October 1624.
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König habe deßhalb befohlen, den Orten alles Kriegsvolk anzubieten, das die Ambassadorcn in seinemRainen in diesem Land aufbrechen wurden. Dasselbe solle gebraucht werden zur Sicherheit und Conscrvation^r Städte und Orte des eidgenössischen Standes. Sei die Anzahl nicht genügend, so dürfe man der Machtversichert sein, welche der König in Bresse und im Land Messin habe; die Orte möchten sich hierüber erklären.
Der außerordentliche Ambassadvr des Königs von Spanien, Marquis Dogliani, der wegen Unwohlsein nichtpersönlich erscheinen kann, läßt durch Haus Joachim Püntiner einen Vortrag halten. In demselbenheißt es, der König, sowie auch der Herzog von Feria, derzeit Gubernator von Mailand, seien nicht andersgesinnt, als das bestehende Bttndniß und die Erbeinigung unverbrüchlich zu halten, in der Hoffnung, daßauch die Orte sich nicht zu Anderem werden verleiten lassen, und daß sie alles dasjenige vermeiden werden,was das bisherige gute Einverständuiß stören könnte. So wenig als der Kaiser beabsichtige der König vonSpanien etwas gegen die Eidgenossenschaft zu unternehmen, sondern vielmehr die alte Freund- und Nachbar-schaft getreu zu halten, in der zuversichtlichen Erwartung, daß die Orte keine Anschläge, welche dem Königdem Hause Oesterreich Schaden zufügen könnten, unterstützen werden; denn dadurch könnten sie leichtchr Land Angelegenheiten aussetzen, deren sie nicht so bald los werden möchten. «I. Den Ambassadorcnihre freundliche Begrüßung und ihr freundliches Anerbieten durch einen Ausschuß verdankt. DemAbgeordneten des Erzherzogs läßt man antworten, es erscheine bedenklich, daß je länger je mehr Kriegsvolkw> den Grenzen ankomme, und daß, wie es heiße, auch die vier Waldstädte am Nhein eine Besatzung erhaltenstllcn. Der Erzherzog möge dafür besorgt sein, daß das Kriegsvolk an andere Orte geführt und die Eid-Mosstnschaft und namentlich Basel von der großen Beschwerde und Gefahr befreit werde; die Erbeinigung^erde man getreulich halten. Die katholischen Orte hätten nicht im Sinn, den Rechten, welche Oesterreich inacht Gerichten oder andern Orten in den Bünden habe, Eintrag zu thun oder Unruhen daselbst zu erregen,evangelischen Orte wollen es bei der Erbeinigung und bei der im November 1623 ttbergebenen schriftlichen^'klcirung verbleiben lassen. Dem Kaiser und dem Hause Oesterreich könue man es nicht verargen, daß siedie Grenzen ihrer Länder gegen abfälligen Ueberfall schlitzen; man wünsche nur, daß das Kriegsvolk nicht^ nahe an die Eidgenossenschaft und zum Nachtbeil derselben verlegt werde, v. Den französischen Ambassa-^ren mird schriftlich geantwortet. In dieser Antwort werden zuerst die Verhandlungen mit dein östcr-^ichisthm Abgeordneten vertraulich mitgetheilt. An diese Mittheilung schließt sich die Bitte an, dieAmbassadorcn möchten die Sache wohl bedenken, damit der Krieg nicht in die Eidgenossenschaft gezogen, diepA)en Potentaten vielmehr durch gütliche Mittel verglichen werden. Was den begehrten Aufbruch betreffe,^ seien alle Orte entschlossen, die mit der Krone Frankreich gemachte Vereinigung buchstäblich zu halten;'^ch Ausweisung derselben werde der begehrte Aufbruch bewilligt in der Weise, wie jedes Ort sich besonders^ den Ambassadorcn erklärt habe. Wie man vernommen, gedenke der König eine beträchtliche Zahl Kriegs-durch die Eidgenossenschaft in die Bünde oder in das Vcltlin zu schicken; dadurch könnte anderesst'nndes Volk an den eidgenössischen Grenzen veranlaßt werden, den Durchpaß auch zu begehren, und die^uze Last des Krieges würde so auf die Eidgenossenschaft gewälzt; man wünsche aber, mit dergleichen^schont zu werden. Da die Restitution des Veltlins und der Lande der III Bünde in den Händen derpäpstlichen Heiligkeit und der beiden Könige liege, so hoffe man, dieselben werden sich wohl mit einander^'gleichen. Falls die Eidgenossenschaft hiezu etwas beitragen könne, wolle sie sich hiemit gutwillig anerbotenpaben, — Die französischen Ambassadoren replicieren schriftlich. Sie seien nicht wenig verwundert, daß'Uan die Orte glauben machen wolle, es seien die großen Kriegsrüstungen außerhalb Deutschlands Schuld