Druckschrift 
5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
Entstehung
Seite
740
Einzelbild herunterladen
 

740

April 1033.

die Eidgenossen einen Zusatz von 40 oder 50 Mann dahin legen würden. Die Orte möchten deßhalb diesewenige Mannschaft bewilligen, dem Herzog solches eröffnen und ihn bitten, die unerträgliche Garnison ab-zunehmen in Berücksichtigung, daß er von der Stadt Notweil nichts Feindliches zu besorgen habe, wie den»dieselbe die Aufrechterhaltung des geschlossenen Accordes nochmals zugesagt haben wolle. Man fragthierauf den Herzog schriftlich an, wessen er in Bezug auf die von seinem Landshofmeister gcthane Ver-tröstung gesinnt sei, und ob der nach Rotweil zu schickenden eidgenössischen Mannschaft ungehinderter Durch-paß gegönnt würde, und ersucht ihn, die Stadt Nvtweil mit der so starken Garnison und Contributio»fürderhin zu verschoneil und sie der schweren Last nunmehr zu entledigen. Je nachdem die Antwort aus-fallen wird, werden die Herren und Obern einen Entschluß fassen. I». In Folge eines Anzugs wegen dervieleil noch ausstehenden französischen Zahlungeil wird verabschiedet, es solle jedes Ort seine Gesandte»auf nächste allgemeine Tagleistung instruieren, daß man um dieselben sollicitieren wolle, v. EidgenössischeKauf- und Handelsleute, die ihre Gewerbe in Frankreich betreiben, beklagen sich, daß die Dvuaniers Z"Valcnce, Lyon und an andern Orten, zweifelsohne wider den Willeil des Königs, dem aufgerichtete»Bündniß und den erlangten Zollbefreiungen entgegen auf die Güter und Waaren, die aus Frankreich in dieEidgenossenschaft gefertigt werden, neue Zölle und Auflagen gesetzt haben, daß sie die Ballen und Waare»öffnen und nicht wieder verabfolgen, bis die Kaufleute bezahlt habeil, wozu sie mit gewehrter Hand, Msetzung der Pistolen aus die Brust und Durchsuchung bis auf das Hemd auf freiem Feld auf gewaltsamWeise gezwungen werdeil. Die von den Kaufleuten begehrteil Jntercessionsschreiben an den König, de»Cardinal von Richelieu und den Siegelbewahrer werden bewilligt und in gemeiner XIII Orte Namen aus-gefertigt. Sollten dieselben erfolglos bleibeil, so will man auf Kosten der Kaufleute eine Gesandtschaft v»»zwei Orten beider Religionen an den König abordneil. «I. (S. u. Thurgau.) «. Zürich hat Berichempfangen, daß der Cardinal-Jnfant von Spanien beabsichtige, mit großem Volk, das sich iin Mailändisch^versammeln soll, über den Gotthard nach Deutschland oder in die Niederlande zu ziehen, und daß er des-wegen bei den katholischen Orten um den Paß angehalteil habe. Für den Fall, daß daran etwas Wahresist, bittet Zürich, vcrinöge ergangener Abschiede ihm Kenntniß davon zu geben, damit man sich in solche»'Falle gehörig vorsehen könne. Die katholischen Orte erklären, daß an ihre Herren und Obern ke>»solches Begehren gestellt worden sei. Man nimmt dieß in den Abschied, dainit man einander, we»"deßwcgen etwas an das eine oder andere Ort gelangen sollte, bei Zeiten Nachricht geben könne, t. (S-Thurgau.)

V katholische Orte, katholisch Glarus und Appenzell-Jnnerrhoden.

A. Landaiilmailn Gallati bringt folgende drei Beschwerden vor, welche er die Gesandten in denschied zu nehmen bittet, damit darüber auf eine künftige Tagleistung instruiert werden könne. 1) Obgl0^nach dem 1623 errichteten Vertrag die Besetzung der Vvgtei Werdeilberg den Katholischen zukomme und Z"einem Landvogt bereits ein Katholischer erwählt worden sei, so hätten ihre Mitlandleute der anderngion mich einen erwählt und wollten, wie es verlaute, den Katholischen die Verwaltung selbiger Vog^nicht zugestehen, bis Schwhz ihren Landvogt nach Uznach und Gaster auch allfreiten lasse. Er bittet,möchte sie bei jenem Vertrag von 1623 schützeil. 2) Obgleich es jeweilen Sitte gewesen sei und dieträge voil 1532 und 1564 und die Bünde es festsetzen, daß die Amtleute beider Religionen in ihrem <5^bei Gott und den Heiligen schwören, so habe doch Landammann Tschudi scholl zweimal bei Erstattunggewöhnlichen Eides die Heiligen libergangen. 3) Obgleich in Fvlge des Vertrages von 1623 den Kcsth»^