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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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Mai 1628.

nach Italien mit Zuthun des Landvogts wider der Obrigkeiten ansdrücklichen Befehl gestattet sei, wirdLucern überlassen, eine Abordnung zur Untersuchung der Sache dorthin zu schicken; je nach dem Resultatderselben will man weiter zu Nathe gehen. Dem Prälat von Pfäfers wird befohlen, die Wachen zuverstärken und im Namen des Königs von Spanien alle Fremden, welche dort durchziehen wollen, zurückzu-weisen. «. Zu Erlangung der noch ausstehenden Zahlungen wird dein Negimente des Obersten Ulrichvon Schwyz ein Fürschreiben an den Herzog von Savoyen bewilligt, «I. Der Cardinal Borromeo undder Propst dclla Scala zu Mailand werden durch ein Schreiben angegangen, die Anzahl der eidgenössischenStudenten im Collegium daselbst zu vermehren, v. Der Bote, welcher in Folge des jüngst zu Weggisgefaßten Beschlusses mit einein Schreiben nach Wallis abgeschickt worden war, um die Landschaft von deinVorhaben, mit den Bünden ein Bündniß zu schließen, abzumahnen, berichtet, daß die Beantwortung auf dieVersammlung des Landraths verschobeil worden sei, daß es in Beziehung auf die Religion ziemlich gefährlichaussehe, indem man des Vorhabens sei, die Religion freizustellen. In Folge dessen wird nothwendig erachtet,Gesandte an die Geineinden zu Verhinderung dieses Vorhabens zu schicken und, weil an diesem leidigenZustande das ärgerliche Leben der Priesterschaft nicht wenig Schuld ist, mit Bischof und Capitel wegeneiner Reformation ernstlich zu verhandeln. Auf Genehmigung der Obrigkeiten hin sollen Luccrn, Schwyz,Freiburg und Solothurn die Mitglieder dieser Gesandtschaft geben, t. Da man den Bericht erhält,daß der Herzog von Longueville mit Bern wegen der schwebenden Streitigkeit eine Conferenz gehalten hat,wird die Sache einstweilen nicht verhandelt, sondern man will das Resultat dieser Conferenz vorerstabwarten. Es wird bei dieser Gelegenheit ein Schreiben des Königs von Frankreich verlesen, in welchemderselbe den katholischen Orten seinen Dank ausspricht, daß sie sich der gerechten Sache des Herzogs widerdie ungute Procedur und das unbefugte Verfahren von Seite Berns angenommen haben, und erklärt, daß,wenn Bern nicht aufhöre den Herzog zu plagen, er sich verpflichtet halte, mit aller seiner Macht denselben vorUnterdrückung zü schützen, in der Hoffnung, daß die Orte ihn unterstützen werden. In dem von den beidenAmbassadoren- beigefügten Begleitschreiben wird gesagt, daß der König dem am Hofe sich aufhaltendenbernischen Gesandten befohlen habe, das Königreich zu verlassen, um zu zeigen, wie sehr ihm Berns Procedurgegen den Herzog mißfalle. K. (S. u. Thurgau.) Ii. Diejenigen Orte, welche münzen, sollen diesavoyischen Thaler, welche ungleichen Gehaltes sind, probieren und die Probe nach Lucern schicken; dieseswird dieselben dann abrufen und in der Münze auswechseln lassen. ». Da man die Bemerkung macht,daß die eidgenössischen Studenten im Collegium zu Mailand mehr ausländische Sitten, denn Anderes lernenund heimbringen, so soll man darauf bedacht sein, ein anderes Collegium innerhalb der Eidgenossenschaftzu Unterweisung der Jugend zu errichten. Da Einer von Luggarus sein ansehnliches Vermögen, das er zuRom sich erworben, in seinem Testamente zu Erbauung einer Schule zu Ascona gestiftet hat, so könnte" jener Zweck dadurch erreicht werden, daß dieses Collegium zu Ascona unter der Protection des Papstes denJesuiten übergeben würde, so daß künftig die jungen Leute aus der Eidgenossenschaft unter deren Disciplinunterrichtet würden. Bereits ist zu diesem Zwecke an den Papst und den Cardinal Farnese geschrieben linddie Sache auf einen guten Weg gebracht worden. Es wird beschlossen, dcßwegen nochmals nach Rom zuschreiben.

Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten:

Landgrafschaft Thurgau. Art. 400. Gotteshäuser, Klöster.

t ans dem Zugereremplar.