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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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August 1626.

Königen von Frankreich und Spanien errichteten Friedenstractats zu geben sei, entschließt man sich,weil man noch keinen zuverlässigen Bericht hat, was des Ambassadors Anbringen sein werde und vonwelcher Art die Friedcnsartikel sind, dessen Ankunft abzuwarten. Alsdann wird man zu Rathe gehen, wasman ihm antworten oder wessen man sich bei dem König selber schriftlich oder mündlich beschweren wolle.2) Wegen der Ankunft des Ambassadors und weil der Marquis von Coeuvres und Miron es abrathen,findet man auch für gut, daß weder von den Bünden, noch von den evangelischen Städten eine Gesandtschaftan den König von Frankreich abgeordnet werde. Wenn man jemanden nach der Ankunft des Ambassadorsabordnen will, so soll es nicht anders geschehen als mit gemeinsamem Zuthun der evangelischen Städte undOrte und der Herrschaft Venedig. 3) Es wird auch das Schreiben verlesen, welches Zürich im Namender evangelischen Städte an die Bünde abgeschickt hat, und worin es den Vündnern zu der zu Stande ge-kommenen Versöhnung Glück wünscht; deßgleichen was wegen jenes Friedens von Monzon von Zürich undBern an die Herrschaft Venedig und deren im Veltlin befindlichen Generalprovveditor, sowie an HerrnMarquis von Coeuvres geschrieben worden ist. In dem Schreiben an Venedig ist die Bitte enthalten, derHerzog möchte doch dein vom König von Frankreich zu ihm abgesandten außerordentlichen Ambassador dievielfältigen Beschwerden und nachtheiligen Cvnsequenzen, welche für die Eidgenossenschaft aus dem jüngst ge-schlossenen Frieden von Monzon hervorgehen, zu Sinn legen und die Ausführung desselben zu sistieren suchen,damit einzelne zu Beschwerden Anlaß gebende Artikel abgeändert werden könnten, v. 1) Die Gesandten vonBasel werden angefragt, ob ihre Herren und Obern sich des besprochenen Defcnsionalwerkes halber nichtnäher erklärt hätten. Die Gesandten eröffnen, daß ihre Herren es nochmals bei der früher gegebenenklärung aus allerlei Beweggründen verbleiben lassen, mit der Bitte, man möchte sie im klebrigen verschonenund sich sonst aller wahren eidgenössischen Treue von ihrer Seite versehen, die sie in Lieb und Leid mitDarsetzung von Gut und Blut nach bestem Vermögen zu erzeigen bedacht seien. 2) Schaffhausen eröffnet,daß es, wenn Zürich und Bern dieses Defensionalwerkes halber bestimmte Artikel redigiert haben, sich dar-über ferner auf befriedigende Weise erklären werde. 3) Die Gesandten von Basel wünschen, daß diese Artikelihren Herren auch möchten mitgetheilt werden, damit sie sich gleicher Gestalt nach Gebühr entschließenkönnen. 4) Was die Gesandten von Zürich und Bern wegen des Defensiouswerkes ferner und besondersunter sich besprochen und projectiert haben, das werden sie ihren Herren und Obern berichten. (S. denfolgenden Abschied.)

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Conferenz von Zürich und Bern während der Cvnferenz der IV evangelischeil Städte inAarau. 1KSK, 4» und 3. August (25. und 26. Juli a. K.).

Staatsarchiv Bcr». Kriegs- und Des-nlw»si>»sti>lwi. I'oi». III.

Da man bei dem dermaligen deutschen und bündnerischen Kriege, bei dem es sich namentlich um dieFreiheit der evangelischeil Religion handelt, sich erklärt hat, Gut und Blut an die Erhaltung derselben zusetzen und die Berathung über die Aufstellung einer Armee und eines Directoriums den beiden StädtenZürich und Bern übergeben worden ist, so vergleichen sich dieselben auf folgende Vorschläge: Es sollengewisse Directoren und Kriegscoinnüssarien ernannt, 9000 Mann zu Fuß und 600 Pferde in Sold genominen,dieselben in drei Regimenter abgetheilt lind an die Orte, wo es nöthig ist, verlegt werden. Jedes Negu