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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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September 1624,

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-Vvhann Büeler, Landvogt. Unterwalden. sWolfgang?j Stvckmann, Ritter, Statthalter, von Obwaldcn;^rispinus Zelger, Landamman» und Landshauptmann, von Stidwalden. Zug. Hans Kaspar Brandeil-ig, Ammann; idl. Andermatt, Seckelmcister und des Raths.

Der Streit zwischen Schwhz und den Evangelischen von Glarns wegen des Aufritts des Landvogtes"ach Uznach kommt zur Behandlung. Auf die an Schwhz ergangene Aufforderung legt dessen GesandtschaftAnzahl alter Verträge und Abschiede ans den Jahren 1526 bis über 1560 vor, welche zwischen den fünfkatholischen Orten und Glarns errichtet worden sind, denen aber von den Neugläubigcn von Glarus niemalsbolge geleistet worden sei. „Dessenthalben, fährt die Gcsandschaft von Schwhz fort, man wiederum verur-sachet, ihnen von Glarus gemeinlich wiederum abzusagen und sie der Blinde, Landsfriedeu und Freiheitenund Beherrschungen zu entsetzen und zu berauben, da dann nicht weniger, denn daß hernach 1564 übrige"uw lobl. Orte, Lncern, Uri, Unterwalden und Zug, sich mit ilmen versühnt und verglichen, seien aber diet'vn Schwhz darein nie getreten, noch selbige, weder einige Richtung mit ihnen von Glarus angenommen,darum sie getraut, daß selbiger 64cr Vertrag sie nichts verbinde noch begreife, sondern das alte Rechtchnen vorbehalten sei." Die zuletzt gemachten Verträge gehen Schwhz nichts an und es sei kein Beispiel"arhanden, daß jemals ein nicht katholischer Landvogt in Uznach gewesen sei. Schließlich bemerkt die Gesandt-kchaft, daß der prätendierte Ausritt des evangelischen Landvvgtes nach Uznach den Neugläubigen zum Vortheilbleiche, und daß Schwhz lieb wäre, wenn dieses Geschäft nicht in Beisein Zürichs behandelt würde, um allerleiVerdruß aus den eingelegten Schriften bei den andern Orten zu vermeiden. — Die übrigen Orte stellen die^ache ihren Obrigkeiten anheim und versichern Schwhz sttr die bevorstehende Tagsatzung zu Baden ihresbetreuen Beistandes, si». Die französischen Ambasscchvrcn schreiben an Lucern um einen Aufbruch für die^tadt Basel. — Es wird ihnen geantwortet, daß sie ihr Verlangen bei den einzelnen Orten oder auf der^"tzsatzuug anbringen möchten. Basel soll verdeutet werden, daß es sich etwas voreilig um fremde HülfeSorben habe, als ob die Eidgenossenschaft nicht „statthaft und genug" dazu wäre. «. Auf das Schreiben^ Bischofs von Sitten wird mit einem Necepisse geantwortet. Die Obrigkeiten werden ihre Gesandten zuBundesschwnr genügend zu instruieren wissen. «I. In Folge des Schreibens des Bischofs von Adria,^'Maligeu Nuntius in der Eidgenossenschaft, wegen der Garde zu Ferrara erläßt man „eine demüthige^luchuug" an den Papst, v. 1) Weil an den Grenzen Kriegsgeschrci wahrgenommen wird, so wird mitZürich c„id Glarus zu reden sein, daß sie nicht abermals, wie früher, Volk und Knechte „kriegsweise""in lassen. 2) Luccrn will wegen dieser Gefahr und der besorgten Thcuerung einen Vorrath von Korn"igen und fragt au, ob die übrigen Orte ebenfalls darauf bedacht sein wollen, t. Man soll nochmals"i sorgen, daß die Gotteshäuser in der Eidgenossenschaft sich mit eidgenössischen Schreibern versehen.

Anfang könnte dießmal bei dem Gotteshause Kreuzlingen gemacht werden, weil man dasselbe deristation oder Rechnung überhebt, z»'. 1) Da von den französischen Ambassadoren bei der Austheilung derFusionen abermals ungleich verfahren worden ist sowohl in Bezug auf die Anzahl, als den Werth derizen, so soll man sich künftig darüber vergleichen und zusammenhalten. 2) Da ferner in Betreff der"il französischen Dicken der Mißbrauch einreißt, daß sie um 25 Sch. ausgegeben werden, so soll jedes Orkim Uebelstand steuern oder die Dicken verrufen.

Die Namen der Gesandten ans dem Schwyzevcmnplar.

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