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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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346 Juni bis Juli 1623.

Brandenberg, Ammann; Peter Ninderli, des Raths. Glarns. Adam Bönigcr, Landammann; FridolinBusch, Alt-Landammann. Basel. Hans Lukas Jselin, Zeugherr; Hans Rlidolf Fäsch, beide des ReithsFreibnrg. Karl von Montenach, Schultheiß; Heinrich Lamberger, Ritter, Alt-Burgermeister und de-'Raths. Solvthurn. Benedict Glntz, Seckelmeister; Johann Jakob vom Staal, beide des Nath^Schaffhallseil. Hans Heinrich Schwartz, Burgermeister; Hans Kvnrad Peyer, Statthalter. AppenzellMartin Snter, Landammann, von Jnnerrhvden; Johann Schüß, Landammann, von Außerrhoden.

»- Eidgenössische Begrüßung. Nachdem voriges Jahr beschlossen worden war, die gemeincidgew'bsischcn Sachen vor den Appellationen und andern Jahrrechnnngsgeschäften an die Hand zu nehmen, h^man mehrmals und auch ans der dermaligen Tagleistung die Erfahrung gemacht, was für Unordnungdaraus entsteht, daß etliche Orte wegen Besetzung ihrer Aemter nicht gleich an dein bestimmten ^erscheinen können. Es wird vorgeschlagen, daß in Zukunft die Gesandten der acht alten Orte auf Sonnignach Johannis Baptistä n. St. zu Baden ankommen sollen, um die Jahrrechnungssachen und die ÄPglationen an die Hand zu nehmen. Die Gesandten der übrigen fünf Orte sollen zehn Tage nachh^'ankommen, um alsdann die gemeineidgenössischen Sachen zu behandeln. Jedes Ort wird seinen Entschl^hierüber bei guter Zeit Zürich mittheileu. 1) Weil viele geringhaltige Goldgnldeu eingeführt werden, du'nicht in der Eidgenossenschaft geprägt sind und deren Korn und Schrot nicht haben, so werden dieselbeverrufen. Jedes Ort wird sich hierin gebührlich zu verhalten wissen. 2) Es wird sodann darüber geklagt,daß Bern die umgeschlagenen Dicken und Batzen, ungeachtet dieselben dem zu Baden beschlossenen Schu'tgemäß geprägt sind, nicht nach ihrem Werth annehmen wolle. Auch hat man im Gebiet von Bern Etlicheaus den Orten grobe Sorten abgewechselt und dagegen Bernerbatzcn für ganze gegeben, die man hernachnicht anders als für halbe Batzen hat annehmen wollen. Weil dies; der jüngst gemachten Münzcn'dnuugnicht gemäß ist, und zu Beschwerden Anlaß giebt, wchd Bern freundlich ersucht, diesen Uebelstaud zu beseitigt'Die Gesandten Berns wissen nichts von solchem Wechsel und solcher Uebervortheilung, können auchglauben, daß es mit Bewilligung geschehen sei. Falls Unordnung stattgefunden hat, werden ihre Herrenund Obern gebührend einschreiten. Weil man aber ihre Batzen nur für halbe annehme, so werde man ^nicht für unbillig erachten, daß Bern es auch also halte. 3) Da sehr viele kleine Münzen vorhandeil ß»d,so soll man eine Zeit lang mit dein Prägen derselben innehalten und die guten grobeil Sorten nicht brechtund kleine Münzen daraus machen. 4) Der Bischof von Chur und der Graf von Sulz wünschen, daß igMünzen, welche sie dem eidgenössischen Schrot und Halt gemäß prägeil lassen, in dem Gebiet der Ogangenommen werden, und daß die Obrigkeiten den Ihrigen solches befehlen; weil aber früher dasse ^Gesuch gestellt worden ist und man wegen allerlei Bedenken nicht hat einwilligen können, wird dasse ^nochmals freundlich abgelehnt. «. Es wird der bisher uuerörterte Streit zwischen den Katholischen nnden Evangelischen in Glarus zur Sprache gebracht. Nachdem man die schriftlichen Documeute und Vertragsowie die zu Napperswyl von den Ehrensätzen gethanen Aussprüche angehört hat, wird ein ansehnlich^Ausschuß verordnet, um über die Sache zu sitzen und wo möglich gütliche Mittel zu einem Vergleiche m"findig zu machen. Der Spruch, zu welchem sich der Ausschuß nach großer Arbeit verglichen, wird jedgOrt in Abschrift mitgetheilt und den beiden Religionsparteien von Glarus zugeschickt sammt einein Schgbeil, worin sie ersucht werden, den Spruch anzunehmen und innerhalb vierzehn Tageil mit willfährigAntwort zu begegnen, widrigenfalls man Bedenken tragen würde, sie deßwegen weiter anzuhören n>ihrethalben fernere Kosten zu haben. (S. Beilage 16.) «I. Deredel, fest und hochgelehrt"