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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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849
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April 1634, 849

^Uglichen Schreibens, welches der genannte Edelmann den Herren nnd Obern überbracht hat, wird noch^schoben, bis man sieht, wie die Sache beim Ambassador ablaufen wird. ü». Die von Basel nach Baden^geschriebene Tagsatzung hätte man lieber ans eine andere Zeit angesetzt gesehen, weil es Schwyz wegen^"cr bevorstehenden Landsgcmeinde nnd anderer Hindernisse nicht möglich ist, daselbst zu erscheinen. Da^ickbe aber wegen Kürze der Zeit nicht mehr weiter hinausgeschoben werden kann und zu sehr lie-derlich wäre, daß ein oder mehrere Orte nicht vertreten wären, wenn der neue Ambassador seinen vom^>üg empfangenen Befehl eröffnen wird, so wird die schwhzerische Gesandtschaft freundlich ersucht, dahinwirken, daß ihr Ort von dieser Tagsatznng nicht ausbleibe. «. Graf Casati sucht in einer Zuschrift diedenken zu widerlegen, welche die Gegner des so eben erneuerten Bündnisses gegen dasselbe vorgebracht haben,weist nach, wie Vortheilhaft dasselbe für die Religion und den politischen Zustand der Orte sei, wie^begründet der Vorwurf, daß sich die Orte hätten übereilen lassen, wie unwahr, daß dieselben durch dieseswidniß in Kriegsgefahr gestürzt würden, und wie wenig Grund der König von Frankreich haben werde,0 über dasselbe zu beschweren, wenn ihm die in Frankreich befindlichen Gesandten der Orte die WahrheitAchten werden. Die Zuschrift wird dem Grasen durch einen Ausschuß verdankt; zugleich wird ihm ange-bt, daß die nach Mailand zum Bnndesschwur abgeordneten Gesandten den 18. Mai in Barese sich ver-mitteln und Tags darauf nach Mailand abreisen werden, «l. (S. u. Thurgau.) v. Die von Zürich^gegangene Antwort auf die von Lucern aus an dasselbe abgegangene Protestaüon wird dem Abschiedebleibt, t, z;-. (S. u. Baden.)

y Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsangclcgcnheiten

M^sNasschnst TlMMU. «I. Art. 97. Instizsachen.

Michllft Aadcn. t. Art. 86. KricgSsachen. N- Art. 87. Kriegssachen.

«S7S.

Cvnfermz der V kathvlischen Orte mit den: französischen Ambassador.

Solothurn. 1634, 22. bis 24. April.

Landcsarchiri Nidwaldc».

Gesandte: Luceru. Heinrich Fleckenstein, Ritter, Paiinerherr; Laurenz Meyer, des Raths. Uri.. ^ar Nvmanus Troger, Ritter, Alt-Landanunann; Johann Jakob Schund, Ritter, Zengherr und desJohann 5kaspar Ceberg, Ritter, Alt-Statthalter; Johann Gilg Aufdermanr, Alt-Statt.^ A' und Landshauptmann. Unterwalden. Johann Jmfeld, Landammann, von Obwalden; Walthart

ü, Landanunann, von Nidwalden. Zug. Konrad Brandenberg, Seckelm elfter.

». ^ Sogleich icach vollzogener Begrüßung, bei deren Beantwortung der Ambassador sich dahin ver-^ Mn läßt, daß der König ihm die kathvlischen Orte besonders anempfohlen habe, spricht derselbe seine^ckvnndcning aus und beklagt sich sogar über die Erneuerung des spanischen Bündnisses. Er findet, daßueben dem französischen nicht bestehen könne, und glaubt, daß der König der Ansicht sein werde,^Acholischen Orte würden sein Bündniß aufgeben, weil die Erneuerung jenes Bündnisses gerade zu derAc»i worden sei, als die Gesandten der katholischen Orte zum Könige geschickt worden seien, und

a. ^mselben völlig in Unkenntniß davon gelassen hätte; weil ferner das Bündniß das Versprechen der HülfeAüiber der Grafschaft Burgund enthalte, was dem 1602 mit Frankreich errichteten Bunde und dem

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