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September 1632.
Conferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden.
Brunnen. 1K32, tv. September.
Lav.dcsnrchiv Nidwaldc».
Gesandte: Uri. Johann Kaspar Arnold, Statthalter; Walthart Baldegger, Landsfähnrich und desRaths. Schwyz. Sebastian Abyberg, Landammann; Martin Betschart, Landsfähnrich und Landvogt aufder Niviera; Michel Schorns, Seckelmeister; Melchiör Beeler, des Raths. Nidwalden. Johann Zelger,Landamnmnn und Landshauptmann; Peter Lussi, des Raths.
- Das Verhandelte findet sich ini Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten -Bogtci Belle»; u. » i. Art. 6gö-67L.
»
Conferenz der V katholischeil Orte.
Lueern. tK32, 23. September.
Staatsarchiv Luccrn. MI-s'.drannolSN. Bd. XXII. tdl. ZW.
Gesandte: Luccrn. Moriz An der Allmend, Schultheiß und Stadtvcnner; Heinrich Fleckenstein,Ritter, Pannerherr; Ludwig Schumacher, Venner und Seckelmeister; Jost Bircher, Ritter. Uri. HeinrichZum Brunnen, Ritter, Alt-Landammann; Johann Kaspar Arnold, Statthalter. Schwyz. SebastianAbyberg, Landammann; Johann Gilg Aufdermaur, Alt-Statthalter. - Untcrwalden. Sebastian Wirtz,Landammann und Pannerherr; Johann Jmfeld, Alt-Landammann, von Obwalden; Johann Zelger, Land-ammann und Landshauptmann, von Nidwalden. Zug. Beat Zurlauben, Ammann; Kaspar Blattmann,des Raths.
Diese Conferenz ist theils wegen der von Notweil begehrten Hülfe, theils wegen der zu Baden durchschwedische Reiter verübten Insolenzen, theils wegen der Aufforderung von Rhcinfelden und des Begehrensvon Waldshut, namentlich aber wegen des in der Clus am 20. September von Solothurncrn gemachte"Angriffs auf 50 auf dem Marsche uach Mülhausen begriffenen Vernern zusammenberufcn worden. » NachVerlesung mehrerer Schreiben über die in der Clus verübte Thätlichkeit erhält man durch einen Eilbotendie Nachricht, daß die nach Bern abgeordneten Gesandten nichts hätten ausrichten können; sie hätten nnrvernommen, daß Bern gesonnen sei, mit geschwinder und hitziger Gewaltthat den Ueberfall zu rächen. JaFolge dessen wird beschlossen, daß vorerst der Ritt auf die Bundcscrneuerung mit dem Bischof von Baseleingestellt und demselben durch einen Eilboten davon Kenntnis; gegeben werden soll. Damit nun aus diese'"unglücklichen Vorfalle nicht allgemeine Zerrüttung entstehe und beide Städte zu einer Accommodation oderzu rechtlichem Austrag kraft der Blinde vermocht werden, wird beschlossen, Jost Bircher und Beat Zurlaube"nach Zürich abzuordnen und den Rath daselbst zu vermögen, aus seiner Mitte ein oder zwei Mitglieder alsGesandte beizugeben, um in Bern und Solothurn dahin zu wirken, daß die Sache in Freundlichkeit ausgc'-tragen werde oder doch wenigstens bis zur nächsten Tagsatzung zu Baden ein Stillstand eintrete. Fern^wird gut erachtet, sofort an beide Städte Schreiben abzuschicken mit dem Ersuchen, sie möchten sich aller