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Juni und Juli 1625.
wird Zürich mit den evangelischen Glarnern reden, daß sie vvn solchen Neuerungen abstehen und ihreAemter nach Inhalt des gemachten Vertrages besetzen; zugleich sollen die Parteien ermahnt werden, sichinzwischen gegen einander „landlich" zu verhalten und nichts Unfreundliches vorzunehmen. <». Jedes Ortsoll so viel als möglich dafür sorgen, daß die Victualien und alles dasjenige, dessen der Mensch nothwcndigbedarf, besonders Salz, Eisen, Leder und dergleichen, zu gebührendem Preis verkauft werde, z». (VII katholischeOrte und Appenzell-Jnncrrhoden.) Die Propositivn des päpstlichen Legaten wird verdankt, mit der Bitte,der Papst mochte die Orte als gehorsame Söhne jederzeit empfohlen halten. Dabei erklärt man uochmal»,daß man sich der Bünde und des Veltlins nicht annehmen werde, es wäre denn, daß die beiden Könige sichvereint und der Papst seine Approbation gegeben hätte. «Z. (V katholische Orte.) Jedes der fünf katho-lischen Orte soll darauf bedacht sein, daß die Kosten, welche beim französischen Durchzug wegen der Z»Mellingen geweseneu Commissarieu von Lucern und Zug aufgelaufen sind, ersetzt werden, i . Die Gesandte»der sieben alten Orte werden berichten, was von Oberst Hässi, Alt-Landammann zu Glarus, wegen dereidgenössischen Soldaten, deren zur Zeit so viele ausreißen, vorgebracht worden ist. Jede Obrigkeit sosidiejenigen, die ohne Erlaubniß oder Paßport heimkommen, zur Rede stellen. Kann sich Einer verantworten,wohl und gut; wo nicht, so soll man an ihm ein solches Exempel statuieren, daß Andere dadurch abgeschicktwerden. (S. u. Baden.) (XIII Orte.) Der außerordentliche Ambassadvr des Königs Vvn Spanien,Marquis Dogliaui, erscheint in der Versammlung. Er versichert die Orte der Freundschaft und des nach-barlichen Wohlwollens seines Königs, sowie des Herzogs von Feria, derzeit Gnbernators zu Mailand. Etliche'hätten angeblich als Freunde der eidgenössischen Freiheit und unter dem Schein der Freundschaft den Orte»mancherlei vorgeben »vollen, um sie für ihre bösen Absichten zu gewinuen. Wie das aber gemeint gewesensei, liege jetzt zu Tage. Es sei jetzt sichtbar, was „die veltlinische Wehr" für eine Frucht geboren, n»dwie leicht dieses Feuer auch die Ruhe der Eidgenossenschaft stören könnte. Durch die Freundschaft und g»^Correspondenz mit so hohen Potentaten seien die Orte vor aller Invasion sicher; sie möchten deßhalb dieewige Erbeinigung und das mailändische Bündniß getreu halten und nicht gestatten, daß jemand unter ihm»davon abweiche. — Der anerbvtene gute Wille des Königs und des Gnbernators zu Mailand wird deinAmbassador durch etliche Verordnete verdankt, mit der Versicherung, man werde die zwischen demOesterreich und der Eidgenossenschaft aufgerichtete Erbeinigung jederzeit aufrecht und redlich hal^'-Was Hans Ulrich Wägmann wegen des unchristlichen Gemäldes und der beigefügten Verse, welcheGeorg Wilhelm von Ebershausen, Ritter des deutschen Ordens, hat machen lassen, vorgebracht hat, winjeder Gesandte berichte,:. Weil das Gemälde und die Verse gemeiner Eidgenossenschaft, besonders aber derStadt Lueern, zum Dcspect gemacht sind, und Wägmann nicht bezahlt ist, hält Lucern für gut, daßdie Güter des deutschen Ordens in den Vogteieu und besonders zu Sumiswald im Gebiete Berns Armgelegt werden sollte, bis Genugthuung erfolgt sein wird. — Es wird der Arrest auf die Güter in den ge»"^neu Vogteien, besonders in der Grafschaft Baden bewilligt. — Berns Gesandtschaft hat großes Mißsa^"an der Sache, kann aber einen Arrest auf seinem Gebiet ohne obrigkeitliche Genehmigung nicht bewilligtund nimmt deßhalb die Sache all voloreuäum. v. (S. u. Sargans.)
Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsangclegenhciten:
Laudgrafschast TIMM». ». Art. 133. Abzug. S. Art. 283. Rcligionssachcn -c.
Lailtwogtci Nlieiiithnl. I». Art. S3. Handel und Verkehr.