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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
Entstehung
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März 1626.

»84.

Conferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden.

Brunnen. 1626, 10. März.

Landcsarchiv Nidwalden.

Gesandte: U ri. Melchior Megnet, Alt-Landa»unann und Landshauptmann; Kaspar Nomanus Troger,Ritter, Statthalter. Schwyz. Gilg Frischherz, Landammann; Johann Sebastian Abyberg, Alt-Land^ammann; Sebastian Abyberg, Statthalter; Martin von Oeüw, des Raths. Nidwalden. JohannesZelger, Landannnann; Kaspar Leu, Ritter, Statthalter.

Das Verhandelte findet sich im Abschnitte Herrschastsangelegcnhcitcn!

Vogtci Vellen; :c. v. Art. 414418.

»8Zi.

Conferenz der Städte Lucern, Freiburg und Solothurn.

Solothurn. 102«, 23. März.

Staatsarchiv Lucern. Absch. de anno 1625 und 1626. Bd. XVI. 5ol. 130.

Gesandte: Lucern. Walthart Amrhyn, Ritter, Schultheiß; Heinrich Cloos, Ritter, Alt-SchultheisFreibnrg. Johann Reiff, Statthalter; Jakob Bumanu, Seckelmeister. Solothurn. Johann vonRoll, Ritter, Schultheiß; Wernher Brunner, Vcnner; Hans Degcnscher, Seckelmeister.

it. Nach der eidgenössischen Begrüßung eröffnet die Gesandtschaft von Freiburg, auf dessen Begehrendiese Zusammenkunft ausgeschrieben worden ist, ausführlich ihren Befehl. Der Landvogt von Oron habtin seiner, der freiburgischen, Vvgtei Nüe gewaltsam Holz fällen lassen und 360 bis 400 Musketiere bereugehalten, falls die Unterthanen dieß nicht gestatten würden. Bern habe längs des Genfersecs bis nach dienfgeboten, daß Keiner über Nacht von Haus wegbleiben, noch sich Nachts ausziehen, sondern in den Kleider"schlafen solle. Graf de la Süze, angeblich von Bern beurlaubt, habe sich in der Wandt aufgehalten,wahrscheinlich sich nach Quartieren umzusehen für Volk, das er in Frankreich werben wolle. Ein bernisch^'

Unterthan habe sein Vieh auf freiburgisches Gebiet getrieben. Gleich hernach seien einem FuhrmannPeterlingen Pferde sammt Wagen weggenommen, verkauft und der Erlös jenem Unterthan zugestellt worden,

dem man das Vieh aufgefangen habe. Bern habe einenausgekrochenen" Missethäter als Landsaßen a»g^nommen und nachdem derselbe zu Stäsis wieder verhaftet worden sei, sich beschwert, worauf FrcibM'ggeantwortet Habe, daß es eine Obrigkeit sei, wie eine andere, und gute Justiz halte. Bei dem Proccß habtsich herausgestellt, daß der Gefangene ein Hexenmeister gewesen sei. Wegen dieser Beschwerden habtFreiburg eine Gesandtschaft nach Bern geschickt und zur Autwort erhalten, daß man die Späne auf tim"'Conferenz gütlich beilegen wolle, welche gleich nach Ostern stattfindeil solle. Freiburg habe desscnungemhbt^schlechte Hoffnung; denn Bern bleibe im Vortheil, wenn Freibnrg klage, weil es den Obmann zu wählt"habe; zuletzt sei kein anderes Mittel anzuwenden, als Gewalt; weßhalb die beiden Städte ihm mit 3m )beistehen möchten. Freiburg theilt hierauf noch vertraulich mit, zu Bern solle geredet worden sei",Paß zu Ursern habe der Eidgenossenschaft scholl viel Schaden verursacht und werde noch großes Unheil ver>M