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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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Juni 1633.

verlangt wiederum die Oeffnung eiues Weges nach Ölten, zx. Bern bringt nochmals die in Absch. 588 äu. 592 x vorgebrachten Beschwerden gegen den Amtmann von Gösgen vor und verlaugt Restitutionder widerrechtlich vezogencu Gefälle. I». Bern verlangt, daß die Unteramtleute in den hohen Gerichtenbeeidigt werden sollen, daß sie alle bußwürdigen Sachen und Frevel, welche den hohen Gerichten zugehörigsind, dem Amtmann des hohen Gerichts anzeigen. Solothurn ist damit einverstanden, ü. Die Lästerwortedes Svlvthurners Schwallcr und des Prädicanten Eschcr und das Aergcrniß, welches der Prädicaut Stöckligegeben (s. Absch. 588 o u. Ich, werden gegen einander aufgehoben, k. Verhandlung wegen der Be-strafung des Wiedertäufers Kaufmann. (S. Absch. 592 i.) I. Nochmals dringt Bern auf die Beseitigungdes Grendels, das Solothurn auf der Landstraße errichtet hat. Solothurn verspricht es zu beseiügc."«». Bern führt Beschwerde, daß die Religion in den hohen Gerichten nicht frei gelassen werde, daß dieevangelischen Unterthanen, wenn sie an katholischen Festtagen Fleisch essen, oder wenn sie an katholische"Feiertagen ihr Land bauen, laut eiues von Solothurn erlassenen Mandats gestraft werden; ja, daß derMeßpriester zu Kriegstetteu sich herausnehme, die Evangelischen daselbst, wenn sie nicht zur Blesse gehen ni'dnicht beichten oder auswärts in eine Kirche zur Predigt gehen, zu strafen, alles zuwider den. Abschied vo."3. Januar 1577. Bern dringt auf die Reoocation jenes Mandats und erklärt es auch vertragswidrig, daßSolothurn durch ein Maudat denen im Bucheggberg bei 100 Gld. Strafe verboten habe, Getreide auf diebermschen Markte zu fuhren. Die solvthuruischen Gesandten, ohne Instruction, nehmen die Beschwerden i"den Abschied, geben aber gleichwohl die Vertröstung, daß Bern künftig keine Veranlassung zu Klage., habe"werde, i». Der Vogt zu Wangen klagt über das unbotmäßige Benehmen eines Weibcls und über dasvertragswidrige Einschlagen von Allmendlaud von Seite Etlicher zu Hermiswhl. <». Solothurn beschwertsich über das harte Verfahren des Schultbeißen zu Büren und des Vogtes von Nidau in Civilverfahre"gegen Solvthurner. z». Es beschwert sich ferner, daß dem Georg Baumgartner und dessen Söhnen, welcheder Dheilnahme au dem Vorfalle in der Clus bezttchtigt worden seien, der Vogt zu Bipp immer noch dere"Guter ... Arrest habe, während doch die Hauptsache jetzt abgemacht sei. Dein Begehren, diesen Arrest auf-zuheben, willfahrt Bern. Kaufzttge zwischen beider Städte Unterthanen sind nicht gestattet, außer wcge"Blutsverwandtschaft und Lehenrecht, r. Bern zeigt an, daß ein böser Bl.be, genannt Wehrli Türk Z"^o ct)urn gefangen gehalten werde, der behaupte, er sei von Bürgern von Bern aufgcstiftet worden,Solothurn Feuer einzulegen. Bern wünscht von Solothurn eine Erklärung der Unbegründetheit dieser Aus-sage. Solothurn anerbietet sich dieselbe zu geben. «. Bern .nacht darauf aufmerksam, daß dein Absehtvon Baden einzurücken vergessen worden sei, was der Glocken halber zu Balm beschlossen worden sei,'"-l.ch daß Solothurn, welche sie habe wegführen lassen, sie entweder zu restituieren oder den Werth derselbe"zu ersetzen habe. Die solothurnischen Gesandten macheu sich anheischig, das Eine oder das Andere zu thu">r. Bern schlägt vor, das durch die Vorfälle in der Clus und noch auf andere Weisezerlöcherte" Burg-recht, die Bundes- und Burgrcchtsbriefe zu erneuern, damit das frühere freundschaftliche Verhältnis? zwisclMbeiden Städten wieder hergestellt werde. Die Gesandten Svlothurns nehmen dieses freundliche Anerbiete"m den Abschied mit der Versicherung, daß dasselbe ihren Herren und Obern angenehm sein werde.