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März 1630.
Beziehung auf den zweiten Punkt antworten die Ambassadoren: Was die Procedur wider Genf wegen der-Capelle Feigeres betreffe, so sei der Marschall von den Herren der Stadt Genf über das ganze Geschäftinformiert. Dieselben hätten den Notar, der ein Instrument über die Investitur besagter Capelle ausgefertigtund damit nichts Anderes als ein Geschäft seines Berufes verrichtet habe, gefänglich eingezogen und wolltenihn hängen lassen. Der Vicecanzler sei unerbittlich und der Ansicht, daß dem Priester die von demPapst erlangte Investitur abgetreten werden solle; es sei aber diese Sache den Herren der Stadt Genf, diegar ehrliche und redliche Leute seien, und denen sie, die Ambassadoren, wohl gewogen seien, sehr nachtheilignicht wegen dieses Gütchens, sondern vielmehr wegen anderer Einkommen und Renten, die sie sowohl in derVogtei Gex als in Savohen besäßen. Darum wollen die Ambassadoren dahin wirken, daß dem Priesterein anderes Beneficium ertheilt werde, auch nur Beendigung dieses Geschäftes nach Hofe schreiben. Wie bis-her, sollten die Genfer auch künftig in dem Besitze und der Nutzung des Capellengütchens verbleiben. 3) InBeziehung auf den dritten Punkt lautet die Antwort, der Marschall habe an spanischen Dublonen 200,000Franken oder 67,000 Kronen in die Eidgenossenschaft gebracht. Dieses Geld sei für den begehrten Aufbruchbestimmt, und es könnten daraus weder Zinsen noch Capitalien oder Pensionen bezahlt werden. Mit Be-schämung müsse man bekennen, daß so große Summen aufgelaufen seien; die evangelischen Städte hätten'dasGeld in höchster Roth des verstorbenen Königs der Krone nebst anderen Potentaten geliehen. Sobald Friedegeschlossen werde, wolle der Marschall all sein Geld in der Eidgenossenschaft lassen und nichts wieder nachFrankreich tragen, auch dafür sorgen, daß in acht Monaten oder in einem Jahre alle ausstehenden Zinsenund Pensionen bezahlt werden. Jetzt aber sei es nicht möglich, da Cardinal von Richelieu 1,200,000 Sonnen-kronen und Proviant für sechs Monate nach Italien genommen habe und eben so viel in drei Monatenihm nachgesandt werden müssen und 200,000 den Ambassadoren in die Eidgenossenschaft geschickt wordenseien. Auch mit den Contractsansprechern wolle er tractieren helfen, zu ihrem und des Königs besseremNutzen, als wenn dieß durch die Tresoricrs geschähe. Neben den 67,000 Kronen seien auch noch in die 200,000Kronen zu Lyon für den eidgenössischen Aufbruch in Assignativn. Wenn aus dem Aufbruch nichts werdensollte, so wolle der Marschall dafür sorgen, daß diese Summe als Abschlagszahlung an die Schulden eben-falls in die Eidgenossenschaft geschickt werde. 4) In Beziehung ans den vierten Punkt lautet die Antwort:Wenn jemand den Städten die Restitution der Kirchengüter zumuthen würde, wozu der. Kaiser und dasHaus Oesterreich nicht befugt seien, und was auch der Papst nimmermehr thun werde, solle man sich vondem König des bestimmten Entschlusses versehen, daß er die protestierenden Städte und Orte dabei gegenjedermann nicht weniger werde schützen helfen, als wenn sie an ihren eigenen Personen und Häusern an-gegriffen würden^Jn solchem Fall würden die katholischen Orte wohl auch ihre Hülfe nicht versagen. Wollendie Eidgenossen bei ihren Freiheiten weiter verbleiben, so werde es durchaus nothwendig sein, daß sie sich einerrechten Einigkeit unter einander befleißen und die zwischen ihnen noch schwebenden Streitigkeiten freundlichbeilegen. Zu gütlicher Vermittlung wolle sich der Marschall ohne einige Berücksichtigung der Religion ausbesonderer Neigung für die Eidgenossenschaft anerboten haben. Zu besserer Erhaltung der Einigkeit möchtees sehr dienlich sein, wenn das spanische Bündniß, durch welches der Rcligionshaß in die katholischen Ortegeworfen worden sei, aufgegeben und dafür das venetianische aufrechterhalten würde.
Zu 3). Im Schaffhauserexemplav steht noch Folgendes: Wenn die Bezahlungen erfolgen werden, soll denevangelischen Städten das Beste und der „Nidel" davon vor andern gegeben werden; den (katholischen) Ortensei bisher nichts gegeben worden, weil sie so widerspenstig die Aufstellung einer armös volanto verhindert