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März und April 1628.
Hofmeister. Diesen eröffnen die Gesandten ihre Befehle und bisherigen Verrichtungen, besonders was dasNheinthal betrifft, unterreden sich über das zu Rheineck Verabschiedete mit ihnen und beschließen, daßden vier rheinthalischm Quartieren und Laufplätzen und deren Hauptlenten und Befehlshabern noch anderevier kriegserfahrene Näthe oder Commissarien, nämlich von Inner- und Außerrhoden, dem Gotteshaus undder Stadt St. Gallen, von jedem Stand einer zu dem ihm am nächsten gelegenen Quartier verordnetwerden sollen, welche sich ohne Verzug auf jedes dieser vier Stände Kosten ins Nheinthal verfügen und miteinander sammt den bestellten Haupt- und Amtleuten über alle Pässe und Landesbeschaffenheiten sicherkundigen, das Nothwendige anordnen, besonders sich bereden sollen, wo und wie dermalen die Wachen,Losungen, Fußpost.n und dergleichen einzurichten seien. Dieselben werden auch beauftragt, von Haus zuHaus oder sonstwie sich zu erkundigen, wie die Mannschaften bewehrt und was an gemeinem Vorrath vor-handen sei, und die entdeckten Mängel ersetzen zu lassen. Die Stadt St. Gallen macht sich auch anheischig,auf künftige Entschädigung hin den Höfen und Gemeinden im Nheinthal die nothwendige Munition beförderlichzukommen zu lassen. Die genannten vier dem Nheinthal znnächstgelegenen Stände erklären sich auch bereit-willig, den Quartieren des Rheinthals, falls derselben eines oder mehrere in Gefahr eines Ueberfalls kommensollten, zu gemeiner Landesdefension jeder ein Fähnlein von 360 wohlbewehrten Männern ans gescheheneMahnung und bis ans der regierenden Orte nachfolgenden Succurs eilends zuzuschicken, jedoch unbeschadet derFreiheiten, welche jeder Theil in diesen Landen hat. Das Fähnlein von Jnnerrhoden sammt dessen Haupt-mann, Hippolyt Bronbühler, wird nach Oberried verordnet, das von Außerrhoden sammt dessen Hauptmanncht. Keller nach Bernegg, das des Gotteshauses sammt dessen Hauptmann nach Nhcineck, das Fähnlein vonSt. Gallen mit seinem Hauptmann, Junker Christoph Büffler, nach Altstätten. Zugleich wird auch dieVerfügung verabredet, daß die im Thurgau, Nheinthal und in St. Gallen jederzeit gemachten Kriegs- oderDefensionsordnungen jeder dieser Herrschaften schriftlich notificiert und dabei so viel als möglich Gleichheitbeobachtet werde; besonders aber, daß die aus jedem Ort verordneten Hauptleute und Befehlshaber sich miteinander über gleiche Losung und Lärmzeichen, Fußpvsten und dergleichen beförderlich vereinbaren.Uebrigen vernehmen die Gesandten mit Befriedigung, daß Appenzell, das Gotteshaus und die StadtSt. Gallen bei ihren Angehörigen alle gute Fürsorge getroffen und dabei zu gemeinsamer Defension sicßeidgenössisch und wohlgesinnt beweisen. Was für Ehre und Freundschaft den Gesandten an diesen Ortenerwiesen worden ist, wird jeder seinen Obern wohl anzurühmen wissen. — Donnerstag den 30. wieder zuFrauenfeld angelangt, theilen die Gesandten den zu ihnen beschiedenen Quartierhauptleuten des Thnrgausund den aus den regierenden Orten dorthin verordneten Befehlshabern mit, wie sie aller Orten die Pässiim Thurgau und Rheinthal gefunden und was sie angeordnet haben, und nehmen zugleich von ihnen ihreBeschwerden und Gutachten entgegen und den Bericht über ihre aufgestellten Späher und befehlen ihnen,daß sie sich unter sich selbst, sowie auch mit den rheinthalischen und sanctgallischen Befehlshabern laut dortgemachter Abschiede in Betreff der Wachen, Losungen, Fuß- und anderer Posten, auch Späher und Bot-schaften vereinbaren sollen. Zur Berathung der für sich ereignende Vorfälle nothwendigen Maßregeln wirddem Landvogt des Thurgaus ein Rath und Ausschuß beigeordnet, nämlich: Hauptmann Hans Jakob Grcbelvon Zürich, Hauptmann Niklaus Bircher von Lucern, Hauptmann Jakob Aluheim von Uri, HauptmaiMJtal Neding von Schwyz, Hanptmann Sebastian Müller von Unterwalden, Oberst Balthasar Gallati vonGlarus, Hans Jakob Blarer von Wartensee, Landshauptmann im Thurgau, Kilian Kesselring, ObcrPWachtmeister, Hauptmann Hans Heinrich Grebel, Vogt zu Weinfelden. Diese haben volle Gewalt und
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