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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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September 1625.

Orten keine Trennung eintrete, und daß man sich wie früher neutral verhalte; es stellt zugleich deu Antrag/es möchte beim Nuntius und den Ambassadoreu die Zusammenberufung einer Konferenz ausgewirkt werden,zu der auch das Haus Oesterreich einzuladen wäre, auf welcher über die Restitution des Veltlins capituliertwürde. Wolle dann der eine oder der andere Potentat sich zu einein Vergleiche nicht herbeilassen, so sollteman dem, der sich dazu bequemen wollte, beistehen. Dabei würde es sich blos um das Veltlin und umnichts Anderes handeln. Dieser Vorschlag findet Anklang; allein da man muthmaßt, daß die Interessiertennur kümmerliche Mittel vorschlageil würden und es seine Schwierigkeiten habeil würde, jeden der drei Mit-interessierten zu befriedigeil, so wird an den Nuntius die Anfrage zn stellen beschlossen, ob -er es gutheißenkönne, daß alle Franzosen, alle Uukathvlischen und Bündner aus dem Veltlin entfernt werden, und daßdieses den katholischen Eidgenossen in französischem Solde übergeben werde, wobei jedoch das Depositumalle Zeit von dem päpstlichen Stuhle abhangeil solle; dergleichen, daß der König von Spanien sein Volkaus Riva entferne und dasselbe gleichfalls den katholischen Eidgenossen in seinem Solde übergebe, doch daßman beiderseits nichts gegeil einander versuche, und daß die katholischen Eidgenossen das Land so lange ver-wahren, bis der Papst nnd beide Könige sich über die Restitution verglichen habeil. Je nachdem die Antwortausfalle, wolle man dann all Dogliani und de Mesnil wegeil der Restitution gelangen; zugleich solle mansich dann über deu Mißbrauch der Pässe beschweren. Der Nuntius antwortet beifällig und bemerkt dabei/daß er zuerst die Briefe des Kardinals Barberini abwarten müsse, da gute Hoffnung auf Herstellung dc^Friedens vorhanden sei. Man fragt hierauf bei den königlichen Ambassadoren an und vernimmt, daß beideKönige geneigt seien, das Veltlin zu restituieren, jedoch unter der Bedingung, daß gute Versicherung derReligion halber gegeben werde. Man verdankt ihnen diese friedliebende Erklärung und bittet sie, diesesWerk bei ihren Königen zu befürworten. Dem Nuntius wird davon Mittheilung gegebeil und an ihn gleich-falls das Ansuchen gestellt, bei dem Papst und dem kardinal Barberini die Sache zu unterstützen. Weildiese sich so gut anläßt, soll man in den Orten ruhig bleiben. Da ferner der Marquis Dogliani erklärt, daßsein König zum Friedeil geneigt sei und keinen Manu mehr über eidgenössisches Gebiet marschiereil lassenwolle, falls der Herzog von Savohen auch keine Franzose» mehr in sein Land kommen lasse, so schreibtman deßhalb an den Herzog von Savohen und deu Herzog Vvu Feria, daß sie sich beiderseits zum Friedenbequemen möchte». Was zwischen dem Nuntius und Landamnlann Zum Brunnen schriftlich und mündlichverhandelt worden ist, wird jeder Gesandte seinen Herreil und Obern zu berichten wissend) «. (S>Mainthal.) «I. (S. u. Lauis.) « . (S. u. Vier ennetb. Vogteien überh.) t. Schwhz begehrt in Folge seinesStreits mit Glarus wegen des neu erwählten Landvogtes nach Nznach abermals das Recht und ersuchtLucern, seine Sätze zu ernenneu. A. Mau läßt bei Herrn Mirou abermals um die ausstehenden Pensionenund Distributionen anhalten, ili. Die freundlichen Schreibeil des Herzogs von Lothringen und seines Vaterswerden verdankt lind denselben alle nachbarliche Freundschaft anerboten. Z. Auf Begehren von Obwaldenläßt man bei deu Cardinäleu Barberini und Farnese, dergleichen bei den beiden Königen anhalten, daß tzedie Bcatification des sel. Bruder Claus durch ihre Jntercession unterstützen möchteil. I. (S. u. Sarga»"-)in. Lucern ersucht Unterwalden, die Zufuhr des Aukens auf seineu Markt nicht zu hindern, wogegen esdas Korn auch desto eher wolle verabfolgen lassen, i». (S. u. Engelberg.)

Man sehe auch im Abschnitte Herrschasts- und Schirmortsanqelegenhciten:

Grafschaft Sarisaiis. Ii. Art. 2S. Iustizsachen. I. Art. 39. Verschiedenes.

Vier cinictb. Voqtcicil überh. «. Art. 39. Handel und Verkehr.