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October 1626.
auf die Exemtion des 1623 gemachten Vertrags ernstlich zu dringen, sowie auch um gegen die bis dahmgebrauchten ungewöhnlichen Proceduren zu protestieren und die Aufhebnug derselben zu verlangen. Solltenes die Umstände erfordern, so kann von den evangelischen Orten das eidgenössische Recht vorgeschlagenwerden. Auf einer solchen gemeinsamen Zusammenkunft wird man anch wahrnehmen können, in welcher Absichtdieser Streit von etlichen katholischen Orten so stark betrieben wird, und ob die übrigen katholischen Orte,die früher in das Begehren von Schwyz selbst nicht einwilligen wollten, bei ihrem Entschlüsse verharrenwerden, und wie viel ihren Worten künftig zu trauen sein möchte. Sollte man durch dieses Mittel nicht,zur Ruhe kommen und die Ehrensätze von Lucern einen Rechtsspruch thun und den evangelischen Glarnern,wie man bereits vermuthen kann, die Bevogtigung von Uznach und Gastcr absprechen, so dürfte es passenderscheine,,, daß die Ehrensätze von Zürich sich mit einem Gegenspruch gefaßt machen, damit man hiedurchder Nachrede zuvorkomme, als wolle man den, Recht seine«, Gang nicht lassen und dieses Geschäft nicht zngebührender Endschaft führen. Wenn es wider Verhaften wie l623 zu dem Aeußersten kommen sollte, ftwird man sich allerseits besprechen, was für Gegenmaßrcgeln zu treffen seil, möchten. Der AbtauschWerdenberg wird nicht für unthunlich gehalten, oder man könnte den evangelische!, Glarnern rathen, ihrerGegenpartei das eidgenössische Recht vorzuschlagen, weil dadurch die Sache eine gute Zeit hinausgezogenwürde und man nach ferneren bequemen und den Glarnern angenehmen Mitteln sich umsehen könnte-Zürich wird ersucht, eine eidgenössische Zusammenkunft auszuschreiben und zwar auf einen Tag, der vorden Termin fällt, auf welchen die lucernischen Sätze ihren Spruch eröffnen werden. I». Zürichs Anzug, vbman mit der Gesandtschaft der III Bünde an den König von Frankreich auch eine solche abschicken oderjene mit einem Recommendationsschreibei, begleite«, wolle, wird in den Abschied genommen, v. Es wirdein Anzug gestellt wegen der zu Basel in deutscher Sprache herausgegebenen „Jesuiter Hystory" des lK. Lwdovicus Lucius, welche den evangelischen Städten und Orten dediciert ist. Die Gesandten sind nicht alleinstruiert; einige sind der Ansicht, weil die Vorrede eben „scharf" sei, so sollte dieselbe abgeändert «verde»-Diese Sache, sowie die Verehrung, welche man dem Verfasser möchte zu Thcil werde«, lassen, wird in denAbschied genommen, damit man sich auf künftiger Zusammenknifft darüber erklären kann. Basel zeigt a»,daß seine Herren und Obern bereits dem Herrn Lucius als ihrem Burger eine Verehrung zuerkannt haben-
Conferenz der V katholischen Orte.
Lueer»». 1L2K, 24. October.
Staatsarchiv Lucer». Alisch. <>e anno tSSS und ivss. B. XVI. t'ol.SLZ. Laiidcöarchiv Nidwaldcn.
Gesandte: Lucern. Walthart Amrhvn, Ritter, Schultheiß; Heinrich Clvos, Ritter, Alt-SchultheisJakob Bircher, Bauherr; Nenward Cysat, beide des Raths. Uri. Kaspar Troger, Statthalter; MolchsMegnet, Alt-Landammann und Landshauptmann. Schwyz. Heinrich Reding, Ritter, Landammanu u»Pannerherr; Gilg Frischherz, Alt-Landammann. Unterwalden. Wvlfgang Stockmann, Landauuuan»,von Obwalden; Johann Lussi, Ritter, Landammann, von Nidwaldcn. Zug. Johann Konrad Zurlaube»,Alt-Ammann; Jakob Blattmann, des Raths.
t». Der Nuntius legt zwei päpstliche Brevi vor und zeigt in einem «veitläufigen Vortrage, daß ^Papst durch verschiedene Verletzungen der geistlichen Immunität verursacht worden sei, sich zu interpouiereu-