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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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December 1629.

annehmen wolle, mit Frankreich durch Vermittlung des außerordentlichen Ambassadors zu unterhandeln,damit mau einer Anzahl Reiterei zur Beschirmung der Hülfe seder Zeit versichert sei. Z». Der außerordent-liche französische Ambassador, der auch auf dieser Conferenz erscheint, eröffnet, das früher zu Solvthurn undBaden voic dem König zu Gunsten der Mülhauser begehrte Schreiben an den Kaiser sei darum nicht ab-gegangen, weil bei dem gegenwärtigen Verhältnisse, in welchem der Köllig und der Kaiser zu einander stehen,ein solches Schreiben de» Mülhausern mehr schaden als nützen würde. Sodann erklärt der Ambassador imNamen seines Kölligs, daß, wenn die vier Städte den Entschluß fassen würden, die Mülhauser im Fall derNoth nicht stecken zu lassen oder auch sich selbst gegen unbillige Gewalt zu schirmen, so werde der König,was die Bünde vorschreiben, und noch darüber hinaus, auch Reiterei, ja sogar zwei Drittheile zu der Mann-schaft hinzufügen, welche die Städte für eine Armee zu der Mülhauser oder ihrer eigenen Rettung aufstelleilwerden. Damit man des Suecurses jeder Zeit versichert sei, wolle der Ambassador auf Begehren dem Herrnvon Marillac, welcher die Armee in der Champagne commandiere, oder dem Cardinal von Richelieu zu Lyonunverzüglich schreiben. In Summa werde der König die Eidgenossen insgemein, besonders die evangelischenOrte nicht im Stiche lasseil; sie möchte» sich auch nicht aus Besorgniß, daß der Frucht- oder Salzkauf vonden österreichischen Landen abgeschlagen werde, zu ihrem Nachtheil bestimmen lassen; in solchem Fall werdeihnen Frankreich jährlich in die 260,66t) Säcke Frucht lind 100,000 Mäß Salz um mäßigen Preis liefernkönnen. — Ferner begehrt der Ambassador, daß die Gesandten sich noch bis zum 28. gedulden möchten, biszu welcher Zeit er vom Hof Briefe und Befehle erwarte entweder wegen Aufstellung der armbo volnntooder wegen eines Aufbruches laut des Bündnisses, damit die Sache den Obrigkeiten desto eher eommuniciertund ein Entschluß gefaßt werden könne. Er werde sich inzwischen nach Kestenholz verfügen und vonda den Inhalt der königlichen Schreiben berichten. Diesem Begehren wird willfahrt. Der Ambassador be-richtet aber nur, der .König habe ihn: befohlen, mit allen weitern Entschlüssen, betreffend die in der Christen-heit sich vorbereitendeil Bewegungen bis auf Ankunft des Marschalls von Bassonlpierre inuezuhalten. Vondem Briefe, welchen der König zur Erhaltung der Freiheiten und Gerechtigkeiten Basels dem Herrn de l'Jslegeschrieben, möchten die Städte Einsicht nehmen und ihm denselben zuschicken. Ueber das Mülhauser Ge-schäft möchten sie ihre Resolution beförderlichst mittheilen, damit er, wenn es vonnöthen sei, dem Comina»-danten in der Champagne Weisung ertheileu könne, daß er eine Abtheilung Reiterei schicke. Dieses Schreibenwird angemessen erwidert und darin angezeigt, man habe das Mülhausergeschäft eingestellt, bis die vorder-österreichische Regierung auf das an sie ergangeile Schreiben geantwortet habe. «. Die Kriegsrüstungenim Elsaß und der Umgegend sind von der Art, daß man daraus schließt, es müsse ctivas Wichtiges imWerke sein. Lallt eingekommcnen Berichts sind im Bisthum Basel drei Compagnieen wider des Bischofs Willeneinquartiert worden. Nicht allein Basel, sondern auch die übrigen Orte der Eidgenossenschaft sind von denBünden und dem Schwabenland her gleichsam umlagert; Basel hält deßhalb die Ausschreibung einer allge-meinen Tagsatzung für zweckmäßig. Auf derselben gedenkt es, sich wegen der Sperrung der Zinsen undZehnten, welche es auf österreichischem Boden hat, und wegen anderer dem alten Herkommen und derErbeinigung zuwider ihm widerfahrenden Belästigungen, deren Beseitigung von der Negierung zu Ensisheimversprochen, aber nicht geleistet worden ist, zu beklagen und um Rath und Hülfe anzuhalten. Die Gesandtender übrigen Orte sind der Ansicht, daß die katholischen Orte eine solche Tagsatzung entweder gar nicht besuchenwerden, oder daß doch wenig davon zu hoffen sei. Vielleicht möchte sich bald andere Gelegenheit zu einerTagsatzung findeil. Es wird jedoch für gut erachtet, daß Basel von den ihm drohenden Gefahreil und Lasten