Druckschrift 
5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
Entstehung
Seite
369
Einzelbild herunterladen
 

Februar 1624.

369

SIS.

Conferenz der IV evangelischen Städte.

Aaran. t«S4, 13. Februar (3 a K)

Staatsarchiv Zürich. vost. XII. II'>. toi 2.

Gesandte: Zürich. Salomen Hirzel, Statthalter; Konrad Grebel, Alt-Schnltheiß. Bern. Antonbon Graffenried, Schultheiß; David Ammann, Zeugherr, des Raths. Basel. Hans Jakob Bnrckhardt;Lukas Jselin, der Jüngere, beide des Raths. Schaphausen. Rochus Goßweiler, Bürgermeister; SalerI^Haus Ludwig Seiler?P Seckelmeister, Paunerherr und des Raths.

Das Schreiben, welches von der jüngst zu Luceru gehaltenen Tagleistung an Zürich abgegangenwird verlesen. Die allgemeine Zusammenkunft zu Baden, deren in dem Schreiben erwähnt ist, wirdEinstweilen eingestellt, weil die Bündner in die Capitulationsartikel bereits eingewilligt haben werden,^ evangelischen Städte ihre Erklärung bereits an Erzherzog Leopold wegenVersicherung der Bündner^Il>" und des Festungsbaues auf der Steig abgegeben und jedes Ort für sich wegen des französischen SalzesUnd der eidgenössischen Thaler sich bereits erklärt hat oder erklären wird. Diese Gründe sollen Lucernschriftlich mitgctheilt und dabei bemerkt werden, falls die fünf Orte über die Angelegenheiten der BündnerMündlicheren Bericht erhalten und nochmals glauben, es sollte deßhalb und aus andern Gründen eine^gemeine Taglcistung nach Faßuacht ausgeschrieben werden, so sei man dazu bereit und begehre darüberchw Autwort, um sich darnach zu richten» 1s. In Beziehung auf den durch Doctor Schmidlin selig jüngstverschickten österreichischenVergriff wegen der begehrten Versicherung dero Bündner halber", lassen es ZürichUnd Bern, wie auch Schaffhausen bei der deßhalb gethanen und im Namen der vier Städte dem Erzherzoglupoid überschickten Erklärung verbleiben. Basels Gesandtschaft hat keinen Befehl, sich zu entschließen;^ ist der Ansicht, daß man sich mit dem französischen Ambassador über die Sache besprechen und dessenGutachten vernehmen sollte, nicht um des Herrn Mirvn willen, welcher gegen die Eidgenossenschaft, namentlichpie evangelischen Orte eben nicht gut gesinnt sei, sondern dem König zu Gefallen, um denselben^burch desto eher zu gewinnen. Zürich berichtet, Herr Miron habe jüngst in einem Privatschreiben seineMeinung genugsam eröffnet, wcßhalb es unuöthig sei, ihn schriftlich oder mündlich darum zu ersuchen,übrigen Gesandten lassen sich dieß auch belieben. Falls Lucern die Zusammcnberufuug einer allgemeinen"gleistung nochmals für gut findet, soll Herr Miron auch eingeladen und alsdann den papistischcn OrtenHandhabung der theuern eidgenössischen Freiheit alles Ernstes nochmals zugesprochen werden, v. Weilallen Umständen zu entnehmen ist, daß es dem Hause Oesterreich nicht allein um die Bünde, die bereits^ geistlicher und leiblicher Freiheit Schaden leiden, zu thun ist, sondern zu besorgen ist, daß es nach seinem^ge auch die übrigen, besonders aber die evangelischen Glieder der Eidgenossenschaft antasten und unter^ Joch bringen wolle, und weil von den papistischen Orten, welche zu Oesterreich und Spanien hinneigen,^ hoffen ist, so wird als höchst nothwendig erachtet, daß die evangelischen Orte desto fester zusammen-halten und sich mit Munition, Proviant und Geld versehen, auch auf die Verwahrung der Pässe und»deres bedacht seien. Nochmals erklären die Gesandten, ihre Herren und Obern seien gesinnt, für die^ Gott erhaltene geistliche und leibliche Freiheit Leib und Leben einzusetzen und im Fall der NvthLander nach äußerstem Vermögen beizuspriugen. Zugleich wird daran erinnert, daß kein Ort sich in^gleichung und Tractate für sich allein einlassen und daß man darauf bedacht sein solle, ein gewisses

47