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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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März 1625.

Affection; falls aber die verheißene Satisfactivn nicht erfolgen sollte, werde man des Passes halberstarke Bedenken haben, v. Für den Fall, daß innerhalb acht Tagen von Marquis Dogliani nicht genü-gende Satisfaction erfolgt, entschließen sich Lucern, Zug und Freiburg auf Gutheißen der Obrigkeiten,Gesandte an den Herzog von Feria zu schicken und über das, was ihnen begegnet ist, sich zu beklagen, ai. (S.u.Lauis.) v. Lucern bringt gegen die drei alten Orte allerlei Beschwerden vor, daß sie seit einiger Zeckeigene Tagsatzungen unter dem Vorwand halten, es handle sich um Angelegenheiten der Vogteieu Bellenzund Bollenz; man vergleiche sich aber über andere Sachen und setze voraus, die übrigen Orte sollten bei-stimmen. Bei den Aufbrüchen sei ihm das Oberstenamt durch Practiken entzogen worden; man habe svga^seine Knechte aufgewiegelt und wider Verbot weggeführt. Von der Capitulation mit Marquis Dogliawhabe man Lucern ausgeschlossen und dem hochdeutschen Volk den Paß ohne Anzeige an die übrigen Ortebewilligt, welche daselbst auch zu regieren haben. Die Ordnung im Kaufhause zu Lucern habe nur denZweck, daß das Getreide nicht abermals so sehr vertheuert werde. — Die Gesandten der drei Orte nchinrndiese Beschwerden in den Abschied.

Mail sehe auch im Abschnitte HerrschastsangelegenheiteinLandbogtei Linns. «tl. Act. 3g. GcenzstccitijMen.

Die Namen der Gesandten ans dem Schwyzcrcremplar.

KZ5S.

Vermittlungscvnferenz der IV evangelischen Städte inMitthausen. 1«25, 21. und 22. März (11. und 12. a. K.).

Ka»t»»sarchiv Basel.

Gesandte: Zürich. Salomon Hirzel, Statthalter. Bern. Michael Freudenreich, des Raths. BasrbHans Lukas Jselin, der Aeltere, des Raths. Schaffhausen. Martin Fvrrer, Zeugherr und des Rath-''Zwischen den Häuptern der Stadt lind dem großen Nathe, resp. der Bürgerschaft Mülhausens, war weg6>einer zu Gunsten von Dr. Petri zu Basel errichteten Schuldverschreibung im Betrag von 8666 Gulden a»sdie Stadt Mülhausen ein Streit entstanden, indem der Rath behauptete, daß er die Errichtung dieser Schuldverschreibung nie beschlossen und daß dieselbe obne seinen Willen stattgefunden habe, während die Häupter derStadt das Gegentheil behaupteten. Nach mehreren vergeblichen Versuchen, eine gütliche Uebereiukunft Z"Stande zu bringen, geben die Gesandten folgendes Gutachten: Weil Dr. Petri sein Geld in hoher Währ>l»ll(den Reichsthalcr zu 5 Gulden) zu Errichtung einer Münze angelegt und diese einen unglücklichen Erstellgehabt hat, so soll der Rath demselben eine neue Verschreibung von 4666 Gulden (2666-/u Neichsthalrr)zustellen, in vier Terminen abzulösen. Zn gleicher Zeit beschließt auch der Rath, um dem liederlichen StaatsHaushalt ein Ziel zu setzen, zwei Seckelmeister zu wählen, welche den Rang gleich nach den Häuptern u»ddie Verpflichtung haben sollen, über Einnahmen und Ausgaben der Stadt halbjährlich vor dem groß^und dem kleinen Nathe der Stadt Rechnung abzulegen. Es werden zu solchen gewählt Klaus Hvst6Baumeister, und Philipp Engelmaun.