Druckschrift 
5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
Entstehung
Seite
416
Einzelbild herunterladen
 

416

December 1624.

Beide Thcilc verbleiben auf ihrer früher eröffneten Erklärung. Die andern Gesandten halten es für zweck-mäßig, daß die beiden Städte jemanden von den andern Städten erbitten sollten, der den lange schwebende»Streit in Güte beizulegen suchte. Ii. Bern wünscht zu wissen, wie die andern Orte es mit dem Abzug derGüter halten, welche aus ihren Städten auf ihre Landschaften und hinwieder aus den Landschaften in dieStädte gezogen werden. Zürich antwortet, daß von allen Gütern, welche aus seiner Stadt auf die Land-schaft oder umgekehrt von der Landschaft in die Stadt gezogen werden, es geschehe von Fremden oder Ein-heimischen, der Abzug genommen werde, doch jedes Mal nach Gestalt der Sachen und der Erbfälle. DieVerordneten hätten dabei Gewalt, gegen die Unterthanen und Burger, je nachdem der Erbfall von Vater,Mutter oder sonst naher Blutsverwandtschaft herrühre, Gnade zu beweisen und etwas von den Abzngsrechte»fahren zu lassen. Sonst habe man, wie der Gesandte von St. Gallen auch anzeigt, mit etlichen Städte»und Orten dcßwegeu besondere Verkvmmnisse. Basel berichtet, für Gut, das aus seiner Landschaft in die Stadtgezogen werde, müsse der Abzug entrichtet werden, im entgegengcsHten Fall »verde der Abzug nicht gefordert,' Da sich das Gerücht verbreitet hat, daß das Tillhsche Kriegsvolk in unmittelbarer Nähe der GrafschaftBaden, ja sogar in diese selbst sich eingelagert habe, so wird Zürich freigestellt, an die katholisch genannte»Orte zu schreiben und sie anzufragen, was ihnen hievon bekannt sei, und wessen mau sich zu ihnen bei diese»'Anlasse, wie auch im Fall künftiger Annäherung oder bei Einbruch fremden Kriegsvolks zu versehen habe,

Verhandlungen von Zürich und Bern.

It. Die Gesandten von Zürich und Bern treten zusammen, um über das Defensionswerk sich einläßliche"zu besprechen. Sie finden am thunlichsten, auf den Nvthsall eine Armee von L000 geworbenen Soldatenin der Art aufzustellen, daß Bern 4000 Main» und 24,000 Gulden, Zürich 2000 Alaun und 18,000 Gnldc»,Basel 8000, Schasshausen 6000 und St. Gallen 4000 Gulden dazu geben und monatlich contribuieren sollen!um die übrigen 3000 Mann, wie auch um 600 besoldete Pferde und 50,000 Gulden monatliche Contribntio»soll die Krone Frankreich angegangen werden. Die beiden Städte sollen an den Markgrafen von Eoeuvresnach Bünden eine Gesandtschaft abordnen, um ihn an das auf der letzten Dagsatzung zu Baden de»beiden Städten mündlich gegebene lind schriftlich bestätigte Versprechen zu erinnern, daß sie in des KönigsKosten 12,000 bis 15,000 Mann aufstellen könnten, und zugleich an ihn die Bitte zustellen, er möchte das»»sorgen, daß die beiden Städte eine schriftliche Versicherung erhalten, daß der König ihnen 3000 Fußknechtc,600 Pferde „leihen" und die Besoldung der übrigen 6000 Mann übernehmen »verde, ivas um so billiger sc',da die Städte in Folge des dem König bewilligten Vvlksausbruches in die ihnen drohenden Gefahre»» gerathc»seien. Die Städte würden die Artillerie, Munition und den Proviant liefern. Wenn sich der Alarkg'»'nicht zur Besoldung der ganze,» Armee verstehen sollte, so möchten die Gesandten doch darauf dring''»'daß man wenigstens die 3000 Alaun zu Fuß und 600 besoldete Pferde, wie auch die .50,000 Gulden monat-lich nebst Führern erhalte. Ueberdicß sind die Evangelischen in Glarus und in Appenzell um je 300 M»»"zu ersuchen. Ist die Armee zu Stande gekommen, so wird ein Kriegsrath anfgestellt, zu welchen» M''Ort, das Volk oder Geld cvntribuiert, ein oder zwei Cvmmissaricn stellt. Sollte, bevor die Ar»»cc Z»Stande gekommen ist, das eine oder das andere Ort angegriffen werden, so werden beide Städte a»f ^erste Mahnung einander zu Hülfe ziehen. In einem solchen Fall hat der angegriffene Theil die ArtM»"und die Muuitivn i» seinen Kosten zu geben; was den gemeinen Soldaten an Munition sonst vorgcM^wird, bezahlt der zuziehende Theil.k. aus dein Bernevexemplav.

2