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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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Januar 1627.

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z». Veranlassung zu dieser Zusammenkunft ist die Erklärung, welche die französischen Ambassadorenüber die bnndnerische Friedensverhandlung begehrt haben. Aus allerlei bedenklichen Ursachen vergleicht mansich auf Gefallen der Herren und Obern einhellig über eineungefährliche" Antwort, in welcher sich die vierStädte einfach ans die Erklärungen berufen, welche sie den Herren von Mvntholon, Mirvn und 1626 demHerrn Marschall von Bassompierre schriftlich eröffnet haben. Zürich wird diese Antwort evangelisch Glarusund Appenzell-Außerrhvden auch mittheilen. Man kann einmal nicht finden, daß unbeschadet der Ehre unddes Gewissens zu so sehr präjndicierlichen Artikeln, sie mögen von den Bündnern angenommen werden odernicht, die Zustimmung gegeben werden könne, weil dadurch die Bünde in geistlichen Sachen der tzudicaturdes Papstes, in weltlichen den Königen von Frankreich und Spanien verpflichtet werden, weil die wahrechristliche Religion darin eine Secte genannt und aus Neltlin, Eleven und Worms für immer ausgeschlossenwird, weil endlich die Einwilligung in solche Artikel den bereits gegebenen Erklärungen zuwider wäre.Aicht minder bedenklich wird gesunden, zu begehren, dast diejenigen Orte, welche dem König ihr Volt undihre Pässe bewilligt haben, in den Frieden eingeschlossen werden. Alan erachtet deßwegen für das Bestedavon zu schweigen, die Sache dem lieben Gott zu befehlen und desto mehr und redlicher zusammenzuhaltenin Anbetracht daß man nichts Anderes gethan habe, als was man Ehre und Eides halber dem König vonFrankreich, dessen Vündniß in der österreichischen Erbeinigung vorbehalten ist, und den Bünden schuldig ge-wesen ist. I». lieber das schriftliche Begehren der zehn Gemeinden evangelischer Religion im untern En-gadin wird beschlossen, eine gemeinsame schriftliche Antwort zu erlassen des Inhalts, daß gedachte Gemeindenangewiesen werden, sich wegen ihrer Ncligionsbeschwerdcn bei dem bündnerischen Standesrath zu beklagenund zu begehren, daß man sie in ihre alten Religionsfreiheiten wieder einsetzen und dabei schirmen wolle,mit dem Anerbieten, daß man, im Falle sie dann ferner noch der evangelischen Städte Jntercession begehren,ihnen dieselbe nicht abschlageil werde, und daß man bereitwillig sei, ihnen alle andern angenehmen DiensteZu erweisen. Den französischen Ambassadoren soll deßwegen einstweilen nicht geschrieben werden, dainit sienicht meinen, man wolle die Exemtion des Friedensanheben", bevor man in denselben einge-willigt habe.' v. Es wird für nothwcndig erachtet, die bündnerische Gesandtschaft nach Frankreich'), fallssie ihren Fortgang nehmen sollte, mit einem gemeinsamen Schreiben an den König zu begleiten. Zürichwird deßhalb ersucht, nachdem es zuvor über die Absichten der Bündner in Betreff des Friedensschlussesgründlichen Bericht erhalten hat, ein Concept eines solchen Schreibens sowohl an den König als an denHerrn von Villars, insofern man demselben auch etwas auftragen will, zu entwerfen und dasselbe denübrigen Orteil zur Begutachtung mitzutheilen.

Zu Die vier evangelischen Städte nebst evangelisch Glarus und Appenzell-Außcrrhodcn geben inSchreiben die Zustimmung zu dem Conccptc.

Zu «'). Die drei Bünde hatten nämlich in einem Schreiben an Zürich. Bern. Glarus, Basel undSchasfhausen .l. ä. 13. Januar erklärt, daß sie die Fricdcnsartikcl nicht annehmen und eine Gesandtschaft anden König von Frankreich deßwegen absenden wollten, der auch die evangelischen Städte einige Gesandtezur Assistenz beigeben möchten. Archiv Bern. Bündtcnbuch H. S. 33. - Diese Empfehlungsschreibensind in eben demselben Bande S. 49 und 53 enthalten. Die Gesandtschaft bestand aus Oberst Rudolfvon Schaucnstein für den grauen. Oberst Anton Molina für den Gottcshausbund. Oberst Johann Gutervon Winegg für den Zehngcrichtenbund. Sie reisten den 24. März ab. Schauenstein noch früher. DasProtokoll der Verhandlungen am Hofe ist enthalten im Noroura tran^w Roms 13. p. 282-331.