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5,2,a (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648
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August 1622.

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Gubernator von Mailand, wird durch ein Schreiben ersucht, die Feindseligkeiten ebenfalls einzustellen. Derspanische Ambassadvr, Hieronymus Casati, wird gebeten, bei dem Gubernator dieses Ansuchen zu unterstützen,und die französischen Ambassadoren, dasselbe an dem einen oder andern Orte ebenfalls zu befürworten. Wasdie begehrte thätliche Hülfe betrifft, so haben sich die übrigen Gesandten dieses Anzugs nicht versehen, sinddaher ohne Instruction; ihre Obern werden sich aber, wie es ehrlichen Eidgenossen gebührt, zu verhalten wissen.

In Betreff der von Basel für den Fall der Roth begehrten Hülfe lassen es diejenigen Orte, welche sichbereits schriftlich gegen Basel erklärt haben, dabei bewenden; die übrigen versichern, daß sie zu jeder Zeit denVuhalt der Bünde getreulich halten werden. «I. Freiburg will wegen der streitigen Vogtcien einen Antragsollen; mcm kann aber denselben wegen bereits vorgerückter Zeit nicht mehr anhören. «. Jedes Ort wirdsein Möglichstes thun, daß der nachtheilige Fürkauf der Früchte mit allein Ernst abgestellt werde, damitdieselben wieder in leidlichen Preis kommen k. Die Gesandteil von Glarus wollen einen Antrag wegender französischen ausstehenden Zahlungen stellen; da aber keine Zeit mehr übrig ist, wird derselbe einfachiu den Abschied genommen.

t aus dcm Glanierercinplav.

Zu !»'). Den in Folge dieses Auftrages in die Bünde Abgeordneten. Salomon Hirzcl, Statthalter,von Zürich, und Adam Bönigcr. Landammann, von Glarus, wurde seitens der III Bünde ein besiegelterAbschied über ihre Verrichtungen zugestellt, der nach Danksagung für die ancrbotcnen Dienste weiter also lautet:„Demnach und als wir auch die Mehren unserer Gemeinden über das letzte den 3tcn des ablaufendenMonats August ausgegangene Schreiben aufgenommen (so thcils auf dicß Mal schier alle vorhanden undgar wenig gcbrostcn), haben wir bei denselben einhellig befunden, daß im Fall (unverhofft) man in der zuLindau angesehenen Coufcrcnzhaudlung nicht sollte mit einander zu einem Frieden und Ucbcrcinkvmmcn»langen) und es die Nothdurft erfordern würde, so lassen sie es ihnen belieben und gefallen, bei obgcmcltenHerren Eidgenossen aller XIII Orte ganz ernstlich anzuhalten und vermahnen, daß sie uns laut zusammen-habender Bündnisse angehends mit aller möglichen Hülfe zur Rccuperation unserer Lande und Leute. wieauch Erhaltung der geistlichen und weltlichen Freiheiten und Gerechtigkeiten (vermittelst Gnade Gottes)mögen genugsam ersprießlich sein, mit aller hiczu nothwcndigcn kriegerischen Prüparation zuspringen undZiehen wollen. — Item haben wir auch befunden in der Resolution unserer Gemeinden, daß sie laut und»halt wohlvcrmclter Herren Eidgenossen Entschluß und Gutdünken einen Stillstand der Wehr und Waffenhalten wollen, bis auf den 24. (14. a. K.) des laufenden Monats August, so auf Wohlgefallen IhrerHochfürstl. Durchlaucht Erzherzog Leopold zu Oesterreich bis dato verlängert und aber allerseits gen Lindaudas Ort und auf bestimmten Tag daselbst an der Hcrberg zu sein ernannt worden, so wollen sie, alsvbsteht. bis dato der Wehr und Waffen halber einen Stillstand halten, damit man desto besser nnd bequemerin der Fricdcnstractation handeln und fortschreiten möge; ja im Fall, daß auch ebenmäßig gegen uns vomGcgcntheil allerseits solcher Stillstand auch gehalten werde. — Item wegen des Orts oder Malstatt genLindau zu haben, lassen es ihnen die Gemeinden auch gefallen, dicweil schon solches von wohlvcrmclten unfernlieben Eid- und Bundesgenossen, wie auch unfern oben angedeuteten Ehrcngcsandtcn hierin bewilligt undnachgegeben worden. — Betreffend dann das Begehren obvcrmeltcr Herren eidgenössischen Ehrengcsandtcnan Statt und im Namen wohlvcrmclter ihrer gn. Herren und Obern geschehen, daß man Ihr Hochfürstl-G». Bischof zu Chur und Ehrwürdig Dvmcapitcl daselbst (wegen des Versprechens der Lcdigung der zu Inns,brück verhafteten Herren Prädicantcn und bis anhcr nicht in wirklichen Effect gebracht) solche in keinerleiAmeise noch Weg nicht zu beleidigen und deßwegen wider solche nichts Thätlichcs vorzunehmen bis auf die