Juni 1633.
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Conferenz der V katholischen Orte.
Lneern. 1633, 3t).Juni.
StaatsalÄii» Luccr». Alis». Sc-tnno ><!.?!. XXIII. I0I. .88.
Gesandte: Luccrn. Jost Bircher, Ritter, Schultheiß; Moriz Au der Allmend, Alt-Schultheiß undTtadtveuuer; Laurenz Meyer, Zeugherr; Ludwig Schumacher, Seckelmeister und Venner. Uri. Kaspar^»old, Landammaun; Heinrich Zum Brunnen, Ritter, Alt-Landammann; Ha .s Bernhard Schund, des^aths. Schwyz. Sebastian Abyberg, Landammann; Heinrich Reding, lliitter, Alt-Landammann und^»nerherr; Hans Kaspar Ceberg, Alt-Statthalter. Untcrmalden. Johann Jmseld, Landammann und^ndZhauptmann, von Obwalden; Johann Walthart Lussi, Landammann und Pannerherr, von Nidwaldcn.Beat Zurlauben, Ammann; Beat Jalvb Meyenberg, des Raths,u. Der Herzog von Nohan hatte in einem an sämmtliche Orte gerichteten Schreiben im Namen des^uigz einen Aufbruch von 2(X)() Mann zum Schutz der Blinde begehrt. Da sich herausstellt, daß bis dahin nochOrt das Begehren in Berathung gezogen hat und dasselbe Bedenken erregt, über welche sich die höch-^ Gewalten werden aussprechen müssen, diese aber nicht so leicht zu versammeln sind, so wird vorläufigHerzog geantwortet, daß es nicht in der Macht der Gesandten stehe, einen entscheidenden Beschluß zu^en; er möge daher eine längere Zeit zur Beantwortung seines Ansuchens gestatten. Bei der weitern^'athung dieser Angelegenheit macht sich zwar die Ansicht durchweg geltend, daß man verpflichtet sei, Alles^ Hun, was die Bünde verlangen, daß man aber im vorliegenden Falle die Consequen;cn bedenken müsse,^che daraus entstehen könnten, und sich auch daran erinnern dürfe, wie übel früher das Kricgsvolk derMischm Orte in den Bünden angesehen und behandelt worden sei. Ferner habe man laut der Abschiede^ lrühern Jahre den Bünden blvs getreues Aufsehen und thätliche Hülfe nur dann versprochen, wenn sieLand und Leuten, Freiheiten und Gerechtigkeiten wider Recht angefochten werden sollten. Dieß findeFialen nicht statt; der Aufbruch bedürfe daher keiner so großen Eile. Anderer An ichten gehen hingegendaß mit diesem Aufbruch keine Consequenzen verbunden seien, da es sich dabei nicht um ein Parti-^uiteresse des Königs, sondern um die Erhaltung der Eidgenossenschaft und um die Sicherstellung derhandle, für welche man eben sorgen müsse, bevor sie wirklich angegriffen werden. ES wird vvraus-»>e der König die Kosten bestreiten werde, und darauf aufmerksam gemacht, was für einen schlim-
' Eindruck eine abschlägige Antwort beim König und an dessen Hofe machen und wie leicht neuerdings
erwachsen möchte. Es wird schließlich als das Zweckmäßigste erachtet, daß die Gesandten auf der
^»rch in Bünden Zwietracht erweckt werden könnte, aus welcher leicht für das Hans Oesterreich^)theil erwc
^^chnung zu Baden sich sofort nach ihrer Ankunft versammeln und die Ansichten der katholischen und. ^angelischen Orte zu erfahren suchen und von denselben sofort ihre Obrigkeiten in Kenntnis; setzen,^ ^e dann ohne Verzug die höchsten Gewalten versammeln werden, um einen Entschluß zu fasse»,i ' Zürich begehrt alles Ernstes in einem Schreiben, daß die Gesandten auf künftige Jahrrechnung darüberstel/^^ werden möchten, wie die katholischen Orte den Landfrieden in Beziehung auf Einsetzung und Auf-^ Prädicanten verstehen, und was daran hängt. Die Gesandten glauben, daß eine gute Ausrede^^"tschuldigung wohl zu finden sein werde, daß dieß nicht geschehen könne, und sind der Ansicht, daß die
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ung darüber nicht zugelassen werden solle. «. Da das schriftliche Begehren (einer Werbung) von
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