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October 1633.
großer Zahl an die Grenzen rücken solle, so nehmen die Gesandten der vier Städte diese wcitaussehciideZninnthung, worüber man sich wohl zu bedenken haben werde, aä rotörsnäum. Ueberdieß crsncht wa»Zürich, nicht allein in dieser Angelegenheit, sondern auch überhaupt seiner gewohnten Dcxterität und Vor-sicht gemäß sich zwar in guter Bereitschaft zu halten, daneben aber durch dergleichen unzeitige Aufbrüchenichts zu überstürzen, sondern vielmehr zu temporisicren, da vielleicht inzwischen die Stadt Constanz erobertund dadurch das Vaterland von der Gefahr befreit Werden könnte. «. Die Stadt St. Gallen ersuchtwegen der ihr drohenden nicht geringen Gefahr erforderlichen Falls um eidgenössischen Rath und Hülfe. Zürichhat bereits diese zugesagt; auch Bern anerbietet sich, mit gutem Bescheid entgegen zu kommen, wenn ei»solches Ansuchen an seine Herren und Obern gestellt werde. <1. Der Herzog von Württemberg hat vö»Schaffhansen und der Markgraf von Baden von Basel die Herausgabe der daselbst befindlichen, ihren Fci>»den gehörenden geistlichen Güter und Einkommen verlangt. Wegen hochbedeuklicher Ursachen und ausBesorgniß gefährlicher Consequenzen kann man in dieses Begehren niclch einwilligen, sondern beschließt ein-hellig, daß jedes Ort dergleichen geistliche Güter und Einkommen, welche nicht auf dein Reichsboden, sondernin eidgenössischem Schirm begriffen sind, entweder denjenigen, welchen sie zuständig sind, aus ihr Begehre»verabfolgen lassen, oder aber selbige bis zu Austrag der Sache, und bis man siebt, was weiter vorfalle»möchte, in Gewahrsam behalten solle, v. Bei diesem Anlaß erinnert man sich auch dessen, was derMarkgraf von Baden an die evangelischen Städte der zu Rhcinfelden beabsichtigten Befestigung wegen hatgelangen lassen. Wenn derselbe sein Vorhaben auszuführen gedenkt, was aber wegen der großen Koste»nicht wohl möglich ist, so wird man'zuvor reiflich berathcn, ob man es gestatten wolle. Basel wird ersuchstein fleißiges Aufsehen zu haben und falls dort etwas vorgenommen werden sollte, die übrigen drei Städtealsbald davon in Kenntnis; zu setzen. L. Weil der Nheingras Otto Ludwig die eidgenössischen Kaufleute a»den österreichischen Zollstätten, welche er in seinen Händen hat, mit dem DurchgangSzvll zu beschweren und beider vorgenommenen Steigerung desselben zu verharren Willens sein möchte, so wünscht Basel, daß Zürichim Namen der vier Städte an den Nheingrafen schreibe, er möchte es bei dem alten Herkommen und derbisherigen Zollordnung verbleiben lassen. Wenn die zürcherischen Kauslentc das nicht begehren sollte»,könnte nichts desto weniger wegen der übrigen und besonders wegen der baslerischen Kaufleute geschriebenwerden. — Zürich nimmt dieß ack rstörsnänrn und anerbietet sich, das Gebührende anzuordnen.
«48.
Conferenz der katholischen Orte.
Lucern. t633, 7. und 3. October.
StuutAurclnv Lucern. Absch. üe nnno 1633. Bd. XXIII. toi. 412.
Gesandte: Lucern. Jost Bircher, Ritter, Schultheiß und Stadthauptmann; Moriz An der AllmendAlt-Schultheiß; Heinrich Fleckenstein, Ritter, Pannerherr; Ludwig Schumacher, Seckelmeister und Schützt»venner, alle des Raths. Uri. Kaspar von Spiringen, genannt Arnold, Landammann; Heinrich A""Brunnen, Ritter, Alt-Landammann; Karl Emanuel von Noll, Ritter, Alt-Landammann und Painierhec»'-Schw yz. Sebastian Abhberg, Landammann; Heinrich Rcding, Ritter, Alt-Landammann und Paiun^Herr; Johann Sebastian Abhberg, Alt-Landammann. Unterwaldcn. Johann Jmfeld, Landanunalw