824 Februar 1634.
Alt-Statthalter. Unterwalden. Johann Jmfeld, Landammann und Landshauptmailn, von ObwaldäbJohann Walthart Lussi, Landammann und Pannerherr, von Nidivalden. Zug. Paul von HünenlMgenannt Bengg, Statthalter; Beat Jakob Atchenberg, des Raths.
». Nachdem in Folge des früher gefaßten Beschlusses, daß man sich beim Landvogt im Thurgau ck-kundigen solle, was für Mittel zu beschaffen seien, um einen Zusatz im Thurgau zu unterhalten, der Berichdesselben eingelangt ist, zugleich auch die von Constanz zu wiederholten Malen berichtet haben, daß ^Armee Horns sich dein Bodcnsee nähere, und zugleich auch gebeten haben, man möchte den Rhein undPässe im Thurgau verwahren, damit der Feind nicht wie früher ihrer Stadt zusetze, erklären sich diemit Ausnahme von Schwhz dahin, daß man nicht unterlassen dürfe, einen Zusatz in den Thurgau Z"senden, weil man bereits Zürich und Constanz von der Absendnng Nachricht gegeben habe. Ueber iNMittel, wie ein solcher zu unterhalten sei, gehen die Meinungen auseinander; endlich aber vereinigt u>^sich dahin, eine Gesandtschaft in den Thurgau abzusenden, welche vorerst mit Zuziehung des LandvogtsPässe und Posten in Augenschein nehmen, alsdann mit den Gotteshäusern und Gerichtsherrcn reden u»denselben vorstellen soll, wie sehr sie durch die zu ergreifenden Maßregeln geschlitzt würden; endlich solleeinen Entwurf ausfertigen, wie die Kosten am besten vertheilt werden könnten. Zürich wird ersucht, a» 'einen Gesandten zu diesem Zwecke dahin abzuordnen. Lucern und Uri stellen je einen Gesandten; ^haben sich am folgenden Dienstag in Fraucnfeld einzufinden und, wenn sie ihren Auftrag ausgeführt hab^ihren Herren und Obern ihren Bericht vorzulegen. Lucern wird dann dafür sorgen, daß eine Erklär'»^im Namen'sämmtlicher Orte ausgefertigt werde. Unterdessen wird der Bescheid von Zürich einlangen, bdaß man sich dann besser zu verhalten wissen wird. X». Lieutenant Dolder und Lieutenant Zimmerin^statten Bericht ab, wie die Sachen in den Freien Aemtern und in der Grafschaft Baden stehen. Es lvüfür nothwendig erachtet, da dermalen niemand im Namen der Orte in den Freien Aemtern sich befindLucern zu ersuchen, wieder eine qnalificierte Person dorthin zu schicken, um das Nöthige daselbst anzuordn^namentlich aber um für gute Kundschafter zu sorgen. Weil ferner Zimmermann als Cvmmandant ^Coblenz sich beschwert, daß er nicht Alles allein besorgen könne, wird der Landschreibcr zu Baden beausir^demselben beizustehen und zugleich ernstlich crmahnt, dafür zn sorgen, daß Zimmermann pünktlicher a ^bisher seine Bezahlung erhalte. Ferner solle er berichten, wie es mit dem aufgefangenen Pulver und ^Lunten sich verhalte, damit man Mellingen und Bremgarten besser damit versehen könne. Jedem dü'I^Commandanten läßt man seinen Befehl in offener Patentform zukommen, v. In Betreff der an denvon Savohen abzuordnenden Gesandtschaft äußert sich eine Ansicht dahin, daß dieselbe durch Uninteressi^sollte ausgeführt werden. Dieser Vorschlag wird zur Disposition der Herren und Obern in den Äbsih^genommen. Freiburg erklärt, daß es nicht gesonnen sei, einen Gesandten abzuordnen, es sei denn, daß ^ohne Kosten der Obrigkeit geschehen könnte, «t. Es wird darauf angetragen, um die Erbitterung und ^Mißtrauen der Städte Zürich und Bern, die sich in deren Rüstungen kund geben, zu beschwichtigen, ^Gesandtschaft an dieselben abzuordnen. Es wird jedoch für besser erachtet, einstweilen zuzuwarten, was 'nach Svlothurn ausgeschriebene Conferenz von Basel, Freiburg, Schaffhausen und Appenzell ausriä,'^wird. v. Auf die aufgeworfene Frage, ob es nicht nothwendig sei, bei den dermaligcn gefährlicheillüufen versichert zu sein, welcher Hülfe man sich im Falle der Roth von Seite des Prälaten zn St. Ealzu getrösten haben werde, wird zwar kein bestimmter Beschluß gefaßt, die Sache aber in den Abschied ^nommen, damit die Herren und Obern auf nächster Conferenz ihre Meinungen eröffnen lassen kön>'^