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Januar 1624,
TON.
Cvnfercnz der V katholischen Orte.
Lttcern. t«24, 30. Januar.
Staatsarchiv Lueeru. Ahsch. 60 anno 102? und 1021. Bd. XV. t'ol. 89.
Gesandte: Lucern. Walthart Amrhyn, Ritter, Schultheiß und Stadtfähnrich; Heinrich ClovsnRitter, M-Schultheiß und Venner; Gilg Fleckcnstein, Scckelmeister; Nudolf Pfhffer, Ritter. Uri. Johan»Jakob Tanner, Ritter, Landannnann; Johann 5^einrich Zuin Brunnen, Alt-Landaminann. SchwpZ-Johann Sebastian Abhberg, Landannnann; 1D Vetschart, Statthalter. Unterwalden. Peter Jmh'^Landannnann, von Obwalden; Johann Lussi, Ritter, Landannnann und Pannerherr, von Nidwalde»'Zug. Kaspar Brandenberg, Ammann; Ulrich Heggli, Alt-Annnann; Beat Jakob Mehenberg, des Nach--'-n. Hauptsächlicher Gegenstand der Verhandlung bildet der Streit zwischen der Stadt Zug lind deinäußern Anit. Die Abgeordneten der äußern Aeinter „fordern an die Stadt Zug einen Abtrag um de»Kosten, so sie erlitten mit Ausbringung ihrer Stimmen bei den katholischen Orten zu Wiedertrieb deremso die Stadt davor erlangt, antreffend den Beisitz auf der Jahrrechnung zu Baden," oder sie begehren eimVersammlung der katholischeil Orte zu einem rechtlichen Spruche. Die Ausschüsse der Stadt Zug hinget»sind der Ansicht, daß sie nichts schuldig seien, „weil sie die äußern Aemter freundlich ersucht und gebeten»des vorhabenden AnHaltens bei wvhlgemelten Orten abzustehen, oder aber begehrt, daß zwischen ihnen »»^eine Theilung bcschehc, wie mit andern lobl. Orten mehr beschehen". Da nun die Gesandteil die Parteienbitteil, ihnen diesen Span zu einem gütlichen Ausspruch zu übergeben, legeil die Abgeordneten der äußeu'Aemter ihre Instruction vor, welche ihnen befiehlt, jede gütliche Vergleichung von der Hand zu weiß»und auf einen rechtlichen Spruch zu dringeil. Der Ausschuß der Stadt, darüber verwundert, dringt dageetz»auf eine Theilnng. In Folge dessen wird die Sache nicht weiter geführt, sondern bis auf nächste Tagsatzuußzu Badeil verschoben, von welcher die katholischeil Orte sich nach Zug begebeil werden, um, mit Vollm»^versehen, in dieser Sache gütlich oder rechtlich zu sprechen. Unterdessen wird den Parteien Einigkeit »»dgegenseitiges freundliches Benehmen anempfohlen. 1». In einem freundlichen Schreiben bietet der Ambassam»Mirvll den Orten die Einführung des französischen Salzes an. Es wird ihm geantwortet, daß man »»»Obrigkeits wegen sich in keine Verpflichtung einlassen könne, hingegen wolle man die Einfuhr desselben gestatte»so daß jedermann davon kaufen könne. Ter hauptsächlichste Beweggrund zu diesem Beschlüsse ist der, d»'man fürchtet, es möchte den Orten das hallische Salz abgeschlageil werden, v. Da berichtet wird, d»>das Salz zll Hall von Particularen an der Pfanne aufgekauft und dadurch der Eidgenossenschaft verthcmwerde, so wird nothwendig erachtet, auf Nüttel zu denken, wie diesem Nebclstande abgeholfen werden km»»«I. Ferner wird für nothwendig erachtet, bei dem französischen Ambassadvr Miron lim die Distributiv'»'"und um Erstattung der für die nach Frankreich von den katholischen Orteil geschickte Gesandtschaft uöth'bgewordenen Kosten zu folliciticren, da, wie verlalltet, eine ansehnliche Summe Geldes in Solothurn lieg'»'soll. Ferner beschwert man sich, daß die Pensionen für etliche verstorbene Personen, die aber den Ter»»» 'Verfalls noch erlebt haben, nicht bezahlt werden. Es wird daher ein Schreiben von Seite der Herren lindan den Ambassador erlassen und Landammann Zum Brunnen beauftragt, bei seiner nächsten Reise nach ^ ^thurn demselben mündliche Vorstellungen zu machen. Ueberdieß hält man für nothwendig, in dieser '