September 1622.
311
flacht, daß durch fernere Confercnzeu etwas Gutes zu Staude kommen werde; seinen Herren und Obern^äre nichts lieber, als eine Vereinigung. Die Gesandtschaft nimmt den Anzug Freiburgs in den Abschied.^ Frciburg wünscht, daß die angedeuteten Conferenzen bald stattfinden und daß Bern, welches den Vorzug^ den Tag dazu bestimmen möchte. Falls wider Vcrhoffen nichts ausgerichtet werde, so solle Bern auf^cr Tagleistung Bescheid und Antwort geben. 8) Glarus berichtet, daß es seinen Landspan den Sätzen"Ergebe,i habe. Obgleich derselbe noch nicht erörtert sei, so sei doch zu hoffen, daß dieß bald geschehen^ ' Jeder Gesandte wird über die Basel gegebene Erklärung, die Hülfe betreffend, zu berichten wissen,^el verdankt dieselbe und bittet, weil die Gefahr je länger desto größer werde, um getreues Aufsehen und"^chig werdende Hülfe. «I. Das fremde Volk, welches sich der Eidgenossenschaft nähert, verursacht Mangelunerhörte Theueruug, so daß man zuletzt die Früchte nicht einmal um das baare Geld erhalten kann;wird an etlichen Orten die Zufuhr der Victualien gesperrt. Da dies; der Haltung der Erbeinigung,^ ^ nian von Herrn Hieronymus Casati versichert worden ist, nicht entspricht, so soll derselbe durch curZwesten ersucht werden, bei dem Erzherzog darum anzuhalten, daß nicht allein die Früchte verabfolgt undireie Kauf gestattet, sondern auch das Kriegsvolk von den Grenzen entfernt werde. Die Gesandten zu" "u swleir hicvou benachrichtigt und ersucht werden, um die Beseitigung dieser Uebelständc, wo sie esei>> ^ anzuhalten. Tritt keine Acndcrung ein, so werden Zürich und Lucern in aller Orte Namen
^ Gesandtschaft an den Erzherzog Leopold abordnen, um mit demselben über diese Uebelständc und die zu
. vc Ueberwinterung des baierischen und andern Volkes zu tractieren. Deßgleichcu soll der Herzog^ Württemberg, als Oberster des schwäbischeil Kreises, um Abführung des Kriegsvolkcs angelegentlichwerden, damit die Zufuhr des Getreides nicht gehindert werde. S. Weil fremdes Kriegsvolk sich"und wieder in großer Zahl an den Grenzen der Eidgenossenschaft zeigt und niemand weiß, welches der^llwig st^ ^rd Herr Miron ersucht, den König hievon zu benachrichtigen und ihn um getreues Aufsehen zu. . ^u; Zugleich wird derselbe au die Auszahlung der noch ausstehenden Pensionen erinnert, li. Jede Obrigkeit
WlH 7.' , .
ItcP ^ scheißen, den schädlichen Fürkauf bei Fremden nnd Einheimischen bei Leib und Lebeusstrafe abzu-^ wirken, daß alles auf den freien Markt geführt werde. In allen Vogteien sollen die
"eil,
Mandate gegen den Fürkauf erneuert werden. Dergleichen wird verboten, in den Häusern, Speichern
u»d zw.... " " " ^ - , °
wv . "3en oder auf dem Felde Früchte aufzukaufen oder auf den Wein vor der Weinlese zu bieten oder
H anzunehmen. Dawiderhandelnde sollen je nach der Beschaffenheit des Fehlers bestraft werden.
»icl^ ^ ^ besorgenden Abrufs des Geldes halten Viele mit dem Verkauf ihrer Früchte inne und führen
»ist ^ ^ Wochenmärkte. Die Orte, welche die letzte zu Baden gemachte Münzordnung angenommen
zz. gehalten haben, sind entschlossen, bei derselben zu verbleiben. Die übrigen Orte, welche die
I» ^w„ „wht angenommen oder sie wieder aufgegeben haben, werden ersucht, sich auch dazu zu bequemen.
Nheinthal.) i. (VIII alte Orte.) Um die Heiden, Zigeuner und anderes unnützes herum-^ Gesindel zu vertreiben, werden die Landvögte zu Baden, Lenzburg und in den Freien Acmterngchx, ^^'MUne Mgi ansetzen und den nächstgelegenen Orten von dem dazu angesetzten Tage Kenntniß»ist sah au ihren Grenzen auch vorsehen können. Ir. (VII alte Orte.) Weil die Lamparter
ich, Fremde tiberall Vieh und Molken aufkaufen und dergestalt vertheuern, daß die Metzger beinahe»ist bekommen können, so hat Bern den Aufkauf von Vieh und Molken durch die Lamparter
Ze», Fremde gänzlich verboten. Dieser Beschluß wird zu besserer Nachachtuug aä rslsronäum""»u. js. ^ k^yolische Orte und Bern.) Bern hatte ein Mandat erlassen, daß niemand auf seinem
X