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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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664 December 1631,

bedacht sein, daß dergleichen beschwerliche Neuerungen mn der bösen Conscqueuzen willen abgewendet bleiben,t. Der Gesandte des Königs von Schweden, Herr Christoph Ludwig Rasche, Ritter, überreicht zwei könig-liche Credenzschreiben, das eine dat, Ilpsalias, XI. Dsosmkris u. 1629, das andere Ebsrrvulcki Xsoinarolnaoäiö XXI. .Inn. a. 1631, und hält darauf einen weitläufigen Vortrag in lateinischer Sprache des Inhalts,der König Gustav Adolf wünsche, daß die schwedischen und schweizerischen Völker, als zwei der ältestenNationen in der Welt, die ihren Ursprung von einander hätten, sich mit einander näher verbinden undbefreunden, vornehmlich auch dcßhalb, weil beide Theilc Nachbarn hätten, die ihrer übermäßigen Macht undihres bösen Willens wegen von Tag zu Tag verdächtiger würden. Nachdem er die Aufmerksamkeit auf denUebermuth, die Gewaltthätigkeiten der Kaiserlichen gelenkt hat, spricht er die zuversichtliche Hoffnung seinesKönigs aus, daß die Eidgenossenschaft, zumal bei diesen schwierigen Zeiten und zweifelhaften Läufen, vorallen Dingen die alte Einigkeit erhalten und allen Samen der Zwietracht ausrcuten werde. Damit die all-gemeine und Privatfreiheit vertheidiget, und jeder, der dieselbe vertheidigt, unterstützt und die Unter-drückten gerettet werden können, wünsche der König, daß zwischen ihm und der Eidgenossenschaft eine engereFreundschaft und Verbindung zu Staude komme. Von den besten Wünschen für den Wohlstand der eid-genössischen Republik beseelt, stelle der König derselben auheim, die Mittel und Wege vorzuschlagen, wodurchein so löbliches und wichtiges Werk zu Staude gebracht werde. Eine solche Verbmdung, welche die Be-hauptung der allgemeinen und besondern Freiheit zum Zweck habe, sollte unverzüglich eingeleitet und aufeine gute Zeit durch einen billigen, nützlichen und rühmlichen Bund befestigt werden. Zugleich stellt derAbgeordnete auch die Macht seines Königs ins Licht, um zu zeigen, was für einen mächtigen Bundesgenossendie Eidgenossenschaft gewinnen würde. Da man in Bezug auf diese Präposition keine Instruction hat, sowird dieselbe zu Händen der Obrigkeiten in den Abschied genommen. Dem Abgeordneten läßt man durcheinen ansehnlichen Ausschuß die gnädige Affection des Königs und die gethauen treuherzigen Ermahnungenverdanken. K-. (S. u. Mainthal.)

Verhandlungen der katholischen Orte.

Ii. Die Gesandten der sieben katholischen Orte werden berichten, was über die Buudeserneuerung mitdem Bischof von Basel gesprochen worden ist. Inzwischen ordnet man den Ritter von Montenach und denStadtschreiber Hafner an den Bischof ab, um mit ihm über drei Bedenken erregende in dem Bündnisse ent-haltene Punkte zu reden, nämlich wegen der jährlichen 100 Kronen, die dem erkiesten Nathgeber entrichtetwerden, wegen des beschwerlichen Eids, daß der Nathgeber dein Bischof treu und gehorsam sein solle, undwegen der offenen Häuser u. s. w. i. (S. u. Thurgau.) Ic. Schwyz beklagt sich, daß viel französischesund anderes Kriegsvolk, ohne jemand darum zu begrüßen, durch die March lind das Gaster ziehe, und suchtum den Rath der andern katholischen Orte nach, wie es sich dagegen verhalten solle. Es wird geantwortet,weil man sich gegen die Eid- und Bundesgenossen noch soeben alles Gilten erklärt habe, so würde es sichnicht wohl schicken, ihm den Paß zu sperren; man wüvde sich bei ihnen und dem Köllig voll Frankreichverhaßt machen. Es wird daher für rathsam erachtet, dießnial zu connivieren.

Man sehe auch im Abschüttle Herrschastsaugelcgcnheiteu ILaudgrasschast Thurgau. «I. Art. 207. Matrimonial- und (Kllaturstrcit. t. Art. 496. Lvcalcs.

Landvogtei M Innthal. K. Art. 224. Geistliche Jurisdiction.

I» und i aus dem Lucerncrcrcnchlar, Ic aus den Acten der katholischen Orte.

Zu t. Der Vortrag Rasches findet sich auch im Noreurs t'ranyaw Dom. 19. p. S19 524.