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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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813
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Januar 1634. 813

I" Beziehung auf die aufgeworfene Frage, ob man den Feldmarschall Horn gleich Anfangs und „vorEbenem Streich" mit seiner Armee zunächst am Bodensee sich lagern und mit einem Theile der Reiterei^ade in den Thurgau und das Land des Abtes von St. Gallen zu Beschützung der ehrlichen Leute,^bst i^d zu Verhütung der von Constanz ans gedrohten Ausfälle auf evangelische Dörfer und Höfelassen solle, sind die Meinnngen gctheilt. Die Einen rathcn, die fremde Hülfe erst dann in das LandMnei, zu lassen, wenn die papistischen Orte auch fremde Hülfe an sich ziehen. Die spanischen und die^^chischeii Kriegsvölker würden sich viel weniger in das Land ziehen dürfen, wenn Horn an den. /"sM stehe, während im andern Falle der Thurgau der Kriegsschallplatz werden und der Verdacht, daß man^ )cr die Schweden durch Stein nach Constanz habe durchziehen lassen, erst recht Boden gewinnen würde...^ ^'diesz würde mau dem König von Frankreich, der mit den fünf Orte» und mit St. Gallen verbündetf/ geben. Die Andern machen dagegen geltend, wenn man das fremde Volk in jene Lande führe,wurden die Pässe und Land und Leute geschützt, den katholischen Orten ihre Hülfe von dorther abge-^ 'lltcn werdeil, und Zürich brauchte seine Leute nicht in den Thnrgan zu dessen Veschützung zu schicken.

Frankreich, mit der Krone Schweden verbündet und darauf bedacht, das Hans SpanienOesterreich zu schwächen, würde höchstens schriftlich seine Mißbilligung kundgeben; übrigens habe er^ Ml-Whiw schon einige Kunde von den Absichten der Evangelischen. Ferner würde General Horn, wenn^ ' lein Anerbieten nicht annehmen und seine Armee blos an den Grenzeil habeil wolle, nicht allein^ Aistiert" werdeil, sondern er würde sich wegen Mangel an Proviant nicht lange daselbst halten könneil.^niite es hernach, wenn die papistischen Orte ihre Hülfe schon bei der Hand hätten, zu spät sein,^ Hülfe zi, verlangen. Sobald der Abt zu St. Gallen „das Spiel merkeil" würde, würde er sich im^ Mächtig -verstärken, die evangelischen Toggenburger und Andere durch eineil Eid auf seine Seite^ 'ÜM und sich mit denen in Constanz verbinden. Endlich vereinigt man sich dahin, in Betracht, daß derHe ^ Frankreich durch ein solches Vorgehen ohne sein Wissen sich beleidigt fühlen könnte, Feldmarschalllii/^ ^vn in Kenntniß zu setzen und ihn um seine Meinung darüber zu fragen; ferner, weil die katho-. ^ Orte eine Gesandtschaft zum König von Frankreich geschickt haben, welche demselben leicht die SachenMein entgegengesetzteil Lichte darstelleil könnte, an den Herrn du Bouillon durch Vermittlung und^chluilg Nvhans ein Schreiben abzuschicken mit dem Ersuchen, er möchte dahin wirken, daß der KönigMenes Ohr für die Evangelischen behalten möchte. Sollte der König keinen Widerwillen haben,^^üen dann nachher die Apprehensionen von Savoyen und Burgund hingenommen werden. Inzwischen. Man es an Erkundigungen nach dem Vorhaben der fünf Orte nicht fehlen lassen. An den Feldmar-Horn wird Oberst Kaspar Ulrich mit folgender Instruction abgeschickt: Erstens soll er Horn für^ ^ verbieten danken; zweitens ihm von den Entschlüssen der Gesandten Kenntniß geben und ihm die.^stvcndigkUt schneller Hülfe vorstellen, da es der Gegenpartei an Hülfe nicht fehlen werde; drittens ihn^ ^ vb „des Reichs Sachen es zugeben", den beiden Orten mit ganzer Armee zuzuzieheil, und ob derl)ab gewillt sei, dieß zu thun, und wie bald; viertens wie lauge man der ganzen Macht werde

. sein, mann er wieder abziehen werde, und was für eine Hülse er ihnen dann hinterlasseno. ^ endlich möchte er Ort und Zeit zu einer Couserenz bestimmen, ans welcher man einläßlicher diebesprechen könnte. VII. Um die nöthigen Gelder zu beschaffeil, soll in jeder der beiden Städte eineaufgestellt werden, lim einen Entwurf auszuarbeiten, was für Stenern und Cvntributionen^stihrt, mie die schon bestehenden, auch die Zölle und Zehnten sanunt dem Uingelt erhöht werden könnten;