Januar 1630.
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an Lucern und Solothurn von sich aus Mittheiluug »lache llnd dieselben für eine künftige Tagleistung ge-neigt zu stimmen suche. — Von dem Schreibe,! an die vorderösterrcichische Regierung wird Mülhauseneine Abschrift mitgetheilt. «i. Zürich eröffnet, daß es gemäß ergangener Beschlüsse nnd aus die Erklärungenhin, welche es von sämmtlichen evangelischen Orten empfangeil, den Oberst Schavalitzgi in Bestallung genom-men habe und ihm auferlege, gewisse Rittmeister »lud Befehlshaber, durch welche man im Rothsall einerAnzahl deutscher Reiterei und Fußvolkes versichert sein möchte, zu bestellen; darüber seien in die k>00 Reichs-thaler Kosten ergangen und das Bestallungsgeld für den Oberst belaufe sich auch in die 400 Reichsthalcr.Der Oberst begehre nun eine baldige Erklärung, ob er die bestellten Rittmeister und Befehlshaber längerbehalteil solle, lind ob er selbst in Bestallung zu verbleibeil habe. Zürich hofft, die übrigen evangelischeilOrte werden die Unkosten, als in gemeinem Raine» ergangen, auch tragen helfe»; sie möchten sich auch er-klären, ob man den Oberst und die bestellteil Rittmeister und Beamten, oder seilen allein auf gemeinsameKosten länger in Bestallung behalten oder aber wieder entlasseil solle; für sich allein begehre Zürich nicht denOberst länger in Bestallung zu behalten. — Die Gesandtschaften der übrigen drei Städte sind darüber nichtinstruiert und nehmen die Sache in den Abschied. Zürich stellt wegen seines jüngst zu Mülhausen ge-wesenen Hauptmanns eine weitere Kostenforderuiig an die drei Städte. Bern nnd Basel hatten die ihrigenfrüher als Zürich heim berufeil, Schaffhausen gar keinen geschickt. Alan nimmt an, daß die Kosten nicht großsein können, weil die Hauptleute in deren von Mülhausen Zehrung gewesen seien. Zürich erwidert aber,daß sich die Kosten über 400 fl. belaufen, t. Bei diesem Anlaß wird beschlosseil, daß, weil» in Zukunftvoil den Orten insgemein nach Mülhausen, über das Gebirge oder anderswohin Znsätzer geschickt werden,keine Stadt oder kein Ort ohne Borwissen der andern für die Hauptleute, Befehlshaber und Soldaten denSold für sich selbst bestimmen, sondern daß derselbe mit gemeinem Nathe und für alle gleich festgesetzt nndeine solche Taxe bestimmt werden solle, die den Obrigkeiteil erschwinglich ist, damit kein Ort sich beklageilkönne, daß das andere den Seinigen größeren Sold gebe. (S. u. Baden.)
Man sehc auch im Abschnitte Hen'schaftscingclcgenhciteu:
Grafschaft Baden. x. Art. 105. Kirchliches.
Konferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden.
Brunnen. l«30, S. Januar.
Landcsarchiv Schwill.
Gesandte-. Uri. Johann Konrad von Beroldingen, Ritter, Alt-Landammann und Landshauptmann;
Kaspar Nomanus Troger, Ritter, Alt-Landaninlann. Schwhz. Heinrich Neding, Ritter, Landammann;
Gilg Frischherz, Ritter, Alt-Landainnlaml und Landshauptniann; Johann Gilg Allfderinaur, Statthalter;
Johann Kaspar Ceberg, Ritter, Alt-Statthalter; Martin Von Oeüw, des Raths; Kaspar Job, des Raths.
Nidwalden. Johann Zelger, Alt-Landammann und Landshauptniann; Matthias VonWhl, des Raths.
z». sS. il. Vellenz :c.) I». In Folge der eingelangten Schreibeil wegen Aufrichtung der Kreuze zu
Fräuenfeld und der Einquartierung kaiserlichen Volkes im Bisthum Basel wird für gut erachtet, Lucern an-i