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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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874
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874 Juli 1634.

damit mau nunmehr des mühseligen Geschäfts enthoben werde und zur Ruhe komme. Wenn es sichdaß er wider die Obrigkeit untreu gewesen sei, werde mau ihm nicht allein keinenGestand geben," solidesvielmehr helfen, ihn zur gebührenden Strafe zu ziehen. Die vier Orte möchten eine kategorische Aiitw^abgeben, ob sie den Kesselring stellen »vollen oder nicht, damit man sich darnach zu verhalten wisse.vier Orte erwidern», Kesselring sei nach dem Willen der hohen Gewalten in der Gewalt der Kriegs»'»»^'und mit diesen müsse über ihn verhandelt »Verden. Weil von ihrer Procedur so schmählich gesprm^»Vörden sei, als hätten sie ungebührlich gehandelt, die Aussage von ihm erpreßt und sonst leideuschaß^procediert, so hätten sie einen Ausschuß abgeordnet, um über den ganzen Verlauf Bericht zuund den formierten Proceß zu eröffnen. Man möchte denselben also in allgemeiner Session anhöre»»/ ^es sich nicht gebühre, daß sie als redliche Eidgenossen und Glieder der Obrigkeit neben Kesselring sich st^und ihr wohlbefugtes Procedere erst censieren lassei». Die beide»» Städte erwidern, sie hätten>^Befehl, die Kriegsräthe anzuhören, noch viel wcniger sich mit ihnen in eine Disputation einzulassen!finde anch in keinen» Abschied, daß sie mit den Fähnlein oder deren Kriegsräthe»» hätten etivas zu schalthaben »vollen, »veil diese früher, als man des Kesselrings Freilassung halber gegen genügsame CautionLeib und Gut habe unterhandeln »vollen, geantwortet hätte»», daß er nicht in ihrer, sondern der OlmgPGetvalt sei. Mai» möchte also die verlangte kategorische Antwort ertheilen. Die vier Orte beharre»» ^dem Begehren, daß man die Deputierten der Kriegsräthe anhöre. Wem» man ihnen mit gebührendenträge»», die ihrer Reputation nicht zu nahe treten, mit Schadloshaltung für die Unkosten entgegen ko»»^»verde vielleicht mit ihnen auch zu rede»» sein; »venu man aber den Ausschuß nicht anhöre, »verde derdamit »licht geholfen »verde»». Weil die beiden Städte bemerkt haben, daß etliche Gesandte ohne Befehlden Kessclring zu stellen, sondern daß deßwegen mit de»» Kriegsräthe»» unterhandelt »verde»» müsse, soholen sie die früher gethanen Protestationen, Nechtsbote und Erklärungen und jeder Theil, was ervorgebracht hat. Hierauf thun sich die Gesandte»» der fünf unparteiischen Orte etliche Mal zusammenvergleichen sich schließlich über folgendes Project: Kilian Kesselring soll auf den 30. Juli »»ach Baden vMX in Malefizsachen de»» Thurgan regierenden Orte gestellt werden und zu genügendem Verhör konnmf.alsdann soll man »»ach Mitteln sich umsehen, »vie die Sache gütlich erörtert werden kam». Falls ab^ ^Güte nicht verfängt, soll nach ordentlicher und gebührender Fori»» Rechtens procediert werden, m>t ^Beifügen, daß Kesselrings Freunde nnd Verwandtschaft für seinen Leib »nid sein Gut genügsameund Versicherung gebe»» solle»». Alles soll jedoch den beide»» Theilen ai» ihrer Hoheit, ihren Rechts ^Gerechtigkeiten, ihrer Judicatur, Reputation und ihrem Ansehen unschädlich sein. Wenn die VerhandU"'^voii gutem Erfolge begleitet sind, so sollen den vorigen Ausschreiben gemäß die übrige»» im ThurgaP" ^schwebendcn Streitigkeiten auch mn die Hand genommen werde»». Nach Eröffnung dieses Projcctesdie unparteiischen Orte noch bei, daß, wenn das eine oder andere Ort hierin etivas Bedenklichessollte, es solches bei Zeiten Zürich und Lueern berichten möchte, damit »na,» sich nach Gebühr zu»visse. Die interessierten Orte verdanke»» den unparteiischen ihre abermals gehabte Mühe und Arbeit» ^Anerbieten aller eidgenössischen Gutwilligkeit von ihrer Seite. Zürich und Bern erklären, siewartet, daß Kilian Kesselring vermöge Abschieds nach Baden gestellt worden wäre. Weil dieß nichtsei und das jetzige Project ihrem Befehl stracks zuwider laufe, wüßten sie nichts Anderes dazusondern müßten die Sache Gott und der Zeit anheimstelle»» und ihren Obrigkeiten davon MittheiluugZugleich »niederholen sie ihre früher mchrmals gethanen Protestatio»»»»»», Nechtsbote und Erklä»mmsi