Druckschrift 
5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
Entstehung
Seite
763
Einzelbild herunterladen
 

August 1633. 763

olüchor. I>ynr la ün von la vonjoneturs ckvs aildi^es, j<z sn^plis bivu Inimblsmöllt Issck. K''5

Eüntons cks vouloir ms rssonclio au plnstc>»t äs lsui's iutsntmus sur mssck. oikrss st pour bonsrespvLts tsuir I'atlaiis svsrstts ju8^u'ä I'sutim's rssolutisu.

1'ait ü Xürieli Is 13 .luillst 1633. (Staatsarchiv Zürich.)

«5S8.

Gemcincidgenvsstsche Tagsaßnng der X^lll Orte.

Schwyz. t«33, 2. August.

StxatSnrchiv Zürich. vsst.XII. Iis. WI.30Z.

Gesandte: Zürich. Salvmou Hirzel, Seckelmeister. Bern. Johann Frischherz, Vcnncr und desLucern. Jost Bircher, Schultheiß. Uri. Johann Kaspar von Spiringen, genannt Arnold,^^udaininann; Johann Heinrich Zum Brunnen, Alt-Landammann. Schwyz. Sebastian Abyberg, Land-u»iii>ann; Heinrich Reding, Alt-Landammann und Pannerherr; Johann Sebastian Abhberg, Alt-Land-^üman»; Jakob Schmidig, Statthalter; Johann Kaspar Ceberg, Ritter, Alt-Statthalter; Johann Gilgchderinaur, Alt-Statthalter und Landshauptmann; Michael Schornv, Seckelmeister; Melchior Betschart,uhael Schrchber, Diethelm Schorno, alle des Raths. Unterwalden. Johann Jmfeld, Landammann,°u Obwalden; Johann Wallhart Lussi, Landammann und Pannerherr, von Nidwalden. Zug. Paulus^ Hünenberg, genannt Bengg, Statthalter; Jten, Seckelmeister; Beat Jakob Mcyenberg, des Raths.^nruI. Rudolf Tschudi, Landammann; Balthasar Gallati, Alt-Laudammann. Basel. Johann Niidvlf^achteln, Zeugherr und des Raths. Freiburg. (Niemand.) Solothurn. (Niemand.) Schaffhausen.)ann Jinchurn, Bürgermeister. Appenzell. Martin Suter, Landammann, von Jnnerrhoden; Jost^üZenberger, Landammann, von Außerrhvden.den ^^^'^Üung dieser Tagsatzung ist der Streit über die Bevogtigung von Uznach und Gaster zwischen^ üitholischen und den evangelischen Glarnern. Obgleich die schwhzerischen Gesandten auf letzter Jahr-Mlng erklärt hatten, daß ihren Herren und Obern die Ankunft der beabsichtigten Gesandtschaft bei'er Gelegenheit sehr angenehm sein würde, daß sie aber keine Hoffnung auf einen Erfolg machenw wollten, hat dieselbe dessenungeachtet ihren Fortgang genommen, und es sind wegen anderera üchen vorgefallener Geschäfte auch die übrigen Orte eingeladen worden und vor dem dreifachen Land-^ Seckelmeister Hirzel bringt in aller Orte 'Namen vor, die von Schwyz bei Errichtung^,^^'eiges von 1623 -eingelegte Protestatio«! habe sich nicht auf die Bevogtigung, sondern auf diesei/^" und andere Freiheiten und Gerechtigkeiten bezogen. Wenn Schwyz der Bevogtigung halber bei'cr Meinung zu verbleiben gedenke, so sei zu besorgen, daß besagter Vertrag einen Riß erhalte. Schwyz^halb gestatten, daß die Landvögte der evangelischen 'Religion zu Glarus auch zu der Bevogtigungdcr/^'" Uznach und Gaster zugelassen werden; dadurch «verde Schwyz an seiner Hoheit, besou-

' aber an der Religion und seinen besondern Freiheiten und 'Rechten nichts benommen, sondern dieselbenihm unangetastet verbleiben. — Balthasar Gallati, Alt-Landammann zu Glarus, bittet als Abge-^ seiner katholischen Mitlandleute den dreifachen Landrath auf Befehl seiner Herren und Oberniuständig, in diese Bevogtigung mit gedachten Cvnditionen und Borbehalten einzuwilligen und sie,° ^acholisches bei dem Vertrag von 1623 schirmen zu helfen. — Landammann und dreifacher Laudrath