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November 1621.
der nächste Ort diese Tagleistung auszuschreiben für gut befunden. 3) Es wird relaticrt, was Herr vo»Schauenburg als gewesener österreichischer Gesandter bei den Städten Zürich und Lucern verrichtet hat.4) Hierauf wird ein Schreiben, datiert Zizers den 19. November, verlesen, welches der österreichische Com»"!'sarius an die XIII Orte geschickt hat, sammt eingelegter Liste etlicher Rädelsführer, welche aus den Bünde"in verschiedene Orte der Eidgenossenschaft geflohen sein sollen, und die der Commissarius zu rechtlicher Bega-sung ausgeliefert wünscht. Deßgleichen wird eine Supplikation ausgetretener Vündner verlesen, welcheunterthänig bitten, daß man sie ungehindert auf eidgenössischem Boden wohnen lassen und darauf hinarbeite»möchte, daß sie in ihr liebes Vaterland zurückkehren könnten. 5) Auf Gutheißen der Obrigkeiten hin wirdbeschlossen, eine einfache Gesandtschaft von den XIII Orten an den Erzherzog Leopold zu schicken. Dieseden 4. Deccmber a. K. in Basel eintreffen und in das Elsaß zum Erzherzog abreisen und um einen Wag»'stillstand, um Entfernung des Kricgsvvlkes von den Grenzen und Wicdergestattung des freien Kaufes anhalte»,deßgleichen, daß er keine Neuerung weder mit Erbauung von Festungswerken noch auf andere Weise gestatte'Ebendieselbe Gesandtschaft habe auch mit dem Erzherzog wegen der von dessen Commissarien verlang"»Auslieferung jener Rädelsführer zu unterhandeln. Eine gleichförmige Votschaft soll an den Herzog v»»Feria nach Mailand abgehen, welche an obgcmcldetem Tag zu Altorf einzutreffen hat, mit dem Aug»!!,um einen Waffenstillstand anzuhalten und zu sehen, wie den Bünden ihre Freiheit zurückgegeben und d"abgenommenen Lande restituiert werden können. Der apostolische Nuntius und die andern Ambassad»"»sollen von diesen Schritten benachrichtigt werden, damit sie nicht glauben, man wolle in ihre Negotii»eingreifen. Zugleich wird man ihnen die Sache zum Besten anempfehlen. 6) All Herrn Miron wird ei>"Gesandtschaft von Zürich, Schwyz, Zug und Solothurn abgeordnet, um demselben zu berichten, was st^zu Lucern mit Herrn von Montholvn zugetrageil hat; zugleich wird man ihn bitten, bei seinem König d»!>"zu intercedieren, daß derselbe die Beruhigung der Bünde sich ferner angelegeil sein lasse. Falls der Ä»'b»!'sador passend findet, daß deßhalb eine Gesandtschaft an den Köllig geschickt werde, wird eine solche dc»Obrigkeiten nicht zuwider sein. 7) Den III Bünden wird geschrieben, was man für sie zu thun beschloß"habe; zugleich sollen sie ermahnt werden, inzwischen nichts Thätliches zu unternehmen, damit das Vorhabe»desto bessern Erfolg habe. Die Gesandtschaft Berns, nicht für alles instruiert, nimmt die Sache -rä relw'e»'äum, stellt aber den Beitritt seiner Obern in Allssicht. 8) Zürich, Bern, Glanes, Basel, Schaffhause» »»Appenzell-Außerrhoden bitten die katholischen Orte um klareil Bescheid, wessen man sich von ihnen Z»seheil habe, falls das eine oder andere Ort feindlich angegriffen würde; die evangelischen Orte seien berc>"die Bestimmungen der Blinde redlich und aufrecht zu halten. Die Gesandten der katholischen Orte zwc'^''nicht, daß dieß von ihren Herren und Obern auch geschehen werde. Weil einer solchen Declaration i»^»»Ausschreiben nicht erwähnt worden sei, hätten sie keine so weit gehende Instruction, nehmen daher die S»»'in den Abschied, damit ihre Obern beförderlich klaren Bescheid geben. s>». Christian Schmidlin, I- ^'Abgeordneter der vorderösterreichischen Regierung zeigt an, daß der Erzherzog Leopold zu Erhaltung
Gerechtigkeiten, welche ihm vermöge Brief und Gewahrsam« in den Blinden zustehen, zu den Waffen geghabe in Berücksichtigung, daß die Bündner den gemachten Anstand durch Spolicrung des Hauses
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und auf andere Weise gebrochen haben. Im Uebrigeil gedenke der Erzherzog die Erbeinigling gc'lff"
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Bünde und die Eidgenossenschaft zu halten und in guter Nachbarschaft zu verharren. Man habe vcrno ^daß einige Orte der Eidgenossenschaft in ihrem Gebiet für etliche offene Acchter des Reiches Volklassen; die vorderösterrcichischc Negierung könne ,licht recht daran glauben, warne aber davor,