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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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August 1622.

Zeit, daß man sehen mag, wclchcrgestalt sich die obcnangedeutete Confcrcnz will ansehen lassen; ist hieraufvon uns abgedachten Häuptern und Rathsgesandtcn decreticrt, daß man dcßwcgcn nicht anders gesinnt,denn hierin ihnen Herren Eidgenossen zu willfahren, wie dann dcßwegen auch schon vor diesem mit schrisblichcr Antwort begegnet, dabei man es beruhen lasse. — Item die getreue Warnung und Vcrmahm>»3vorermclter unserer getreuen lieben Eid- und Bundesgenossen in diesen gefährlichen Läufen und sonderlichjetziger Zeit zu unfern Pässen gute Hut, Sorge und Wache zu haben, wie auch uns alle mit einander derEinigkeit befleißen, ist solche treuherzige Vermahnung auch schon vor diesem unfern ehrsamen Gemeinde»zugeschrieben und dieselben auch hierzu hoch von uns vermahnt worden, werden auch noch ferner dieselben Z»vermahnen nicht ermangeln. — Ist deßwegen unser ganz freundliches cid- und bundesgenössischcs Ersucht»'Bitten und Anlangen an wohlvermelte unsere getreuen lieben Eid- und Bundesgenossen aller XllI OrteLobl. Eidgenossenschaft, daß sie auf uns ein wachsames Auge und gutes Aufsehen und Fürsorge haben,auch uns in abgedachter angesehener Confcrenz behülflich, räthlich und beiständig sein wollen, daßwiederum (vermittelst Gnade Gottes) durch ihre Vermittlung können und mögen zu einem guten, beständigt»Frieden und Einigkeit, wie auch zur Eroberung unserer verlorenen Lande und Leute und Erhaltung g^'licher und weltlicher Freiheit und Gerechtigkeit gereichen und kommen mögen; wo aber im unverhofften »»^widrigen Fall hieran etwas crwinden und man, als absteht, nicht zur Einigkeit gelangen sollte, daß sie »»^'wie oben berührt, mit möglichster Hülfe und Beibringung wollen unverlängt behülflich, räthig undständig sein, uns tröstlich zur Necuperation unserer Landen und Leute, wie auch Erhaltung unserer geistliche»und weltlichen Freiheiten und Gerechtigkeiten, Hoheiten, Ehren und Reputation beispringen und zur H»^zuziehen wollen laut und Inhalt unserer zusammenhabenden Bünde. — Dieß alles haben wir obvermelte»eidgenössischen Ehrcngesandtcn hiemit solches ihren gn. Herren und Obern zu referieren und hintersichbring^»im Abschied zu ertheilcn nicht ermangeln wollen. Dem zur Urkund mit unfern gemeinen III Bände»hiefür gedruckten Jnsiegeln öffentlich verwahrt. Geschehen den 8. August Anno 1022 (a. K.)." (Die drc»Siegel befinden sich an dem Schriftstücke im Staatsarchiv Zürich. Tr. 170. 12.)

SSO.

Conferenz der das Nheinthal und die Grafschaft Sargans regierenden Orte.Napperswyl. t«22, 25. August (15. a. K.)

Laiidcöarchiv Nidwalvo». Protokoll der Röthen und der Lnndleuthen. Bd. 7. S. 77S. Staatsarchiv Zürich. Jnstrnctionenbnch. liest.

Der Abschied hat sich nicht vorgefunden. Lussi, der Gesandte Nidwaldens, stattet Relation ab, deren J»h»^aber nicht angegeben ist. Verhandelt wurde: 1) Verwahrung des Sarganserlandes Wider den Anmarsch fLeopoldischcn Kriegsvolkes gegen Bünden; 2) Conferenz nach Lindau wegen des Bündnergeschäfts; 3)gerung der Besoldung der Schiffknechte des Oberwassers, Waglohn von dem zu Wallenstadt gekauften ZieS^'Kosten, welche zu Herrliberg über die Schiffleute zu Lachen ergangen sind.