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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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Juni 1625.

SGI.

Cvnserenz der VII katholischen Orte.

Lucern. 16L5, 13. und 14. Juni.

Staatsarchiv Luccr». Absch. <I<z anno I62S n»d 1WV. B. XVI. t'ol. 17.

Gesandte: Lucern. Heinrich Cloos, Ritter, Schultheiß; Walthart Ainrhhn, Ritter, Schultheiß?Moriz An der Allmend, Hans Rudolf Sounenderg, beide des Raths. Uri. Johann Konrad von Berol-dingen, Ritter, Landammaun und Paunerherr; Johann Heinrich Zum Brunuen, Alt-Landammann-Schwyz. Gilg Frischherz, Laudammanu; Heinrich Dieding, Alt-Landammann. Unterwalden. JohannKaspar Von Zuben, Landammann, von Obwalden; Crispinus Zelger, Alt-Laudammann und Laudshcmpt-mann, von Nidwalden. Zug. Kvnrad Znrlauben, Ammann; Christian Trinkler, Seckelmeister. Freibnrg-sHanss Reiff, Statthalter. Solothnrn. Victor Hafner, Stadtschreiber.

Dieser Tag ist mit Rücksicht auf die Jahrrcchuung zu Baden angesetzt worden, damit man ans derselbeneinmüthig handeln könne. Eidgenössische Begrüßung, i». Der papstliche Nuntius theilt"den heiligenapostolischen Segen mit und läßt sich vernehmen, der Papst wünsche von Herzen, daß die Geschäfte sowohlauf dermaliger als auf nächstkünftiger Tagsatzung zu Baden einmüthig und zu Beförderung der Ehre Gottesund der wahren katholischen Religion vollführt werden. Die Mittel dazu beständen darin, daß man dieEhre Gottes vor Augen habe, die katholische Religion, die Gerechtigkeit und die wahre Einigkeit pflege-Er fordert die Gesandten auf, die katholische Religion und die Geistlichen in Blinden zu schützen »n^dieselben anzuhalten, das zu exequieren, was sie im August 1624 zu Solothuru versprochen haben;geistliche Jurisdiction nicht zu schmälern, wie dieß in der Vogtei Lauis geschehen fei, wo der Landvogtauf geistliche Erb- und Pfrundgütcr Arrest gelegt, die Güter des Chorherrn Rusca coufisciert habe, itndwenn er von der Einigkeit redet, so rügt er, daß während früher sämmtliche Orte sich dahin ansgesprocho»hätten, ohne des Papstes Einwilligung den Paß keinem Regimente in französischen Diensten zu gestatte»/die Landsgemeinde von Uri beschlossen habenden französischen Ambassadoren aufzutragen, ihr Volk in da->Veltlin zu schicken. Er erklärt, es gebühre sich nicht, daß jemand aus den Orten seine Unterthane»ohne ausdrückliche Bewilligung des Papstes das Veltlin betreten lasse, giebt aber zu, daß es der katholischeReligion zum Northeil gereichen würde, »venu die Festen im Veltlin mit Einwilligung des Papstes und de-'Königs von Spanien in den Händen der Orte wären. Endlich gibt der Nuntius auch Kenntniß von daAnkunft und dem Empfang des Cardinals Barberini in Paris. I». Dvgliani legt einen schriftlichen Vortragein, in welchem er die Orte zur Einigkeit crmahnt und begehrt, daß das mit dem König von Span»'"wegen des Herzvgthums Mailand geschlossene Bündniß erneuert werde. «. In Folge der vom Runti»"gewünschten drei Punkte kommt man folgendermaßen ttberein: Erstens soll man den Bündnern verdenüwsie möchten bei ihrem ausdrücklich gegebenen und betheuerten Versprechen verbleiben; dann werde man >u)im klebrigen gegen sie in aller Aufrichtigkeit erklären. Was zweitens die Klage wider den Landvogt Z»Lauis und die Eingriffe in die geistliche Jurisdiction betrifft, so wird man die ennetbirgischen Gesandte»deßhalb instruieren. Sie sollen über die Sache Nachfrage halten, und sich sowohl an die Landcsstatntrwals an die alten Ncrkommnisse zwischen beiden Obrigkeiten halten; sie mögen auch versuchen, sich mit dewbischöflichen Vicar zu Como hierüber zu vergleichen, doch auf Gutheißen der Obrigkeiten. In Bezieh»^auf das Veltlin endlich eröffnet Uri, daß es dem König von Frankreich den Aufbruch bewilligt habe, näi»m)