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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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Mai 1634.

i». Eidgenössische Begrüßung. Nach Eelebrierung der Messe äs sxiritu sanoto und nach Verlest^des Bündiüsses wird von den Gesandten der Eid in folgender Forin gesprochen:Was uns in diesem s"''Bund-, Burg- und Landrecht vorgelesen worden, das wollen wir halten und vollbringen getreulich, ehrbar"und ungefährlich, als uns Gott soll helfen und die Heilige,,." Den Schluß der Feierlichkeit bildet e»'ll's vsuu, lauclamus und das Schießen ans groben Stücken. I». Aus den Antrag von Wallis, daß ^Aendcrung in der Reihenfolge eintreten möchte, in der bisher die Bundesbeschwörung stattgefundenso daß dieselbe nicht alle zehn Jahre an Wallis komme, wird unter Vorbehalt der Ratification besclM^'daß, wenn in Lncern die Beschwörung stattgefunden hat, nach zehn Jahren sie im Wallis stattfinden 'zehn Jahre nachher in Uri und weitere zehn Jahre nachher im Wallis u. s. w. «. Um die Ungleich^in Betreff der Abziige zu beseitigen wird festgesetzt, daß 5 Procent für den Abzug von ErbschafteilGütern solle erstattet werden, sobald dieselben im Land versallen, sei es, daß sie daraus gezogen, verm'werden oder nicht, es sei denn, daß die eine oder die andere Obrigkeit eine Milderung eintreten«1. In Folge einer Beschwerde von Wallis, daß auf seine Unterthanen und Landleute oder deren Gill^etlichen katholischen Orten Arreste gelegt worden seien, wird festgesetzt, daß nach dem Buchstaben desund Landrechtes jeder Beklagte vor seinein ordentlichen Richterbejagt, gesucht und ai,geklagt" werdenDiese Arreste sollen allerseits künftig wegfallen. «. Abgesandte des Bischofs von Basel tragen vor,der Bischof in Folge des schwedischen Einfalls in das Bisthum an den König von Frankreich umgeschrieben und daß der Commandant zu Mümpelgart, Marquis de Bourbonne, von, König Vollmacht ^halten habe, über die Protection in Unterhandlung zu treten. Da der Bischof eii, Fürst des Reicheund sich gegen dasselbe zu verantworten haben würde, wenn er nicht bei seinen Bundesgenossen sich ^ ^erholte, so bitte er um den Rath der Gesandten. Da diese aber nicht wissen, was für VorschlägtMarquis bringen werde, können sie keinen Rath ertheilen und stellen es derFürsichtigkeit" des Bis ^anheim, an den Verhandlungen mit demselben Theil zu nehmen. Sollte er einen von den HerrenObern als Theilnehmer an den Verhandlungen begehren, so möchte er einen dazu ernennen.

V8S.

Gemeineidgenössische Tagsatzung der XIII Orte.

Baden. 1«34, 21. bis 2«. Mai.

Staatsarchiv Zürich. «vst.XII. ,. t'ol. IM. Staatsarchiv Luccr». Absch.Se-mno tSZj. Bt.XXIV. tol.tZS. Laiid-Sarchiv

Gesandte: Zürich. Heinrich Bräm, Burgermeister; Salomon Hirzel, Seckelmeister. Bern, ö ^Ludwig von Erlach, Herr zu Spiez, Schultheiß: Johann Frischhcrz, Venner und des Raths,

Heinrich Fleckenstein, Ritter, Pannerherr; Ludwig Schumacher, Seckelmeister. Uri. KasparTrogcr, Ritter, Alt-Laudammann; Alexander Veßler, des Raths. Schwyz. Johann Sebastian A .Landammann; Johann Kaspar Ceberg, Ritter, Alt-Statthalter und des Raths. Unterwalvcn-Jinfeld, Landammann, von Obwalden; Johann Walthart Lussi, Landammann und Pannerherr, von ^walden. Zug. Beat Zurlauben, Ammann; Ulrich Heggli, Alt-Ammann. Glarus. Fridolin ^Landammann; Sebastian Marti, Pannerherr und des Raths. Basel. Hans Rudolf Fäsch,meister; Hans Rudolf Wettstein, Zeugherr und des Raths. Freiburg. Johann Heinricher, Secke'