440
Juli und August 1025.
Da der Ambassador Dogliaui sich mit der Bezahlung der Besatzung zu Vellcuz nicht beladen willund dazu räth, dieselbe von Mailand selbst zu beziehen, so wird Oberst von Beroldingen beauftragt, dichauszuführen. Ebenderselbe erhält auch den Auftrag um die Bezahlung der noch von früher her ausstehendenKriegskosteu zu solliciticren. I». (S. u. Bellenz :c.) v. Uri und Nidwalhen, durch Lucern dazu veranlasst,ersuchen Schwhz, es möchte die zu Baden beschlossene Gesandtschaft wegen des Streites mit evangelischGlarus zulassen. Die Gesandten von Schwhz, ohne Instruction, nehmen das Ansuchen in den Abschied-«I, v. (S. u. Bellenz :c.) t. Es wird beschlossen, den Eid- und Bundesgenossen in Misox ihre verschie-denen Klagschreiben zu beantworten. Da man aber bei ihnen ziemlich viel Widerwillen verspürt, wirdzugleich auch noch der Landvogt auf der Riviera abgeordnet, um die Verantwortung der Orte zu überneh-men. K. Die Gesandten von Schwhz sollen dafür sorgen, daß der Glasmaler für die in die Kirche ZUEmmaten verehrten Schilde und Fenster bezahlt werde. Ii—II. (S. u. Vellenz zc.) I. Mehrere Gesandtewerdeil beauftragt, das zwischen Landsfähnrich Baldegger, Hauptmann Horrat, Cvmmissarius von Whiund Hauptmann Christeil bestehende Mißverständnis; auszugleichen. Ferner wird erkannt, daß Baldegger sichhinlänglich dafür verantwortet habe, daß er das obrigkeitliche Schreiben ohne Wissen und Willeil derObern dem Gubernator zu Mailand mitgctheilt und auch mehrere Personen habe einsperren lassen, undwegen anderer.Klagen mehr.
Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangclcgcnhciten:
Nogtci Acllcnz -c. k, «I, «, Ii-K. Art. 37S—380.
SSV.
Cvnferenz der VII den Thurgau regierenden Orte.
Frauenfeld. 1«25, 17. August (7 a K )
Staatsarchiv Luccri». Absch. >Io anno isst und tiiSü. Bd. XVI. lol. 7S.
Gesandte: Zürich. Hans Rudolf Rahn, Burgermeister. Lucern. Heinrich Clvos, Ritter, Schultheißund Venner. Uri. Jakob Steffan, des Raths. Schivhz. Gilg Frischherz, Landammann. Unterwaldeu-Crispinus Zelger, Laildaiiimailil. Zug. Paulus Bengg, Statthalter. Glarus. Heinrich Hässi, La»d-ammailn.
Eidgenössische Begrüßung, i»—«I. (S. u. Thllrgali.) «. (S. u. Deutsche gem. Vvgteien überh )I. Der Arrest, welcher auf die in der Eidgenossenschaft liegenden Güter des deutscheil Ordens wegen desunchristlichen Gemäldes (f. Absch 365 u.) gelegt worden war, ist wieder aufgehoben worden, weil i»auaus deil Schreiben des Erzherzogs Leopold von Oesterreich und des Landcommenthurs an Lucern entnonnmwhat, daß der Commenthur, der dieses Gemälde hatte machen lasseil, nachdrücklich bestraft und daßWägmann zu Lucern sein verdienter Lidlohn auch verabreicht worden sei, also daß die Reputation duObrigkeiten wohl erhalten worden ist lind man sich damit begnügen kann.
Man schc auch im Abschnitte Hcrrschaftsangclcgcnheiten:
Deutsche gemeine Bogtcicn überh. «. Art. 13. Landvogt, Landschrciber.
Landgrasschaft Thurgau. » Art. 13-t. Abzug. v. Art. 70. Jnstizsachm.
I». „ 39. Landrath, Landsgcmeinde. «t. „ 23. Allgemeine Verwaltnngss<lcl>c^