April 1632.
677
schaden erfolgen muß. Bern erklärt, daß es entschlossen sei, die Münzen der beiden Städte alle zu verrufen.Zürich zeigt an, daß es solche Münzen entweder auch verrufen oder doch auf ihren Werth herabsetzen werde.Zugleich stellt es an Bern das Ansuchen, seine zur Zeit der Geldsteigcrung gemünzten Batzen im Lande zubehalten und Andere damit nicht zu belästigen, weil es niemand zuzumuthen fei, dieselben in dem mehr alsum einen halben Theil zu hohen Werth noch weiter zu nehmen. Die beiden andern Städte lassen es auchbei dem letzten Abschied von Baden bewenden. «I. Lucern hat sich im Namen der fünf katholischen Orte beklagtdarüber, daß jüngst ein Trupp französischer Soldaten in den Dienst des Königs von Schweden über derStadt Schaffhausen Gebiet gezogen sei. Es wird ihm geantwortet, daß es 70 bis 80 Mann gewesen seien,denen man aber den Durchzug durch die Stadt Schafshausen verweigert habe; übrigens seien dieselben vor-her über Gebiet von katholischen Orten gekommen. Die Evangelischen gestatten in ihrem Lande keine Wer-bungen, während in den katholischen Orten offen Werbungen stattfänden, v. (S. n. Thurgau.) t. Baselbringt seine Beschwerden vor wegen des bewußten Markts, auch daß zu Hüningen und anderswo in denösterreichischen Vorlanden seiner Jurisdiction Abbruch gethan, daß ihm für den Bezug seiner Gefälle widerdas alte Herkommen und die Gebühr Hindernisse in den Weg gelegt werden. Weil das letzte wegen Mül-hausen an den Erzherzog Leopold erlassene Schreiben, worin die Beschwerden wegen des Marktes auch be-rührt worden sind, noch nicht beantwortet ist, so wird Basel ersucht, in Erwartung dieser Antwort sich nochetwas zu gedulden. Wenn nicht bald eine willfährige Antwort erfolgt, so möge Basel eine Zusammen-stellung seiner Beschwerden eingeben. Weil Zürich mit Vorwissen Lucerns in dergleichen Geschäften in ge-meiner XIII Orte Namen die erforderlichen Schreiben auszufertigen von den übrigen Orten Vollmacht gegebenMorden ist, so soll Basel den Entwurf Zürich zuschicken, welches bei dem Erzherzog, oder wo es sonst amersprießlichsten geschehen könnte, um Beseitigung der Beschwerden anhalten wird. A. Die Propositivn, welcheder Ambassadvr des Königs von Schweden gethan hat, wird in Berathung gezogen, auch ein deßwegen ver-faßtes ausführliches Bedenken angehört und die Sache in cid- und religionsgenössischer Vertraulichkeit ver-handelt. Schließlich vergleicht man sich einhellig über eine Antwort, welche dem Gesandten zuerst mündlich,hernach auf sein Begehren auch schriftlich sammt einem Gcgcncreditiv an den König mitgetheilt wird. DerGesandte dankt dafür freundlich, mit dem Anerbieten, alles an den König gelangen zu lassen und bei dem-selben die evangelischen Stände der Eidgenossenschaft getreulich zu empfehlen. I». Erzherzog Leopold sprichtsich in seinein an die XIII Orte erlassenen Antwortschreiben (dat. 1. März) dahin aus, daß er erwarte,daß man sich des gesuchten fremden Bündnisses gänzlich entschlagen und damit umgehen werde, die Königeövn Frankreich und Schweden unter Hinweisung auf das eidgenössische Interesse um die Abführung ihrerKriegsmacht von dem Reichs- und österreichischen Boden zu ersuchen. Weil aber diese beiden Punkte demAbschied dergestalt nicht einverleibt noch angezogener Maßen vor den gesammten Orten begehrt, auch nichtdem österreichischen Abgesandten in der gemeinsamen Antwort eröffnet worden sind, so soll diese Sacheauf nächster gemeinsamer Tagleistung gebührend geahndet und hievon im Ausschreiben auch Nieldung ge-than werden, i. Schaffhanscn begehrt Rath seines Passes halber über den Rhein. Mau kann nicht finden,daß deßwegen etwas bei ihnen gesucht werden sollte, weil derselbe auf zürcherisches Gebiet führe. Damitman aber den Vorwand der schlechten Verwahrung nicht gebrauchen könne, wird für passend erachtet, einenZusatz von 200 Mann von der Landschaft in die Stadt zu nehmen, so daß man sehen könne, daß Schaff-hausen seine Stadt selbst sicher zu stellen bemüht sei; überdies) wird für den Nothfall alle eidgenössische Hülfezugesichert. — Etliche Gesandte sind der Ansicht, daß wegen der nahenden neuen Kriegsmacht eine allgemeine