452 Januar 1626.
räumt werden. Herr von Bassompierre, als der ruhmvolle Urheber des Tractates, und Herr Miron, derdie Natificationsschreibei» von ihren Herren und Obern ausgewirkt, möchten das Ihrige thun, daß nunmehrAlles ausgeführt werde. 3) Die Gesandten von Lucern, Untcrwalden, Freiburg, Appenzell -Jnnerhvdenund Wallis sind nicht instruiert und nehmen deßhalb den Vortrag in den Abschied, in der Hoffnung, ihwHerren und Obern werden innerhalb zehn oder vierzehn Tagen gute Antwort senden. 4) Uri, SchwhZ,Zug, katholisch Glarus und Solothurn lassen es bei ihrer früher gegebenen Erklärung verbleiben. 5) Obgleichzum Theil verschiedene Erklärungen abgegeben, theils die Sache in den Abschied genommen worden, ist do )Aller Meinung und Begehren, daß das Veltlin, Eleven und Worms den Bündnern restituiert werdenwcßhalb sie den Herrn von Bassompierre bitten, bei dem König dahin zu wirken, daß dieß beförderlichstausgeführt »verde. Hierüber geben sämmtliche Orte nebst Wallis dem Herrn von Bassompierre zu Händendes Königs eine gemeinsame Dcclaration. Sie erklären: „daß unser allerseits Herren und Obern Wille,Meinung und Begehren ist, daß das Veltlin, Eleven und Worms den Bündnern, als »vAche von Alteinher gemelte Lande besessen, wiederum zugestellt »Verden sollen, und daß unsere Herren und Obern sichJhro Majestät in diesem confirmieren und vergleichen .... Jedoch »vollen »vir uns, die Orte der eintund andern Religion, unsere sonderbare Deelaration und Reserven, die »vir Jhro Gnaden thun werden,heiter vorbehalten haben." 6) Die VII katholischen Orte, katholisch Glarus und Appenzell nebst Wallis
geben folgende Erklärung: „ daß den Einwohnern gemelter Lande Veltlii», Eleven und Wor»>-
eine gemeine Verzeihung soll versprochen und gegeben »Verden mit Versicherung, daß sie nicht m»dasjenige, so sich verlaufen hat, beleidiget noch ersucht werden, daß in obgemelten Landen keine andeEReligion solle zugelassen noch geiibt »Verden, als die katholische apostolisch römische, und daß von weg"'der Mittel der Versicherung desselben zwischen Ihrer Heiligkeit und Ihr allerchristlichsten Majestät eineVergleichung geschehe, welche »vir ersuchen und bitten, daß es auf das Bäldeste geschehe und nicht mVerlängerung gezogen »verde; daß die Bündner in ob, emelten Landen Veltlin, Eleven und Worms keimOfficiere uno Amtleute setze»» noch abordnen »»lögen noch solle»», als von der katholisch-römischen NeligwMdaß gemelte Bündner dasjenige, so sie mit den» Herrn apostolischen Nuntio tractiert habe»», betreffend kmGeistlichen in ihrem Land, halten sollen. — Betreffend die Bewahrung und Versicherung gemelten VeltliM/Eleven und Worms durch starke Zusätze oder sonst, die uns vorgebracht worden, »vollen »vir Ihrer MajcWVorsichtigkeit heimsetzen, damit zu sehen, wie es an» besten sein wird, mit welchen »vir uns vergleichtund confornlieren. — Dieweil Ihr allerchristlichste Majestät uns gnädiglich anerboten hat, ihre Waffen»den unsrigen zu schlage»», da »vir solche Vonnöthen haben würden zu der Vollstreckung gemelter Nestitutwwhabe»» »vir nicht ermangeln »vollen, Jhro ganz deinüthig zu danken und zu bitten, Ihre gute Gnade gcgtuns zu behalten. Und sintemal ein Theil von unser»» lobl. Orten, als nämlich Uri, Schivhz, Solothutund Glarus schon eine Erklärung in Schrift dieser gegenwärtigen Geschäfte halber sowohl wegen BcschlicßuWder Pässe, Abschlagung des Zuzugs und anderer Sachen gegeben haben, thun sie solche nochmalen bestätigt»nid bekräftigen und wollen rathlich bei ihrem Entschlüsse verbleiben; die übrigen Orte aber, welche mnicht gleichförmige Erklärung gegebci», haben solches in Abschied genommen und werden innert zehn c>dcvierzehn Tagen ihre endliche Resolution und Entschluß eingebe»». — Daß »vir, die katholischen Orte u ^Wallis, Ihre allerchristlichste Majestät, gleicher Weise Ihre katholische Majestät oder Dero GubernatM'»Mailand und Herrn Cardinal Barberini ersuchen werden, »vie auch bitten, daß zu Gutem der ganzen Cht ^heit und zur Ruh und Sicherheit unsers Vaterlands ihnen gelieben und gefallen ivvlle, sich zu diesem