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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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890
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8W August 1634.

von Freiburg hebt hervor, daß seiue Herren und Obern bei Auhängung ihres Siegels an das erneutBündniß mit Savoyen bemerkt haben, daß der Herzog sich unter Anderm auch Graf von Nemonthabe, während Freiburg seit vielen Jahren lallt Briefeil, Siegel lind Zessionen von dem zuletzt verstorbc»"'Fürsten diese Grafschaft besitze. Er ersucht, daß jedes Ort bei der für den Bundeöschwur zu crtheilc»^'Instruction dessen gedenken wolle, danlit ihm ein ordentlicher Revers darüber ertheilt werde und esin Rachtheil komme. Das Ansuchen wird in den Abschied genommen, v. Graf Casati wird ersticht, dost'zu sorgen, daß die Angelegenheit, betreffend die Plätze für die Studenten sowohl zu Mailand als in V'"'gilnd laut des erneuerten Bündnisses baldmöglichst in's Reine koinme. t. Alis den Bericht, daß in den»^'eine Festung gegeil den eidgenössischen Boden aufgeführt werde, vereinigt man sich dahin, nicht durchSchreibeil die III Bünde über den Zweck dieser Festung anzufragen, sondern durch Privatpersonen Erst"'diguilg darüber einziehen zu lassen. Uri und Schwhz werden ersticht, das durch Handelsleute aus ist""Orten thun zu lassen, damit man sich ans nächster Confcrenz darüber besprechen könne. Damit do-'jenige, was man auf letzter Jahrrechnung zu Baden des Münzwesens wegen verabschiedet hat, so baldmöglich ins Werk gesetzt werden könne, wird für nvlhwendig erachtet, daß jede Obrigkeit ihren EntstlMdarüber fasse. Freidling und Solothurn werdeil gebeten, sich mit Bern darüber zu unterreden und st'"'!Entschluß Zürich oder Lucern mitzutheilen. Z,. Ein Schreiben vom Bischof von Constanz als Antwort o"leine ail ihn gelangte Beschwerde, daß er einein Bürger von Constanz, Hans Georg Prächt, die Vogt" Z"Gottlieben gegeben habe, wird zwar nicht verleseil, aber dein Abschiede beigelegt. In demselben weist d"Bischof seine Befngniß dazu nach. In einem andern Schreiben ersticht er die Orte, Maßregeln zu tresst^daß der schwedische Commandant im Klettgan sich nicht an den bischöflichen Zehnteil am Rhein vergastund namentlich nicht an denen, welche dem Pfarrer zu Thiengen gehören, nach welchem Orte die zustuhl Pfärrig seien.

Vermlttlungscvnfermz. ,

Solothurn. 1634, 14. lind 15. August (4. u. 5. a. K ).

TtlilUSarchiU Zürich, «est. XII. ttg. t'ol.SZl.

Gesandte: Basel. Hans Rudolf Fäsch, Oberstzunftmeister; Hans Rudolf Wettstein, Zeugst""des Raths. Freiburg.- Peter Heinricher, Seckelmeister. Solothurn. Wernher Brunner" Schultst^!Johann von Noll, Ritter, Alt-Schultheiß; Johann Degcnscher, Venner; Heinrich Grimm, Seckeli»"^'Hieronymus Wallier, Bauherr und des Raths. Schaffhausen. Johann Wilhelm Ziegler, desAppenzell. Haus Zellweger, Landesbaumeister und des Raths, von Außerrhoden.

Lucern hatte an Basel geschrieben, die vier katholischen Orte könnten die von den iliiparteiischcu^'nach Baden angesetzte Taglcistung nicht besuchen, auch den Kesselring nicht vor die zehn in Malefizsach"'Thurgau regierenden Orte stellen, wenn man ihnen nicht bessere Vermittlnngsvorschläge mache; diekeiten betreffe die Sache nicht, weil Kcsselring bisher in der Hauptleute Händen geblieben sei, welchewissen würden, ihm seinen Proccß zu formieren. Basel hatte hierauf nicht ermangelt, an Lucern zu stst"''^es möchte sich doch bei den vier katholischen Orten für die Annahme der Projektierten Vermittliingsvvrstst'^verwenden. Weil aber alle guten Vorschläge erfolglos geblieben sind, die Sache sehr gefährlich ist,