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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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August 1633.

zu Schwyz erkläre» hierauf, daß sie sich im Interesse des Friedens und den Orten zu besonder», Rcspcctzu allen möglichen Mitteln, welche ihnen dicßfalls mit Recht und Billigkeit zugemuthet werden könnten, be-queme!, würden, insofern man die von ihnen gestellten Bedingungen genehmige und sich angelegen sein lasse,die übrigen vorliegenden Differenzen zu gebührendem Austrag bringen zu helfen, damit man einmal Z"vollkommener Einigkeit gelangen möge, k, v. (S. u. Thurgau.) «I. Georg Faßbind und Joha»»Kaspar Zay, beide Lieutenants voi, Schwyz, bringen vor, Melchior Schmelz von Kempten habe ihnen ein^getroffenen Kauf voi, Salz nicht gehalten, sondern selbiges zun, Thcil an andere Orte verkauft, etlicheFässer aber seiei, durch die voi, Lindau wegen einer Ansprache an Keuchten arrestiert worden, wodurchgroßen Schadei, erlitte,, hätten. Lindau habe sie an dei, Schmelz gewiesen. Mai, möchte ihnen eiiU"Arrest auf die Güter derer von Kempten und des Schmelz, welche dieselbe!, etwa in, Thurgau haben, be-willigen. — Dein Ansuchen entsprechen die den Thurgau regierenden Orte.

Man skhe auch im Abschnitte Hcrrschaftsanzelcgcnheitcn :

Lnndgrasschast TlmrgiNl. >» Art. 246. Kricgssachen. «!. Art. 24. Jnstizsachcn.

«SS.

Confercnz der V katholischen Orte.

Weggis. t«33, it.August.

Staatsarchiv Luccr». Absch.Ne anno ISA. Bd.XXIII. tol.W?.

Gesandte: Lucern. Jost Bircher, Schultheiß. Uri. (Niemand.) Schwyz. Sebastian AbybcOLandau,»,aun; Heinrich Reding, Ritter, Alt-Landammann und Panncrhcrr. Nntcrwalden. JolM"'Jinfeld, Landau,inann und Landshanptmann, von Obwalden; Johann Balthasar Lussi, La>,dau,ma>,nLandshauptmann, voi, Nidwaldcn. Zug. Beat Zurlauben, Ammann; Ulrich Heggli, Alt-Amn,ani,.

tt. Es handelt sich um die Beglückwünsch,»,g des Cardinal Infanten zu Mailand. Lucern ist der -l»'ficht, daß man dieselbe durch ein Schreibe,,, wie dieß seiner Zeit gegenüber dem Herzog von Savoyeudessen Amtsantritt geschehen sei, bewerkstelligen solle, oder daß man, wenn man ans der Absendnng einer ^sandtschaft beharre, eine solche von zwei, höchstens drei Personen abordne und derselben den Auftragblos die Gratulation abzustatten und nichts Anderes zu verhandeln oder zu sollicitiercn. Uri, SclM'fund Untcrwalden stimmen für Absendnng einer Gesandtschaft, zu der jedes Ort einen Gesandten zuhabe, mit dem Vorbehalt, daß jeden, erlaubt seil, soll, besonders für sein Ort im, die ausstehende!, Zahbu»^zu sollicitiercn. An, 22. August sollen die Gesandten zu Ursern zusammentreffen. Zug stimmt auch fürGesandtschaft; dieselbe sollte jedoch nach seiner Ansicht erst nach Verfluß eines Monats abgehen. Dir ^schiedeneu Meinungen werden zu Händen der Herren und Obern in den Abschied genommen. Luceruersucht, auch Freiburg und Solothurn um ihre Meinung anzufragen, l». Uri und Zug tragen, da ^Gefahr sich den Grenzen des Thnrgaus nähere und die Schweden viel Frevel verüben, darauf au, ^jedes regiere«,de Ort hundert Mann dahin sei,den und an die hauptsächlichsten Pässe verlegen solle- ^aber unlängst zu Schwyz Maßregeln getroffen worden sind, läßt man es einstweilen bei denselben beweisDie Besoldung der Commandanten im Thurgau scheint zu hoch, die der Com»,andante«, in der Grasig ^Baden zu niedrig angesetzt; es werden daher beide gleichgestellt, d. h. auf 22 Kronen monatlich. Zürich ^ersucht, durch beide Landvögte dieß ausführen zu lassen. «. (S. u. Thurgau.) <l. Lucern wird sffb^