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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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October 1626.

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- Da man sich dieses wichtigen Geschäfts nicht versehen hat, bittet man den Nuntius, zu besserer Infor-mation der Obrigkeiten seinen Vortrag schriftlich mitzntheilen. - Dieser antwortet, daß er seinen Vortragi" alle Orte schicken oder die Orte wo möglich persönlich besuchen wolle. - Es wird für rathsam erachtet,daß kein Ort für sich allein antworte, sondern daß alle zusammen sich über eine Antwort vereinigen.I». Der Ambassador Miron wünscht in einem Schreiben, daß die Erörterung des Streites zwischen Schwhzund Glarns bis zur Ankunft des außerordentlichen Ambassadors, Herr,: von Chateauneuf, verschoben werde.Schwhz will nur bis Ende dieses Monats zuwarten und begehrt, daß alsdann der rechtliche Spruch er-folge. Die übrigen Orte halten dieses Begehren für billig und ersuchen Lucern^ Zürich zu ermahnen, sich ansdm genannten Termin auch gefaßt zw halten. «. (S. u. Sargans.) «>. (<-. u. Freie Aeinter.) « . DreIII Bünde beschweren sich über den zu Monzou abgeschlossenen Frieden und haben früher schon Lucern"sucht, ihre beabsichtigte Gesandtschaft an den König ebenfalls durch Gesandte oder durch Schreiben zu unter-stützen Lncern stellt auf die Ankunft des außerordentlichen Ambassadors ab; die übrigen Orte wollen dieselbeMch abwarten und ersuchen Lucern, an Herrn Miron zu schreiben, er möchte die Ankunft des Ambassadors, sowiedie Bezahlung der ausstehenden Ansprachen beschleunigen. Freibnrg und Solothurn werden von dem Ver-lauf dieser Conferenz benachrichtigt und Letzterem anheimgcstellt, ob es für rathsam erachte, den König umbaldige Ankunft des Ambassadors und baldige Bezahlung der ausstehenden Pensionen zu ersuchen, t. (S.u, Thurgau.) Ls. Die beiden päpstlichen Brevi nimmt man mit gebührender Ehrerbietung in Empfang"ud theilt sie in Abschrift auch Freiburg und Solothurn mit. Ii. Nri eröffnet, es werde auf unzulässigeWeise dem jüngst zu Baden ergangenen Abschiede zuwider das grobe Geld, besonders die Goldsortcn,gesteigert, wogegen allerlei ganze und halbe Batzen ins Land kämen. Uri gedenke deßhalb, alle außerhalbbor Eidgenossenschaft geprägten ganzen und halben Batzen zu verrufen und bei dem Preise der groben Sortenohne Steigerung zu verbleiben. Die übrigen Orte sind damit einverstanden und erneuern die alte Ordnung,i. (S. n Vier ennctb. Vogt, überh.) Ii. Unterwalden ob und nid dem Wald berichten, daß die Beatisi-cativn des sel Bruders Klaus in Kurzem zur Vollziehung kommen würde, wenn man wieder einen treuenAgenten zu Rom hätte Es wird zugleich angedeutet, daß eine geeignete Person vorhanden wäre, welchebon dem Bischof zu Constanz Nidwalden empfohlen worden sei. Man ist damit einverstanden und Willens,blo Sache durcb Schreiben und aus andere Weise zu befördern. I. Einer von Gersan hat sich zu Wcggisgrobe Scheltworte zu Schulden kommen lassen. Von Lucern zum schuldigen Gehorsam gewiesen, hat der-selbe noch Trotz gezeigt. - Schwhz soll die von Gersau ermahnen, den Thäter zu seiner Pflicht zu weisensich entweder zu Wcggis oder vor der Obrigkeit zu Lucern zu stellen.

^«dnrnsschaft Tlnirgli».^nsschnst Sargans.lNidtiogtci Freie Acmtcr.ür e»iicil>. Vogtcicu iilicrli.

Man sehe auch im Abschnitte Herrschastsangclegenhcitcn!

L. Art. 286. Ncligionssache» zc.

«. Art. 73. (5hcsachcn.

«I. Art. ILS. Localcs.i. Art. 71. Handel und Verkehr.

Die Namen der Gesandten aus dcni Nidwaldncrcremplar.