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Mai 1634.
entschüttet werden können, und Bern von dein, was vorgehe, eiligst zu benachrichtigen. Das Beste Vsei, wenn man die Fremden den Anfang machen und nicht zu viel derselben ins Land kommen lasse, ^sie der Angelegenheiten gar zu viele verursachen würden. Zürich möchte wegen Constanz für sichnichts thun, damit der Unglimpf desto weniger auf ihm ruhe. Im klebrigen müssen sich die beidenangelegen sein lassen, daß ihnen der Paß für den Zuzug zu Bremgarten und Mellingen von den kachelst^Orten nichts gesperrt und ihnen daselbst nicht zuvorgekommen werde, und in diesem Falle an den AbschiedKönigsfelden sich halten. Zu diesem Ende hin wird Zürich seinen beiden Landvögten in den Freienund zu Baden Befehl geben, daß sie bei Tag und bei Nacht berichten sollen, falls der eine oder der a»merken würde, daß die katholischen Orte in eines der besagten Orte oder in beide zusammen einen ^mehrere Commandanten oder eine Besahung legen wollten. Auch Bern soll sofort davon Mitchell»»!!^macht werden, damit man bei Zeiten vorbauen könne. «. (IV evangelische Städte.) Der Stadt - ^Hansen soll von Zürich aus in der vier Städte Namen über das Schreiben, welches sie an Baselder von ihnen herausverlangten österreichischen Güter geschickt hat, geantwortet und sie nach J»h^ ..letzten an sie ergangenen Schreibens dahin ermahnt werden, gewahrsam zu verfahren und nicht etwaselbst große Angelegenheiten auf den Hals zu laden. Zugleich wird man darauf aufmerksam machen, ^sich die eidgenössischen Orte der in Schirm genommenen, geflüchteten Gilter wegen früher zu Baden elhaben, daß man nämlich keine von Händen geben solle; würde ihr aber wider Verhosfen mit Gew»^'gesetzt, so solle sie dawider protestieren und sich aufs Aeußerste widersetzen, daß es nicht mit ihrem ^geschehe, damit sie desto besser entschuldigt sei und die Verantwortung bei den andern stehe. 2ll-' ^wird inan ihnen auch mit einem Fürschreiben an den Nheingrafen bchülflich sein. 4. (Zürich undBern beklagt sich bei Zürich abermals ernstlich und begehrt, daß seiner Verburgerten, FrauKippenhan, ihr Hab und Gut überlassen werde. Es wünscht, daß ihm beförderlich eine Antwort undklärung überschickt werde, indem es nicht gesonnen sei, sich länger hinhalteil zu lasseil, sondern zu derdnug anderer Mittel zu schreiten, und vielleicht veranlaßt werden könnte, den „verübten Proceß" ande»^auch zu communicieren, weil es verpflichtet sei, seiner Bürgerin gebührlichen Schirm angedeihen zuA-. (IV evangelische Städte.) Landcsbaumeister Hans Heinrich Elmcr begehrt im Namen der evang^'^Glarncr Rath, wie sie sich in ihrem bekannten Bevogtigungsspan fürderhin zu verhalten hätten,sich also vernehmen: Nachdem ihnen der Zugang zu den beiden Vogteien Gaster und Nznach ^versperrt worden sei, Hütten sie letztes Jahr, als sollst der Umgang an ihren katholischen Mitlandleutu> ^Wesen, auch einen Landvogt nach Werdeilberg erwählt und denselben diese Wahl mitgetheilt, mit der ^testativn, daß sie den Landvogt von der andern Religion nicht würden aufführen lasseil, wenn ihm»wegen Gaster und Uznach Satisfaction zu Theil werde. Seine Herren und Obern seieil letztes Jahrder Aufführung ihres neuerwählten Landvogtcs abgewiesen und zur Geduld ermahnt worden mittröstung, es werde ihnen beförderlich sonst geholfen werdeil können; bisher sei aber nichts erfolgt- ^tigen Sonntag werde nun die gewöhnliche Jahreslandsgemeinde stattfinden, und es sei nicht zuwegen dieser Sache ein Anzug werde gemacht werdeil, und daß der gemeine Mann, der gerne Erin ^die Aufführung begehren werde. Aus Anlaß der ihm aufgetragenen Reise nach Solothurn Z"französischen Ambassador sei ihm auch Befehl gegeben worden, die Meinung Zürichs als des nächstg^^,Ortes zu vernehmen. Dieses habe ihm sein Gutachten mitgetheilt, zugleich aber ihn angewieseil, die .bei dieser Conferenz auch anzubringen. Wenn- seine Herren und Obern von dieser Cvnferenz wäre» ^