Mai 1633.
743
«S7.
Konferenz der katholischen Orte.
Lucern. 1K33, 12. bis 14. Mai.
Staatsarchiv Lucern. Absch. Se anno IllZZ. Bd. XXIII. tdl. II«.
Gesandte: Lucern. Jost Bircher, Ritter, Schultheiß; Moriz An der Allmend, Alt-Schultheiß undStadtvenuer; Heinrich Fleckenstein, Ritter, Pannerherr; Ludwig Schumacher, Veuncr und Seckelmeister,des Raths. Uri. Johann Kaspar Arnold, Landammann; Heinrich Zum Brunnen, Ritter, Alt-Land-^»inann; Karl Emanuel von Noll, Ritter, Alt-Landammann und Pannerherr. Schwpz. SebastianÄbydcrg, Landammann; Heinrich Neding, Ritter, Alt-Landammaim und Pannerherr. Unterwalden.Z°hann Jmfeld, Landammann und Landshauptmann, von Obwalden; Johann Walthart Lussi, Land-^uinanu und Pannerherr; Kaspar Leu; Alt-Landammann, von Nidwaldcn. Zug. Beat Zurlauben,^»Mcmn; Kaspar Blattmann, des Ztaths. Glarus. Friedrich Tschudi, Statthalter. Frciburg. JohannDaniel von Montenach, Ritter, des Raths. Svlvthurn. Johann Jakob vom Staat; Benedict Hugi,^ neuen Raths und Bauherr. Appenzell-Juucrrhodeu. Jakob Wiser, Landammann und Panner-^rr. Ah; Gallen. Johann Rudolf Neding zu Glattburg, Landvogt zu Lichteusteig.
i». Den hauptsächlichsten Gegenstand der Verathung bilden die von Zürich in letzter Zeit auf die Zahlachtzehn gesteigerten Beschwerdepunkte der Evangelischen im Thurgau und Nheinthal, welche auf dersaftigen zu Fraueufeld abzuhaltenden Zusammenkunft der regierenden Orte behandelt werden sollen. Diesandten erblicken darin eine verborgene Gefahr für ihren wahren Glauben und ihre Gerechtigkeiten undÄauben sich dagegen vorsehen zu sollen. Alan kommt auch jetzt wieder darüber überein, daß die Gesandten^ Klagen der Unterthanen beider Religionen in Frauenfeld, so wie die Entgegnung der andern Partei an-dren und dann sprechen sollen, was dem Landfrieden gemäß ist; namentlich daß man sich zu hüten habe,^ Zürich die katholischen Gesandten nicht zu einer Partei mache, so daß seine Stimme so viel gelte als^ der V katholischen Orte. Wenn aber Zürich vorschlage, daß es sich mit ihnen über die Beschwcrde-funkte vergleichen oder das Recht bestehen wolle, so erachtet man, daß es nicht an den katholischen OrtenW antworten, sondern es werde dieß, z. B. was die Einsetzung der Prädicanten und die Abkurung derGründen betrifft, Sache der geistlichen und der weltlichen Collatorcn sein. Man glaubt, daß der Land-abe nicht auf diese beiden Punkte sich beziehe, so daß man die Orte damit behelligen könne, weil zu selbi-^ Zeit die Prädicanten schon allenthalben eingesessen waren und es sich blos um die Priester gehandelt, ^ Sollten die Orte darin nachgeben, so würden nicht nur die Collatoreu ihrer Rechte entsetzt, sondernf Drte auch ihres alten Pvssesses beraubt, uud die wahre Religion käme in die größte Gefahr. Wenn man^ einwenden wolle, daß seit Errichtung des Landfriedens einige Prädicanten eingesetzt worden seien, so^ Zu bemerken, daß dieß unter gewissen Bedingungen geschehen ist, und ohne daß des Priesters Einkommen, urch eine Schmülerung erlitten habe. In Beziehung auf diejenigen Orte, an welchen schon früher Prä-^uuten gewesen sind, etwas nachzugeben hält man für gefährlich, weil die Gegenpartei daraus gleich ein^ »lachen könnte. — Was Zürichs Forderungen in Beziehung auf die Abkurung betrifft, so stimmtdarin übercin, daß dieselbe rundweg abzuschlagen sei. In Bezug auf die übrigen Klagen Zürichs lie-fen die Gesandten von Appenzell und des Abtes von St. Gallen, daß manche derselben nicht zu erweisenbaß ini Gegentheil die Katholischen sich noch viel mehr zu beschweren haben. Es sollen daher die