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wollen; das nächstfolgende Jahr aber soll der Art. 10 gehalteu werden, doch mit dem Auhaug, daß sieeinander nicht „gefahren", doch aber den halben Theil des Lohns an dem Gestade, wo sie dieselben ein-schiffen und wegführen, hinterlassen sollen; der Schiffmann, der sie also hinwegführt, soll von den Für-schiffleutcn den Lohn einziehen und dem daselbst hiezu Verordneten diesen halben Theil überantworten.Nach Verfluß der zwei Jahre will man sich gegenseitig erklären, bei welcher Maßregel man sich besser be-finde. Actnm den 8. August.
Folgende Punkte werden noch obiger Ordnung angehängt: 1) Kommen Lehenrosse, welche einein Urnergehören und „leer" sind, gen Brunnen, so sollen dieselben mit dem Lohn, gleichwie andere Rosse von denvier Orten, geführt werden. Wenn aber Volk mit denselben geführt wird, solle den Schifflenten der Lohnwie von fremden Rossen bezahlt werden. Ebenso soll es zu Flüelen gehalten werden. 2) Wenn Curriereankommen und die Rosse nicht über See führen, sondern sie zurückschicken, so sollen dieselben nichts destoweniger im Theil geführt werden. 3) Wenn Einer mit Nossen ans den vier Orten an diese Schiffländenkommt und dieselben ohne Gefahr in einer „Gans" möchte geführt haben, so soll man sie darin zu führenschuldig sein. 4) Sollte die eine oder die andere Partei den einen oder andern Punkt übertreten, so solldie andere nicht befugt sein, auch dawider zu handeln, sondern der Fehlende soll von der Obrigkeit daselbstbestraft werden.
Konferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden.
Bruunen. 1627, 16. August.
Laudcöarchiv Nidwaldc».
Gesandte: Uri. Kaspar Nvmanus'Troger, Ritter, Landammann; Alexander Beßler, des Raths.Schwyz. Sebastian Abyberg, Landammann; Gilg Frischherz, Alt-Landammann und Landshanptmann;Johann Caspar Ceberg, Ritter, Statthalter; Matthias Städeli, des Raths. Nidwalden. Kaspar Leu,Ritter, Landammann; Jost Blättler, Statthalter.
Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Herrschaftsangclegcnheiten:
Landnrafschast ThurMN. l. Art. 42. Marchensachen.
Nogtei Bcllcnz:c. -»-It, ,»-«». Art. 460-472.
Konferenz der V katholischen Orte.
Lucern. 1627, 16. August.
Staatsarchiv Lucern. Absch. iie anno 1627. Vd. XVlI. toi. 239. Landesarchiv Nidwalden.
Gesandte: Lucern. Walthart Ämrhyn, Ritter, Schultheiß und Stadtfähnrich; Niklaus von Hertenstein,Statthalter; Moriz An der Allmend, des Raths; Jost Bircher, Ritter, des Raths. Uri. Kaspar RomanusTrogcr, Ritter, Landammann; Emannel von Noll, Pannerherr. Schwyz. Sebastian Abyberg, Land-ammann. Unterwalden. Sebastian Wirtz, Landammann und Pannerherr, von Obwalden; Kaspar Leu,Landammann, von Nidwalden. Zug. Kaspar Brandenberg, Alt-Ammann; Johann Staub, Seckelmeister.