savoyen dankt in e»",Schreiben, daß die Orte ihre Ansprüche ans die frühern Pensionsrcstanzen haben fallen lassen. 2) MarkstPallavicino berichtet, daß der Einritt in Turin zur Beschwörung des Bundes auf den 29. Septc>"'"'S. Michaelstag, angesetzt sei. Jedes Ort solle daher dafür sorgen, daß seine Gesandten auf dieseneintreffen. «I. Ueber die in den Bündeil gegeil das eidgenössische Gebiet errichtete Festung hat »m»dahin keinen bestimmten Bericht erhalten, nur so viel hat man erfahren, daß der gemeine Mann sichschwierig zeige. Eines Theils werden nun Uri und Schwhz nochmals ersticht, durch Personen ausLande Erkundigungen einziehen zu lassen; andern Theils wird vorgeschlagen, den Landvogt von Sarg""'zu beauftragen, ffich dorthin zu begeben und gebührenden Ortes anzubringen, „was den Orteil dieserhalber vorschwebe lind obliege." v. Da im Viehkalif von den Fremden weder Zeit noch Blaß ^wird, so wird zur Abhülfe dieses Uebelstandes dein Abschiede die Ordnung einverleibt, wie SchwhZ sist!reits bei sich eingeführt hat, daß der Aufkauf des Viehes nicht länger als bis Weihnachteil dauern st't. Landschreiber Megnet, der angehende Agent zu Mailand, hatte vom Landvogt zu Lauis verlangst ^er ihm für die sieben katholischen Orte den Jahrlohn, wie ihn sein Vorgänger auch gehabt, nämlich ^jedem Ort 9 Ducatoncn, bezahle und dann in der Jahrrechuung verrechne. Seinem Ansuchen wird dcr>n^nicht entsprochen, weil die Gesandten einiger Orte ohne Instruction sind, sondern es wird in den Äb^stgenommen.
j'. aus dcni Nidivaünermmplar.
Jahrrcchnung der die Vogtcicn Schwarzeitburg, Orbe mit Tscherliz, Grandso»und Murteu regierenden Orte Berit und Freibnrg.
Freiburg. 1934, 11. bis 19. September.
Siaatölirchi» Vcr». Freibuigcr Abschiede Bd. <l. S. W. StaatSarchili Frciburn. Jnstruclionenbuch. Bd. 18.
Gesandte: Bern. Daniel Lerber, Seckelmeister; Peter von Wcrdt, Venncr. Freiburg- ^Hciilricher, Seckelmeister; Jost Brünisholz.
zz—(S. ll. die betreffenden Vogteieu.) Der Spitalnieister von Freiburg begehrt, daß die 5^'des vbern Ganters die Lchcnspflicht anerkenilen folleil, läßt beide Obrigkeiten die Souveränität mitcim^^theilen oder glaubt befugt zu sein, den Berg wieder zu Handelt zu zieheil. Die Käufer berufen stcst'einen den 24. September 1580 errichteten, den 15. Dccembcr 1599 von den Obrigkeiten bestätigte»Hilter Vorbehalt der obrigkeitlichen Ratification wird der Vergleich getroffen, daß die Käufer 6 ^Bodenzins erkennen, einen Träger stellen und, wenn derselbe abgeht oder unnütz wird und einederung eintritt, zweifachen Zins bezahlen sollen. 8—(S. u. die betreffenden Vogteien.) ^ , >cwird die Wünschbarkeit eines Abtausches der Zinsen und Lehen anerkannt, welche Bern in frcibM'g^und Freiburg in bernischcr Jurisdiction hat. Zu diesem Zwecke solleil von beiden Theilen die 5stödc'Zinsen und Nechtsamen, welche man einander zu übergeben hat, angefertigt werden. (S. u.
Frciburgische Vogteien überhaupt.)