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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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September 1622.

SS«.

Konferenz von Lucern, Uri, Schwyz, Unterwaldcn und Zug.

Lueevn. 1K22, K. September.

LaiidcSarchi» Nidwaldc».

Gesandte: Luccrn. Ludwig Schürpf, Ritter, Alt-Schultheiß und Stadthauptmauu; Niklaus vonHerteustein; Mauritius Au der Allmend; Gilg Fleckensteiu. Uri. Haus Jakob Tauuer, Statthalter!Josua Zum Brunnen, des Raths. Schwyz. Martin Betschart, Alt-Statthalter und Landsfähnrich; ^thasar Khd, Alt-Seckelmeister und des Raths. Untcrwalden. Wolfgang Stockmann, Statthalter, vonObwaldcn; Kaspar Leu, Statthalter; U. Blättler, von Nidwalden. Zug. Konrad Zurlauben, La»d^ammann; Hans Müller, Seckclmeister.

». Diese Confercnz tritt wegen der Beschwerden zusammen, welche die vier Orte gegen Lucern habe"'Sic beschweren sich, daß an der Zinnen für die Waaren, welche von Küßnacht nach Uri und Untcrwaldevund ningckebrt geführt werden, Zoll gefordert, daß der Zoll zu Winkel auch gegen Eidgenossen für Gcgcmstände des Hausgebrauches erhöht, von den durchzuführenden Gütern der Haus- und Einträgerlohn, ft'wlcvom Anken der Waglohn gefordert werde, und daß man das Quantum des zu kaufen gestatteten Aukens,Kernens, Weins und anderer Lebensinittel heruntergesetzt habe. Lncern erklärt, daß es, weil durch eigewnützige Leute viele Waaren einen andern Weg geleitet worden seien, wodurch ihm der Zoll entzogen werde-geuöthigt sei, kraft der Bünde und der alten Freiheiten, was ihm an einem Ort entzogen sei, an cim'^andern Ort seiner Jurisdiction zu suchen, und das um so mehr, da es zu großen Ausgaben durch die kaftUlischeil Orte und den Straßenbau veranlaßt werde. Zur Begründung dieser Erklärung läßt Lucern eine"Auszug aus den Bünden und seine Regalien und Freiheiten verleseil und bittet schließlich, nachdem duSache noch weiter besprochen worden, man mochte Lncern an der Erhebung dieser nicht unbilligen Gefa^nicht hindern. Da die Gesandten von Lucern keine weitere Vollmacht haben, nehmen sie die Sache in d^Abschied, fügeil aber noch die Erklärung bei, daß die Beschränkung des Quantnms zu kaufen gestatck^'Victualien zur Beschränkung des schädlichen Fürkaufs angeordnet worden sei. ik. Die Gesandtschaft vv"Uri berichtet, daß die Bündner im Wallis werben, und daß ihnen unter gewissen Bedingungen 1000 M'v'vbewilligt worden seieil. Da diese Vorhabens seien, durch das Ursernthal zu ziehen, indem sie vorgeben, ^ihnen solches zu Badeil von den katholischeil Orten bewilligt worden sei, so bitte Uri lim Rath inSache. Es wird befunden, „daß Fähnrich Zum Brunnen darauf genugsam und weislich geantwortet heU,wobei man es bewenden läßt. Man versieht sich zu Uri, daß es ein gutes Aufsehen habe. Begegneetwas Gefährliches, so werden die Herren und Obern sich ihm gegenüber als „ehrliche" Eidgenossen zeiltz^v. Es wird ein Schreiben an den Gubernatvr zu Mailand wegen Bezahlung des rückständigen Stipendiu" ^an die eidgenössischen Schüler abgeschickt; zu eben diesem Zwecke wird auch mit dem Ambassador Eabgesprochen. «I. Da den Salzhändlern an den Salzpfannen kein Salz mehr verabfolgt wird, sie bringedenn Vieh und Anken dagegen, so wird durch ein Schreiben Erzherzog Leopold ersucht, in Berückftchtitz"der großen Theuerung den freieil Salzkauf zu gestatten, v. Da Ambrosius Fornerius, Agent der kat>scheil Orte zu Mailand, gestorben sein soll, empfiehlt die schwhzerische Gesandtschaft zu dieser Stelle Ur- ^voil Uri.

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