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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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490
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Januar 1627.

)ustes droits gue soll ^.ltesse 1'^reliiäuo Ueopold » vkdlts tlvllx, do Sorte gue p»r te dit Dr»ltö de?»ix tes trois Ui^ues sont reinises eil tour Premier estilt, st reirieorporöes st rilssuröss ä iiostroeutier dorps ds I'Uelvetis: d'est pourguoi sn eonsideriltion dss susditos donnss eansos, nous notrouvous ni pouvons ju^sr izlio lodit ll'lilitö puisso vstrs desil^rsklbte -1 nosdits ^Ilis« st donkederon,noQ plus gu'ä nos Lsixrisurs et Luperisurs, lolsgu'ils en seront sntisremsnt et suküsaminout inkormöü,»ins lzu'ils I'-ruront pour »Areilbls, »insi gue nous sous leur bon plaisir ne pouvons l'improuver,«ur^uai duns c>u»toino jours nous en donnorons ün»le resolution » son Dxvelleneo. (Du Nont ll'om. V.p»rt. 2, pir^. 493». Nereure tr»n<?»is Dom. 13, p. 279.)

Anm. Lucern ratificicrte diese Erklärung den 15. Januar, Uri den 19. Januar, Schwyz den13. Januar, Unterwalden den (?) Januar, Freiburg den 21. Januar, Solothurn den 18. Januar.

In einem Schreiben vom 22. Januar an Zürich erklärt Miron, daß alle katholischen Orte die Appro-bation desVeltlinischcn Tractats" ihm zugeschickt haben.

4RO

Conferenz der evangelischen Städte und Orte während der gemeineidgenössischen Tagsatzung zuSolothurn. t«2K, im December und 1K27, im Januar.

Staatsarchiv Zürich. Ucst. X!l. IIS. toi. 411.

z». .1) Die Gesandten der evangelischen Städte und Orte erachten für zweckmäßig, daß man dem außer-ordentlichen französischen Ambassador/ Herrn von Chatcauneuf, für dessen gethaue Proposition und die vor-gelegten bündnerischen Friedensartikel mit einer einhelligen Resolution antworte. Es wird dcßhalb nachvorhergegangener Berathung demselben vorgetragen, weil die Obrigkeiten bei Ausschreibung dieses Tagesvon den Gegenständen, welche behandelt werden sollten, nicht genügsame Kenntniß gehabt, so hätten dieGesandten ihren Instructionen gemäß keinen andern Entschluß fassen können, als Alles in den Abschied znnehmen, mit dem Anerbieten, den Verlauf der Verhandlungen getreulich und dergestalt zn referieren, daß strder Hoffnung seien, man werde dem Herrn Ambassador beförderlichst schriftlichen Bescheid überschicken. Dain den Friedensartikeln der Städte Zürich und Bern und anderer evangelischer Orte, welche dem König ihrVolk und ihre Pässe bewilligt hätten, nicht gedacht werde, so bitte man, daß sie den früher schriftlich nndmündlich geschehenen Versprechungen gemäß in den Frieden auch eingeschlossen und gegenüber dem HauffOesterreich hinlänglich versichert werden. Der Ambassador läßt sich dieses Begehren wohl gefallen undfordert auf, darüber nachzudenken, in welcher Form man versichert zu werden begehre, ob durch einen be-sondern Traetat oder auf anderem Wege; der .König werde dann die gebührende Verfügung zu thun »iästunterlassen. Dafür wird dem Ambassador gedankt und die Form einer solchen Versicherung auch in denAbschied genommen. Dabei sprechen aber die Gesandten ihre Ansicht dahin aus, daß selbige am passendstengeschehen, sollte, während des Königs Armee noch im Lande sei. 2) Man bespricht sich alsdann vertraulich,was des bündnerischen Friedens halber für eine Resolution gefaßt werden könnte, und nachdem Burger-meister Mehcr von Chur berichtet hat, aus was für Ursachen die III Bünde sich in Betreff der Religionim Veltlin mit dem Herrn von Chatcauneuf bereits verglichen hätten, sind etliche Gesandte der Ansicht, daßman Ehren und Gewissens halber von der ertheilten Ratification des Tractats von Madrid, wie auch vonder dem Herrn von Bassompierre gegebenen Deklaration nicht zurücktreten könne; und wenn gleich nichts M