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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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870
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870 . Juni 1634.

Ausschuß werde» die bereits übcrgcbeucu Quittungen vom Ainbassador zurückgefordert. Dieser antivor^diese Quittungen könne er nicht mehr von Händen geben, da dem Herzog von denselben schon Kenntmßgeben worden sei;er möge aber wohl leiden, daß sie in dem angedeuteten Schreiben begriffen werde"'v.Wie sich ein jedes Ort der von Ihrer Excellenz angebotenen 400 Kronen Pension oder Verehr"^verhalten habe, wird ein jeder Gesandte seinen Herren und Obern darum berichten." Bei diesem Ä»l"^spricht man sich dahin ans, daß es löblich und brüderlich Ware, daß künftig, wenn man dergleichen ^ehrnngen geben wollte, diese den Obrigkeiten zugestellt und unter ihnen nach ihrer Disposition Verthswürden, wie solches bei einigen Orten schon eingeführt sei; dadurch würde manchem Argwohn undchcm Mißtranen begegnet werden. «S. Die Sache Kesselrings kommt zur Verhandlung. Schwhz erzählans was für eine Weise derselbe von den vier Orten gefangen, wie er verhört worden sei, und was SclM''mit den übrigen Kriegsräthen veranlaßt habe, zu Brunnen den Entschluß zu fassen, den nach Baden vorJahrrechnnng angesetzten Tag nicht zu besuchen. Auf die Jahrrechnnng würden sie ihre Gesandten sch^"'sich aber in keine Disputation und keinen Cvmprvmiß einlassen, sondern blos die gründliche Wahrstgegenüber den vielfältigen Verläumdungen an den Tag bringen. Ferner seien sie gesonnen. Kesselndkein anderes Stecht und in kein anderes Ort zu liefern, sondern er solle nach altem eidgenössischem Stechtnach dem aller Orten bestehenden Kriegsbrauch in der vier Orte Kriegsrecht bleiben, es wäre denn, ^deren Ehre und Reputation vorher sicher gestellt werde und die durch Kesselring verursachten besonder"gemeinsamen Kosten vorher bezahlt wären. Würde Kesselring nach Inhalt des Abschieds von Badenoder gemeinen Orten übergeben, so wür^e den Eidgenossen der andern Sieligion viel Vortheil in diegespielt, ihnen hingegen viel Siachtheil daraus erwachsen. Uebrigens habe Kesselring erklärt, daß " d"Gefangenschaft in Schwhz nicht verlassen werde, ehe ihm hinreichende Sieparation seiner Ehre undfaction für die erlittenen Kosten gegeben werde. Die übrigen Orte legen instructivnsgemäß den Gesa"^.von Schwhz zu Sinn, sie möchten die Conseqnenzen berücksichtigen, welche ans ihrem Stichterscheinc» ^der Conferenz zu Baden hervorgehen würden. Sie möchten ans den Kriegsräthen einen oder zwei bezeich'^"'welche neben den Gesandten den Verlans des Kesselringschen Handels zu Baden vorzutragen hätten,daß man sich in einen Eompromiß oder eine weitläufige Disputation einlasse, sondern blos um den Gesa"^.zu verstehen zu geben, ob sie wohl oder übel gehandelt hätten; ihren Siechten würde dadurch keingethan. Auf diese Weise könnte viel Verwirrung abgewendet werden. Es wird ferner auch derausgesprochen, die vier interessierten Orte möchten selbst ein Concept verfassen, wie dieser Handel"^geschlichtet werden, welches dem einen oder andern Orte vertraulich mitgetheilt werden könnte und die^'sandten dieser Orte würden dann dasselbe in gemeinsamer Sitzung zur Sprache bringen und zur Berath^kommen lassen, wobei man Alles thnn werde, nin die Ehre und Siepntation dör Orte aufrecht zu erha^Diesen Vorschlag nehmen die vier Orte an und entschließen sich, die angesetzte Conferenz zn Baden .1" ^suchen, v. Da man vernimmt, daß die katholischen Orte wegen des spanischen Bündnisses beimvon Frankreich, bei dessen Ministern und namentlich beim Ainbassador Vialard nicht wohl angcM .seien, als habe man unbefugter Weise darin gehandelt, so erläßt man an den König, an den Cardinal ^Richelieu, an I>. Joseph und den Ainbassador Entschuldigungsschreiben ii? der Hoffnung, siewenn sie besser berichtet sind, einsehen, daß die Orte wohl und recht gethan haben, t. Damitnicht etwaungleiche Gedanken fasse", daß es schon zum zweitenmal zu den Conferenzen, die übrigensdes Bundes mit Savoyen znsammcnberufen worden, nicht eingeladen worden sei, wird demselben vv"