August 1624.
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^achtet, dm Nuntius anzufragen, welches des Papstes Meinung wohl sein möchte. 2) Es erscheint hierauf"u Namen der französischen Ambassadoren Herr de Mesnil mit einein Credenzschreibcn. Derselbe bezieht sichseinem Vortrag auf das von den beiden Ambassadoren zu Baden gethane Begehren und meldet deren^ruß. 3) Mai? hört hierauf die Antwort des Nuntius an, welche dahin lautet, daß man die Sache demAusspruch des Papstes überlassen solle, indem ein anderer Entschluß nur Verwirrung verursachen würde.
Nach einläßlicher Berathung vergleicht man sich auf Gutheißen der Obrigkeiten über eine Erklärung,üüt welcher man die nach Solothurn angesetzte Tagsatzung besuchen will. Solvthurn wird ersucht, sich auchZu dein Entwurf der Erklärung') zu bequemen, damit die katholischen Orte einer Meinung seien. I». InBeziehung ans den Streit zwischen Schwyz und Glarus wegen des Aufrittes der Landvögtc nach Werdcnberg"ud Uznach hat Schwyz Lucern ersucht, die für dieses Geschäft dienstlichen Gcwahrsainc in seiner CanzleiMfsuchcn zu lassen und ihm mitzutheilen; zugleich eröffnet es, daß es für rathsamer erachte, die Sachezu völliger Erörterung ruhen zu lassen. Die übrigen Orte sind der Ansicht, daß an der beförderlichenBeendigung dieses Geschäftes viel gelegen sei, und lassen daher an Schwyz schreiben, es möchte sich die jüngstZu Baden gefaßte Resolution gefallen lassen und dem glarnerischen Landvogt den Aufritt nach Uznach gestatten.Dabei sei ihm nicht benommen, noch andere Gewahrsams zu suchen und den Handel weiter fortzuführen;"isdann sei aber zu besorgen, daß der Glarnervertrag nicht Bestand haben möchte und allerlei Weitläufigkeiten^utstehen werden. « . 1) Bern hat allerlei Handmünzen verrufen, wodurch die übrigen Orte in Handel und^werbe beeinträchtigt und der seile Kauf gleichsam aufgehoben wird. Alan schreibt deßhalb ernstlich anand ersucht dasselbe, seine Resolution auf der Tagsatzung zu Solothurn zu eröffnen. Sollte dieselbe"icht nach Wunsch ausfallen, so solle von Solothurn aus eine Gesandtschaft von gemeinen Orten nach Berngeschickt werden, um mündlich das Begehren vorzutragen. Zürich wird ebenfalls ersticht, Bern abzumahnen"ud seine Gesandten nach Solothurn deßhalb zu instruieren. 2) Die meisten Orte haben das Münzen dersilieren Sorten eingestellt. Basel und St. Gallen, die damit fortfahren, sollen ersucht werden, sich auch^azu zu bequemen, indem man sonst genöthigt wäre, der Nngelegenheit, welche den Orten daraus erwachse,^'Zuhelfen. «I. Aus Anlaß der Erbauung neuer Festungen, welche Bern in seiner Stadt und anderswo^ scinem Gebiet vorhaben soll, wird den Obrigkeiten zu bedenken gegeben, ob nicht neben andern Ungelegen-eren durch die Verproviantierung dieser Festungen für etliche Orte die Victualien verthcuert werden möchten.
Jedes Ort soll dafür sorgen, daß die Preise der Victualien leidlich gehalten werden, und namentlich^ Diethe anhalten, daß sie die Uerten bescheiden machen, wie denn Schwyz deßhalb bereits gute Anordnunggttrofstu hat. Bern und Basel kann man erinahnen, bei ihren Wirthen auch eine Moderation herbeizu-führen. (S. u. Sargans.) A. Dem Herzog von Savvyen läßt man für die anerbotene „Gutherzigkeit"^uken und ihn ersuchen, selbige in Ausführung zu bringen. Dem Johann Kaspar Ceberg wird ein Schreiben^ jenen bewilligt, damit er wegen seines Ausstandes auch befriedigt werde. Ii. Die im Jahrrcchnungs-^'Ichied von Baden enthaltenen Punkte (Kails liegender Güter durch Gotteshäuser, jährliche Hinterlage für^n Nothfall u. s. w.) sind noch nicht in allen Orten verlesen worden, weßhalb die Entscheidung darüber^ auf nächste katholische Tagsatzung verschoben wird, > Die Gardeknechte zu Turin beschweren sich,^ ße, weil sie nicht zur Bezahlung ihrer Besoldung kommen können, großen Mangel leiden. Es wird dieamtliche Durchlaucht in einem erlisten Schreiben gebeten, das Nöthige vorzukehren. It. Den Obrigkeiten^'d anheimgestellt, eine Gesandtschaft an den spanischen Hof zu schicken, um die Bezahlung der ausstehenden^astvnen auszuwirken.
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